Teilhabechancengesetz - Neue Chance für Arbeitslose?

    06.03.2020
  • Lesezeit ca. 2 Minuten
Handwerker auf einer Baustelle
© annawaldl/pixabay.com

Menschen, die längere Zeit arbeitslos sind, haben es der Erfahrung nach oftmals schwer, wieder ins Berufsleben zu finden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das sogenannte Teilhabechancengesetz beschlossen. Es beinhaltet Lohnzuschüsse für Unternehmen und soll einen Anreiz schaffen, Langzeitarbeitslose einzustellen.


Bereits seit 2019 greift das von der Bundesregierung beschlossene Teilhabechancengesetz. Absicht ist die Jobvermittlung an Langzeitarbeitslose. Das Gesetz soll helfen, deren berufliche Situation nachhaltig zu verbessern, Betroffene also wieder in „Lohn und Brot“ zu bringen. Ziel ist es, die Chancen Langzeitarbeitsloser auf nachhaltige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erhöhen.

Grund für die Einführung des Teilhabechancengesetzes ist die Tatsache, dass Langzeitarbeitslose es nach wie vor sehr schwer haben, eine feste Anstellung zu erreichen. Und das, obwohl die Anzahl der Arbeitslosen insgesamt aufgrund relativ guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in den letzten Jahren insgesamt rückläufig war. Aktuellen Zahlen zufolge gelten hierzulande immer noch fast 800.000 Menschen als langzeitarbeitslos. Dabei gilt eine erfolgreiche Vermittlung Betroffener erfahrungsgemäß als umso schwieriger, je länger die Phase der Arbeitslosigkeit war.

Was das Teilhabechancengesetz beinhaltet

Das Teilhabechancengesetz sieht eine Art Lohnzuschuss für Arbeitgeber vor, welche Langzeitarbeitslose einstellen, die gewisse Kriterien erfüllen. Dabei sind laut Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zwei Zielgruppen definiert, die vermittelt werden sollen. Einerseits geht es um Langzeitarbeitslose, die seit mindestens zwei Jahre am Stück arbeitslos sind. Zum anderen betrifft das Gesetz Menschen, die

  • älter als 25 Jahre alt sind,
  • innerhalb der letzten sieben Jahre mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen und
  • innerhalb dieser Zeit gar nicht oder nur kurz beschäftigt waren.

Für letztere Zielgruppe fällt die vorgesehene Förderung am höchsten aus. War der neu Beschäftigte vorher sechs Jahre arbeitssuchend, wird der Lohn in den ersten zwei Beschäftigungsjahren zu 100 Prozent in Höhe des Mindestlohns vom Gesetzgeber übernommen – sofern der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist. Ist das der Fall, wird der tatsächliche Lohn übernommen. In jedem weiteren Beschäftigungsjahr reduziert sich der Zuschuss um 10 Prozent bis die Förderung nach fünf Jahren schließlich endet.

Neue Angestellte der ersten Zielgruppe werden für höchstens zwei Jahre gefördert. Sofern der neue Arbeitsvertrag für mindestens zwei Jahre gilt, erfolgt im ersten Jahr eine Förderung in Höhe von 75 Prozent der Lohnkosten. Im zweiten Jahr werden immerhin noch 50 Prozent dieser Kosten übernommen. Auch dafür gilt der gesetzliche Mindestlohn, sofern keine Tarifbindung besteht.

Zudem werden Arbeitgeber für Angestellte beider Zielgruppen innerhalb der Beschäftigungszeit bezüglich eventuell anfallender Kosten für Weiterbildungen bzw. Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt. Dies schließt zum Beispiel auch erforderliche Praktika bei anderen Unternehmen mit ein. Auch sieht der Gesetzgeber die Betreuung von sogenannten „Coaches“ vor. Diese sollen neu eingestellte ehemalige Langzeitarbeitslose unterstützen. Sowohl punktuell am Arbeitsplatz, als auch im Falle von Problemen innerhalb der Familie oder bei der Organisation des neuen Alltags.

Was hat das Gesetz bisher gebracht?

Wie das Vorsorgeportal IhreVorsorge berichtet, haben es dank der neuen Regelung bisher immerhin rund 42.000 Langzeitarbeitslose in einen neuen Job geschafft. 8.000 der Betroffenen seien dabei lediglich zwei Jahre arbeitslos gewesen. Ziel der Koalition sei es, mindestens 150.000 Langzeitarbeitslose mithilfe des Teilhabechancengesetzes erfolgreich zu vermitteln.

Was interessierte Arbeitgeber tun können

Als interessierter Arbeitgeber sollten Sie nicht zögern, sondern sich direkt mit dem vor Ort zuständigen Arbeitsamt in Verbindung setzen. Das Amt hilft Unternehmen sowohl bei der Suche nach geeigneten Beschäftigten als auch bei detaillierten Fragen rund um die gesetzliche Förderung gern weiter.

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