Eine Kündigung erhalten die meisten Arbeitnehmer nur selten. Nicht zuletzt deshalb sind viele in dieser Situation unsicher oder gar ängstlich. Aber auch, weil der Verlust des eigenen Arbeitsplatzes für betroffene Menschen häufig nicht nur ein wirtschaftliches, sondern auch ein durchaus emotionales Problem darstellt.
Kündigung nicht wehrlos hinnehmen
Allerdings kann eine Kündigung aus vielerlei Gründen erfolgen. Und lange nicht jeder der von Arbeitgebern oft angegebenen Gründe rechtfertigt die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Darauf weisen Experten des Arbeitsrechts immer wieder hin. Deshalb sollten Sie als betroffener Arbeitnehmer eine ausgesprochene Kündigung nicht in jedem Fall wehrlos hinnehmen.
Im ersten Schritt kann Ihnen in diesem Fall ein eventueller Betriebsrat helfen. Reicht dessen Hilfe nicht aus, ist es meist ratsam einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zurate zu ziehen. Ein Fachanwalt kann Ihre rechtliche Lage zuverlässig einschätzen und gibt Ihnen wertvolle Tipps. Zudem achtet der Fachmann auf die Einhaltung wichtiger Fristen. So zum Beispiel im Zusammenhang mit einer möglichen Kündigungsschutzklage, für deren Anstrengung Sie nach Zugang der Kündigung im Normalfall lediglich drei Wochen Zeit haben. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie Klage einreichen. Andernfalls ist die Kündigung wirksam. Selbst, wenn diese eigentlich unberechtigt gewesen sein sollte.
Kündigungsschutzklage häufig empfehlenswert
Auch wenn es zur Kündigungsschutzklage kommt, erhöht ein Anwalt Ihre Erfolgsaussichten erheblich. Zwar schrecken viele Arbeitnehmer zunächst vor einem solchen Schritt zurück, da sie befürchten, ihre Situation dadurch noch schlechter zu machen. Doch obwohl der Zweck der Kündigungsklage theoretisch darin liegt, die ausgesprochene Kündigung rückgängig zu machen, ist das in der Praxis anders. Anstatt der Kündigungsrücknahme erreicht ein Anwalt oftmals die Zahlung einer Abfindung. Auch eventuell noch zu zahlender Lohn, mögliche Ansprüche als einer betrieblichen Altersvorsorge oder Gratifikationen können in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen.
Anwalts- und Gerichtskosten beachten
Natürlich arbeitet ein Anwalt nicht umsonst. Und entgegen der Regelungen in anderen juristischen Bereichen müssen Sie als klagender Arbeitnehmer zumindest die Kosten Ihres Anwalts selbst tragen (1. Instanz). So ist es im Arbeitsrecht gesetzlich geregelt. Allerdings kann es dadurch nicht dazu kommen, dass Sie im Fall einer Niederlage im Prozess zusätzlich die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen müssen. Die genaue Kostenhöhe ist von der Höhe des Streitwertes abhängig. Und davon, ob Sie sich letztlich einigen können. Ist letzteres der Fall, berechnet Ihr Anwalt einen Aufschlag.
Für eventuelle Gerichtskosten gelten die bekannten Kostenübernahmeregelungen. Diese müssen von der vor Gericht unterliegenden Streitpartei gezahlt werden. Ist das Gerichtsurteil nicht eindeutig, kann es auch zu einer entsprechenden (anteiligen) Kostenteilung kommen.
Streitwert | Gerichtskosten | Anwaltskosten (zzgl. bei Einigung) |
2.000 € | 330 € | 1.077 € (zzgl. 421 €) |
5.000 € | 586 € | 1.958 € (zzgl. 774 €) |
10.000 € | 812 € | 2.591 € (zzgl. 1.027 €) |
Quelle: Stiftung Warentest / test.de
Trotz Kündigung sachlich bleiben
Unabhängig davon, ob und wie Sie gegen eine Kündigung vorgehen, sollten Sie als Arbeitnehmer im Fall der Fälle sachlich bleiben. Denn unüberlegte Handlungen oder Worte könnten letztlich unter Umständen zu Ihrem Nachteil genutzt werden. Sachliches Verhalten schließt dabei natürlich mit ein, dass Sie weiterhin Ihrer Tätigkeit nachgehen – trotz wahrscheinlich aufgetretenem Motivationsdämpfer. Denn solange Ihr Arbeitsvertrag noch Bestand hat, gelten die daraus resultierenden Pflichten für beide Seiten.
Allerdings muss es Ihr Arbeitgeber in dieser Phase restlicher Arbeitszeit hinnehmen, wenn Sie Vorstellungsgespräche haben. Diese können auch innerhalb Ihrer Arbeitszeit sein. Nach den Regelungen des BGB §629 muss er sie dafür freistellen. Lediglich eine möglichst frühzeitige Information über bevorstehende Vorstellungsgespräche bzw. Abwesenheiten innerhalb Ihrer Arbeitszeit sollten Sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber nicht versäumen.
Um einen Sonderfall handelt es sich, wenn Sie die Kündigung im Zusammenhang mit gleichzeitiger Freistellung von der Arbeit erhalten haben. Ist das der Fall sind Sie nicht mehr verpflichtet, innerhalb der restlichen Vertragslaufzeit am Arbeitsplatz zu erscheinen. Sofern es nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten ist, kann eine solche Freistellung jedoch jederzeit widerrufen werden.
Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaft bringen Vorteile
Wie eingangs bereits erwähnt, ist die Situation der eigenen Kündigung zweifellos nicht schön. Deshalb kann es sehr sinnvoll sein, für einen solchen Fall zumindest finanziell abgesichert zu sein. Denn so kommen zur ohnehin bereits bestehenden Unsicherheit nicht noch mögliche finanzielle Engpässe hinzu.
Abgesichert sind Sie als Arbeitnehmer beispielsweise als Mitglied einer Gewerkschaft. In diesem Fall kämen keine Kosten auf Sie zu – bis auf die sowieso anfallenden regelmäßigen Mitgliedsbeiträge. Auch eine separate Rechtsschutzversicherung kann helfen. Wichtig ist dafür jedoch, dass auch berufsrechtliche Auseinandersetzungen innerhalb Ihrer Versicherungspolice abgedeckt sind. Zudem kann ein finanzieller Selbstbehalt vereinbart sein, den Sie in jedem Fall selbst tragen müssen. Die meisten Anbieter ermöglichen Ihnen jedoch unabhängig davon zumindest eine komplett kostenfreie Erstberatung beim Anwalt Ihrer Wahl. Zusätzlich zu einer kostenfreien Hotline, die Ihnen bei Problemen eine erste juristische Orientierung gibt.
Dieser Ratgeber hat Ihnen gefallen?
Dann freuen wir uns über eine Bewertung!
Vielen Dank für Ihre Bewertung.
Bitte teilen Sie uns mit, wieso Sie diese Seite nicht sehr hilfreich fanden. Fehlen Informationen? Sind Ihnen Fehler aufgefallen? Wir freuen uns über jeden Hinweis.
Vielen Dank für Ihre Bewertung.
Bitte teilen Sie uns mit, wieso Sie diese Seite nicht sehr hilfreich fanden. Fehlen Informationen? Sind Ihnen Fehler aufgefallen? Wir freuen uns über jeden Hinweis.