Endlich wieder die freie Zeit im Garten verbringen, Familie und Freunde zum Grillen einladen oder einfach mal ganz in Ruhe vor sich hin dösen. Doch was, wenn plötzlich Lärm vom Nachbargarten die Ruhe stört? Oder wenn sich umgekehrt der Nachbar ständig über den Krach beschwert? Der Sommer macht nicht nur müde Geister, sondern auch das Streitpotenzial munter.
Wenn der Grill die Gemüter erhitzt
Was gibt es Schöneres, als am Wochenende mit Freunden oder Familie den Grill anzuschmeißen? Manchen Nachbarn würde da sicherlich einiges einfallen. Denn oft ist alles, was sie von der gemütlichen Zusammenkunft abkriegen, eine Menge Qualm. In der Regel können sie aber um die schlechte Luft so viel Wirbel machen, wie sie wollen. Solange keine enorme Belästigung stattfindet, etwa weil der Rauch von nebenan die Wohnung vernebelt, müssen Nachbarn das Grillen im Garten oder auf dem Balkon hinnehmen. Einem Streit beugt man am besten vor, indem sich beide Seiten verständnisvoll zeigen. Der Grill sollte nicht rund um die Uhr vor sich hin qualmen. Genauso wenig sollten Nachbarn sofort ihren Dampf ablassen, wenn hin und wieder gegrillt wird. Eine Ausnahme besteht, wenn im Mietvertrag das Grillen ausdrücklich verboten ist.
Und wenn die Grillparty ausartet?
Theoretisch darf man zu Hause jeden Tag feiern, solange die Nachbarn dabei nicht belästigt werden. Es ist wichtig, sich an die vorgegebenen Ruhezeiten zu halten. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens herrscht die Nachtruhe. Wird diese nicht eingehalten, kann es vorkommen, dass die Polizei der Party einen Besuch abstattet und ein Bußgeld verhängt. Zusätzliche Ruhezeiten gelten in der Regel zwischen 13 Uhr und 15 Uhr sowie zwischen 20 Uhr und 7 Uhr morgens. Zu diesen Zeiten sollten keine störenden Geräusche außerhalb der verschlossenen Wohnung wahrnehmbar sein. An Sonn- und Feiertagen gilt die Ruhezeit den ganzen Tag.
Es kann schon einmal vorkommen, dass die Ruhezeiten aus Versehen missachtet werden. Kommt es regelmäßig vor, kann das aber auch einen echten Nachbarschaftsstreit nach sich ziehen.
Kinder und Krach
Gutes Wetter sorgt bei Kindern für gute Laune. Die ausgelassene Stimmung und der damit verbundene Lärm schlagen Nachbarn oft aufs Gemüt. Dagegen vorgehen können sie in den meisten Fällen allerdings nicht. Kinder dürfen laut sein, solange sie sich dabei im sozial angemessenen Rahmen bewegen. Je kleiner Kinder sind, desto lauter dürfen sie für gewöhnlich auch sein. Denn gegen zankende Kleinkinder oder schreiende Babys können Eltern wenig unternehmen. Grundsätzlich gilt: Sofern es möglich ist, müssen sich auch Kinder an Ruhezeiten halten. Schlagen sie zum Beispiel während der Nachtruhe gegen Wände oder verrücken Möbel, handelt es sich normalerweise um eine Lärmbelästigung, die Nachbarn nicht ohne Weiteres hinnehmen müssen.
Wenn der Nachbar jeden Tag ein Konzert gibt
Der Nachbar hat begonnen, ein Instrument zu lernen und übt jeden Tag mehrere Stunden? Das kann an den Nerven kratzen. Besonders, wenn noch nicht alle Töne sitzen. Doch Fakt ist: Jeder hat das Recht, in seinen eigenen vier Wänden zu musizieren, sofern im Mietvertrag nichts anderes festgelegt wurde. Laut Deutschem Mieterbund sind Musikinstrumente dann genauso erlaubt wie zum Beispiel Fernseher oder Radio. Quietscht also zwei bis drei Stunden am Tag die Geige in den Ohren, können Nachbarn sich darüber zwar ärgern. Mit einer Beschwerde kommen sie aber meist nicht besonders weit, wenn sich an die vorgegebenen Ruhezeiten gehalten wurde.
Geschmäcker sind verschieden
Wer keinen Grund hat, mit dem Nachbarn über seinen Musikgeschmack zu streiten, findet schnell auch etwas anderes. Zum Beispiel Dekoration oder Balkongestaltung. Wer sich allerdings an den Gartenzwergen von nebenan stört oder mit der Gestaltung des Balkons nicht zufrieden ist, befindet sich meist im Nachteil. Gartenzwerge dürfen auch dann aufgestellt werden, wenn sie dem Nachbarn hässlich erscheinen. Und da ein Balkon zur Wohnung gehört, kann der Nachbar auch hier nicht reinreden. Jeder darf sich seinen Balkon mit Stühlen, Tischen, Blumentöpfen und Dekoration zurechtmachen, wie er es möchte. Grund zum Streit hat der Nachbar, wenn von oben ständig Dreck und Blütenblätter auf seinem Balkon landen. Auch Gießwasser, das herunterläuft, muss er nicht hinnehmen. Wichtig ist außerdem, dass Blumentöpfe & Co. ordnungsgemäß befestigt und gesichert sind. Fällt zum Beispiel bei starkem Wind ein Blumentopf vom Balkon und trifft einen Passanten, kann das schwerwiegende Folgen haben. Unter Umständen muss der Verursacher Schadenersatz zahlen – bei ernsthaften Verletzungen kann das zum finanziellen Ruin führen.
Wenn der Rasenmäher dröhnt
Viele Gartengeräte verursachen eine Menge Lärm. Deswegen gibt es bestimmte Zeiten, in denen sie nicht verwendet werden dürfen. Rasenmähen ist zwischen 20 Uhr und 7 Uhr morgens verboten. Das gilt sowohl werktags als auch an Sonn- und Feiertagen. Trimmer, Laubsammler und Laubbläser dürfen an Werktagen nur zwischen 9 Uhr und 13 Uhr und zwischen 15 Uhr und 17 Uhr benutzt werden. Wer sich nicht an diese Zeiten hält, riskiert ein Bußgeld.
Büsche, Bäume und Stress am Gartenzaun
Um Streit mit den Nachbarn zu vermeiden, sollten Pflanzen, die über die Grundstücksgrenze wuchern, zurückgeschnitten werden. Von Bundesland zu Bundesland sind die Regelungen für Pflanzen an der Grundstücksgrenze allerdings verschieden. In jedem Fall empfiehlt es sich, einen gewissen Sicherheitsabstand zum Grundstück des Nachbarn einzuhalten. Wer es genau wissen will, kann bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung nachfragen.
Übrigens: Wenn der Obstbaum von nebenan einen Arm über den Zaun streckt, darf man sich nicht einfach so bedienen. Die Früchte befinden sich immer noch im Besitz des Nachbarn.
Ruhe bewahren bei Unstimmigkeiten
Wer sich an diese Benimmregeln hält, hat normalerweise keinen Grund für einen Nachbarschaftsstreit. Wird doch einmal ein Fehler gemacht, sollten Nachbarn die Ruhe bewahren und versuchen, sich auszusprechen. Gibt es kein Einsehen, enden Nachbarschaftsstreitigkeiten oft vor Gericht. Das kann nicht nur nervenaufreibend, sondern auch teuer werden.
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