Steuererklärung: Worauf Sie 2020 besonders achten müssen

    12.05.2020
  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
Frau sitzt vor Notebook
© Pexels/pixabay.com

Viele Bürger kümmern sich regelmäßig um ihre Steuerklärung. Teilweise freiwillig. Teilweise aber auch, weil sie dazu verpflichtet sind. In diesem Jahr haben sich ein paar Dinge geändert – auch wegen der Coronakrise. Im folgenden Artikel haben wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen und Infos zum Thema Steuererklärung zusammengefasst.


Die jährliche Steuererklärung gehört für viele Menschen sicher zu den weniger angenehmen Notwendigkeiten. Allerdings kann es sich lohnen, sich damit auseinanderzusetzen - zumindest finanziell. Denn statistisch erhält dadurch jeder Steuerpflichtige im Schnitt etwas mehr als 1.000 Euro pro Steuerjahr vom Finanzamt zurück. Wichtig ist dabei natürlich, alle relevanten Ausgaben anzugeben und gegebenenfalls auch belegen zu können.

Arbeitszimmer und Arbeitsausstattung nicht vergessen

In Zeiten der Corona-Pandemie spüren auch viele Arbeitnehmer deren Auswirkungen. Nicht wenige müssen zwangsweise von zu Hause aus - im Homeoffice - arbeiten. Falls das auch auf Sie zutrifft, sollten Sie für 2020 die steuerliche Absetzung eines Arbeitszimmers nicht vergessen.

Lesen Sie auch: Arbeitszimmer versteuern und günstig arbeiten im Homeoffice

Nach aktueller Regelung wird die Berücksichtigung eines Arbeitszimmers allerdings recht streng gehandhabt und ist bestimmten Berufsgruppen vorbehalten - zum Beispiel Lehrern. Es muss sich um einen eigenständigen, abschließbaren Raum handeln, der bürotypisch eingerichtet ist. Eine Arbeitsecke im Wohnbereich genügt dafür nicht. Jedoch ist denkbar, dass es angesichts der aktuellen Lage Lockerungen geben wird, die allen Arbeitnehmern die Absetzung eines Arbeitszimmers für 2020 ermöglichen werden. Bis zu 1.250 Euro können Sie als Arbeitnehmer im Homeoffice dann zusätzlich geltend machen.

Unabhängig vom Arbeitszimmer können Sie alle Kosten nötiger Arbeitsmittel absetzen. Sind etwa Ausgaben für Laptop, Toner, Webcam oder Ähnliches angefallen, weisen Sie diese unbedingt nach. Anschaffungen mit einem Preis von bis zu 952 Euro inkl. Mehrwertsteuer können Sie dabei einmalig komplett absetzen. Höhere Ausgaben müssen Sie dagegen über mehrere Jahre verteilen. Maßgeblich ist dafür die gewöhnliche Nutzungsdauer des abgesetzten Gegenstands. Geht es beispielsweise um einen Computer bzw. Laptop geht man im Allgemeinen von einer Abschreibungsdauer von drei Jahren aus. Aber auch vier oder fünf Jahre wären in diesem Fall möglich.

Lesen Sie auch: Homeoffice wegen Corona: Diese Rechte und Pflichten haben Sie

Optimierte Formulare bringen mehr Platz

Bereits für die aktuelle Erklärung für 2019 existieren neue Formulare. Der bisher vierseitige Mantelbogen für persönliche Angaben wurde auf zwei Seiten reduziert. Dafür gibt es neue Anlagen, die nur bei Bedarf zum Einsatz kommen. Dadurch ist das Platzangebot an einigen Stellen der Bögen deutlich vorteilhafter als bisher. Das gilt zum Beispiel für außergewöhnliche Belastungen.

Hier die neuen Anlagen im Überblick:

  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Sonderausgaben
  • Haushaltsnahe Aufwendungen
  • Sonstiges

Lesen Sie auch: Steuererklärung - Was brauche ich?

Erleichterungen für Senioren und Pensionäre

Dank eines Pilotprojekts haben es einige Senioren und Pensionäre zukünftig leichter bei der Steuererklärung. Zumindest Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen beteiligen sich daran. Das Projekt bringt ein deutlich vereinfachtes Steuerformular mit sich, das alle für ältere Steuerpflichtige oftmals relevante Posten enthält. Dazu gehören etwa Krankheitskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben.

Lesen Sie auch: Vereinfachte Steuererklärung für Rentner startet

Eventuelle Erklärungspflicht beachten

Viele Menschen fertigen ihre Steuererklärung freiwillig an. Allerdings besteht für einige sogar die Pflicht dazu. Zum Beispiel dann, wenn sich Eheleute für die Steuerklassen III und V entscheiden. Auch Arbeitnehmer mit einem Zuverdienst von mehr als 410 Euro, Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler sind zur Erstellung einer Steuererklärung verpflichtet. Besteht eine Pflicht müssen Sie Ihre Steuererklärung bis spätestens 31.07. des Folgejahres einreichen. Greifen Sie auf die Dienste eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins zurück, verlängert sich die Frist auf Ende Februar des übernächsten Jahres.

Lesen Sie auch: Elster: Steuererklärung online abgeben

Steuerbescheid genau prüfen

Wie in jedem Jahr gilt auf für die aktuelle Steuererklärung: Prüfen Sie den anschließend vom Finanzamt zugestellten Steuerbescheid genau. Vergleichen Sie dazu zunächst das Gesamtergebnis. Anschließend sollten Sie auch die Erläuterungen lesen, um eventuelle Abweichungen besser einordnen zu können.

Im Falle einer Benachteiligung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und eine erneute Prüfung veranlassen. Ein Widerspruch kann aber auch dann sinnvoll sein, wenn Sie im Rahmen der Steuererklärung schlichtweg etwas vergessen oder falsch angegeben haben sollten. Übrigens sind statistisch betrachtet rund zwei von drei Einsprüchen erfolgreich.

Dieser Artikel hat Ihnen gefallen?

Dann freuen wir uns über eine Bewertung!

Ø 4 / 5 Sternen aus 11 Meinungen

Gut gezielte Tipps, die nicht jeder kennt!

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter