O’zapft is: So sind Sie auf dem Oktoberfest versichert

  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
Lebkuchen mit Schriftzug
© motointermedia/pixabay.com

Die Wiesn ist wieder in vollem Gange! Es wird gesungen, geschunkelt, getanzt und literweise Bier konsumiert. Spaß wird auf dem Oktoberfest großgeschrieben. Aber es kann auch eine Menge schiefgehen. Von Sachschäden über Wertverluste bis hin zu Verletzungen und ernsthaften Personenschäden ist alles möglich. Wer unbesorgt feiern möchte, sollte vorher seinen Versicherungsschutz prüfen.


Was braucht man für einen gelungenen Besuch beim Oktoberfest? Eine schicke Tracht, die richtige Frisur, ein volles Portemonnaie, großen Durst und gute Laune. So weit, so gut. Doch damit man den ganzen Spaß wirklich unbeschwert genießen kann, gehören auch die fünf wichtigsten Versicherungen ins Gepäck.

Wer übernimmt die Arztkosten, wenn ich mich verletze?

Die Wahrscheinlichkeit, sich beim Oktoberfest zu verletzen, ist nicht gering. Wer auf Zeltbänken tanzt, kann leicht stürzen. Zerbrochene Gläser sorgen für Schnittwunden, nasses Herbstwetter erhöht die Rutschgefahr und der Alkohol tut sein Übriges. Doch Wiesn-Besucher können beruhigt sein: Wie sonst auch kommt die gesetzliche oder private Krankenversicherung für Arztbehandlungen auf. Schwierig wird es nur, wenn Langzeitschäden durch Unfälle entstehen.

Achtung: Gesetzliche Unfallversicherung reicht nicht

Jeder Arbeitnehmer zahlt automatisch in die gesetzliche Unfallversicherung ein und ist somit während der Arbeitszeit geschützt. Allerdings hört der Versicherungsschutz da auch schon auf. In der Freizeit greift nur die private Unfallversicherung, die separat abgeschlossen werden muss. Wer sich also auf dem Oktoberfest so stark verletzt, dass eine einzige Behandlung beim Arzt nicht ausreicht, muss unter Umständen mit hohen Kosten rechnen. Lange Krankenhausaufenthalte, Rehamaßnahmen, Folgen von Berufsunfähigkeit oder sogar behindertengerechte Umbaumaßnahmen können von der privaten Unfallversicherung abgedeckt werden.

Wer übernimmt die Arztkosten, wenn ich andere verletze?

Wer durch ein Missgeschick oder einen Unfall andere Personen verletzt, muss in der Regel für dadurch entstandene Schäden aufkommen. Und das kann richtig teuer werden. Bei ernsthaften Personenschäden können Schmerzensgeld und Schadenersatz im sechs- oder siebenstelligen Bereich anfallen. Die Haftpflichtversicherung ist deshalb eine der wichtigsten Policen überhaupt. Sie deckt die Kosten für Personen- und Sachschäden, die anderen versehentlich zugefügt werden. Das große Aber: Viele Versicherte haben ihren Tarif vor etlichen Jahren abgeschlossen und wissen gar nicht genau, wie viel ihre Versicherung im Schadensfall zahlt. Altverträge sollten deshalb unbedingt regelmäßig überprüft werden. Stiftung Warentest empfiehlt eine allgemeine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro.

Wer haftet bei einer Schlägerei?

Die Haftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden auf, die anderen Personen vorsätzlich zugefügt wurden. Wer eine Schlägerei anzettelt, kann also nicht mit dem Versicherungsschutz rechnen. Wer hingegen Opfer von Schlägen wird und daran keine maßgebliche Mitschuld trägt, kann Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gegenüber dem Schläger durchsetzen. Im Streitfall hilft eine Rechtsschutzversicherung.

Was passiert, wenn ich die Tracht eines anderen ruiniere?

Beim Oktoberfest bewegt man sich in großen Menschenmassen. Da kann es leicht passieren, dass das Getränk verschüttet wird oder die Zigarette ein Brandloch in die teure Tracht des Nachbarn schmort. Auch bei Sachschäden, die nicht vorsätzlich passieren, greift die Haftpflichtversicherung. Das gilt natürlich nicht nur für Trachten, sondern auch für andere Gegenstände.

Was passiert, wenn mein Handy kaputtgeht?

Das eigene Handy ist in den meisten Fällen nicht versichert. Zwar gibt es mittlerweile diverse Handyversicherungen am Markt. Allerdings sind diese häufig zu teuer und lohnen sich am Ende kaum. Hier heißt es also: Gut aufpassen, das Handy sicher in der Tasche verstauen und das Oktoberfest einfach offline genießen.

Und wenn mir etwas geklaut wird?

Unter Umständen kommt die Hausratversicherung für gestohlene Gegenstände auf. Hier muss allerdings unterschieden werden zwischen Raub und einfachem Diebstahl. Um Raub handelt es sich, wenn Gewalt ausgeübt oder angedroht wird. Wenn aber Handtaschen unbeachtet über der Stuhllehne hängen oder Smartphones auf dem Tisch liegen gelassen werden und dann verschwinden, handelt es sich um einfachen Diebstahl. Und dieser ist nicht mitversichert.

Bin ich trotz Alkoholkonsum versichert?

In der Regel kommen Versicherungen auch für Unfälle und Schäden auf, die unter Alkoholeinfluss entstehen. Allerdings gibt es hier Grenzen. Wer sich vorsätzlich „volllaufen“ lässt, muss damit rechnen, den Versicherungsschutz zu verlieren.

Dieser Ratgeber hat Ihnen gefallen?

Dann freuen wir uns über eine Bewertung!

Ø 5 / 5 Sternen aus 2 Meinungen

Gut gezielte Tipps, die nicht jeder kennt!

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter