Für den eigenen Tod kann jeder vorsorgen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sowohl die Art der Beisetzung als auch die Gestaltung der Trauerfeier im Voraus zu planen und sogar zu bezahlen. Man selbst geht auf diese Weise sicher, dass die Bestattung nach den eigenen Wünschen verläuft. Angehörige werden entlastet, weil sie sich nicht damit abmühen müssen, den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu erraten.
Das sind die Vorsorgemöglichkeiten
Mit einer Bestattungsverfügung werden Wünsche zur Bestattung, Trauerfeier oder Grabpflege festgehalten. Sie ist für Angehörige bindend – das bedeutet, dass sie sich an die Vorgaben halten müssen, solange diese im gesetzlich erlaubten Rahmen liegen. Die Verfügung kann jederzeit geändert oder neu aufgesetzt werden, wenn der Verfasser seine Meinung ändert. Sie sollte nicht im Testament aufbewahrt werden, sondern im Todesfall sofort für Angehörige zugänglich sein.
Wer seine Bestattung frühzeitig planen und auch bezahlen möchte, kann einen Vorsorgevertrag beim Bestatter abschließen. Sämtliche Bestattungsleistungen werden in Auftrag gegeben und bezahlt. Wer das Geld nicht sofort an den Bestatter überweisen möchte, lässt es von einer Treuhandgesellschaft verwalten. Der Bestatter erhält das Geld dann erst im Todesfall.
Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Hier zahlen Versicherte monatliche Beiträge und im Todesfall wird eine vertraglich festgelegte Summe an Angehörige ausgezahlt. Die Sterbegeldversicherung kann mit einer Bestattungsverfügung oder einem Vorsorgevertrag verknüpft werden, sodass auch hier Gestaltung und Bezahlung gewährleistet sind.
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Nicht vorgesorgt, was jetzt?
Hat ein Verstorbener nicht vorgesorgt, gelten die Bestattungsgesetze der Bundesländer. Hierbei besteht die Gefahr, dass die Beisetzung nicht den eigenen Wünschen entspricht und dass Angehörige nicht nur emotional sondern auch finanziell überfordert sind.
Wer kümmert sich um die Bestattung?
Wurde für die Bestattung niemand beauftragt, sind Angehörige dazu verpflichtet, sich um alles zu kümmern. Es gibt eine Rangfolge, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen kann. In der Regel steht an erster Stelle der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner in der Pflicht. Danach gelten volljährige Kinder als bestattungspflichtige Personen, gefolgt von Eltern und Geschwistern.
Was ist mit nichtehelichen Partnern?
Der nichteheliche Partner kann die Bestattung organisieren, wenn es dem Willen des Verstorbenen entspricht. Eine Bestattungspflicht gibt es für Lebensgefährten allerdings nur in sehr wenigen Bundesländern, wobei sie in keinem an erster Stelle stehen. Wer also möchte, dass der Partner für die Bestattung zuständig ist, sollte das in einer Verfügung festhalten.
Welche Fristen müssen Bestattungspflichtige einhalten?
An seinem Sterbeort (z.B. in der Wohnung) darf ein Verstorbener nur für begrenzte Zeit bleiben. Je nach Bundesland ist die Regelung unterschiedlich. Die Frist bewegt sich zwischen 24 und 48 Stunden. Auch für die Bestattung selbst gilt eine Frist. Der Verstorbene muss innerhalb von vier bis zehn Tagen eingeäschert oder beerdigt werden.
Was, wenn sich niemand um die Bestattung kümmert?
Wenn sich niemand verantwortlich fühlt, ermittelt das Ordnungsamt die Angehörigen und fordert sie dazu auf, innerhalb einer Frist für die Beisetzung des Verstorbenen zu sorgen. Kommen sie der Aufforderung nicht nach, kümmert sich das Ordnungsamt um die Bestattung und stellt den Angehörigen die Kosten in Rechnung. Man muss davon ausgehen, dass die Bestattung in diesem Fall sehr einfach und unpersönlich ausfällt. Meistens handelt es sich um eine Einäscherung mit anschließender anonymer Beisetzung. Eine Trauerfeier gibt es dann nicht.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten einer Bestattung trägt der Erbe, wenn der Verstorbene nicht vorgesorgt hat. Aber Achtung: Der Erbe ist nicht automatisch auch der Bestattungspflichtige. Hat der Verstorbene sein Vermögen zum Beispiel an seinen Enkel vererbt, bleibt trotzdem der nächste Angehörige (z.B. Ehepartner) bestattungspflichtig. Dieser kann die Beisetzung organisieren und sich das Geld später vom Erben zurückholen.
Handelt es sich um einen Unfalltod, der durch jemand anders verursacht wurde, muss dieser die Kosten für die Bestattung tragen. Allerdings in angemessenem Maße. Ist die Bestattung besonders aufwendig und teuer, muss der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung nicht unbedingt alle Kosten übernehmen.
Wann zahlt das Sozialamt die Bestattung?
Angehörige, denen die Kosten der Bestattung nicht zuzumuten sind, können einen Antrag beim Sozialamt stellen. Es werden allerdings nur die nötigsten Kosten übernommen, weshalb die Bestattung in diesem Fall sehr einfach ausfällt.
Vorsorgen sollte also jeder, der seine Angehörigen nicht mit Entscheidungen und Kosten belasten will und der das Risiko einer unpersönlichen, sehr einfach gehaltenen Bestattung umgehen möchte.
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