Für viele ist der Sommerurlaub die längste „Auszeit“ des Jahres. Doch wie im Alltag ist man als Reisender auch während seines Urlaubs immer gewissen Gefahren ausgesetzt. Das betrifft freilich nicht nur alle Reisenden selbst, sondern auch alle Habseligkeiten, die mit auf Reisen gehen.
Hausratversicherung kann Schutz bieten
Gut zu wissen: Im Rahmen der weit verbreiteten Hausratversicherung ist praktisch immer eine sogenannte Außenversicherung eingeschlossen. Das bedeutet, dass alle Dinge, die zum Hausrat zählen, gegen die klassischen Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl geschützt sind. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die versicherten Sachen sich nur vorübergehend außerhalb des ursprünglichen Haushalts befinden, also nicht dauerhaft unterwegs sind. Grundsätzlich besteht also Schutz, wenn es etwa zu einem Schaden im Rahmen eines Einbruchs kommt – zum Beispiel ins Hotelzimmer. Oder aber beispielsweise, wenn aufgrund eines Sturms beim Zelten Schäden entstehen.
Zu beachten sind dabei natürlich die vereinbarten Versicherungshöchstgrenzen. So kann es zum Beispiel sein, dass Ihre Hausratversicherung auf Reisen nur bis 10 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme schützt. Bei einer Gesamtversicherungssumme in Höhe von 50.000 Euro würde das also einem Schutz je Versicherungsfall von maximal 5.000 Euro entsprechen.
Achtung: Ausnahmen beim Camping
Gerade während der aktuellen Pandemie sind viele Menschen im Inland unterwegs. Camping im Zelt oder im Wohnmobil erfreuen sich derzeit sehr großer Beliebtheit. Bei dieser Form des Urlaubs genügt die einfache Außenversicherung im Rahmen der Hausratversicherung allerdings nicht immer aus – vor allem im Falle eines Diebstahls. Die Ursache dafür liegt darin, dass die Außenversicherung grundsätzlich voraussetzt, dass sich versicherte Sachen in einem fest verschlossenen Raum befinden. Zelt oder auch Wohnmobil bzw. Wohnwagen zählen aus Sicht der Versicherer jedoch nicht dazu.
Zumindest wenn Sie mit dem Zelt unterwegs sind haben Sie deshalb praktisch keine Möglichkeit, sich wirksam gegen Einbruchdiebstahl zu versichern. In diesem Fall gilt deshalb, keine unnötigen Gegenstände mitzuführen. Haben Sie auf dem Zeltplatz Ihr Auto dabei, können Sie gefährdete Dinge dort unterbringen, um einen gewissen Schutz zu haben. Denn darin sind diese im Fall der Fälle versichert, weil ein Fahrzeug als abgeschlossener Raum gilt. Empfehlenswert ist jedoch eine Unterbringung wertvoller Gegenstände (zum Beispiel Smartphone) im Kofferraum, um diese möglichst vor fremden Blicken zu schützen. Das beugt Einbruchdiebstahl vor.
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Reisemobile: Schutz dank zusätzlicher Inhaltsversicherung möglich
Wie erwähnt, greift die Außenversicherung der Hausratpolice nicht bei Einbruch ins Zelt oder Reisemobil. Allerdings können Sie eine sogenannte Inhaltsversicherung abschließen, die auch Diebstahlschäden nach Einbruch in Wohnmobil oder Wohnwagen einschließt. Diese können Sie gegebenenfalls im Rahmen Ihrer klassischen Hausratpolice oder separat vereinbaren.
Als Sonderfälle innerhalb der Inhaltsversicherung gelten jedoch auf Trägern außen angebrachte Fahrräder und (Wohnwagen-)Vorzelte. Ob und inwieweit auch diese im Fall eines Diebstahls geschützt sind, hängt vom jeweiligen Versicherer und dessen Bedingungen ab. Zudem kann es sein, dass einige Anbieter lediglich dann Schutz bieten, wenn Sie auf einem offiziellen Campingplatz geschädigt werden. Prüfen Sie auch das vor Abschluss einer Inhaltsversicherung genau.
Basisschutz: Die Privathaftpflichtversicherung
Unabhängig von den bereits beschriebenen Absicherungsmöglichkeiten, sollten Sie niemals auf den Schutz verzichten, den Ihnen eine private Haftpflichtpolice bietet. Denn wie ohnehin im Alltag, gilt die gesetzliche Haftpflicht auch auf Reisen. Im Fall der Fälle sind Sie also immer zum Schadenersatz verpflichtet, wenn Sie einen Schaden verursachen – und das kann teuer werden. Zum Beispiel dann, wenn Ihr Grillfeuer auf dem Campingplatz das Zelt Ihres Platznachbarn in Brand setzt oder Ähnliches. Die (relativ kostengünstige) private Haftpflichtversicherung springt bei unabsichtlich verursachten Schäden ein und schützt somit sowohl Sie als auch Geschädigte.
Schaden im Urlaub – Was nun?
Auch wenn es im Urlaub zu (mehr oder weniger umfangreichen) Schäden kommt, sollten Sie Ihren Versicherer in jedem Fall unverzüglich informieren. „Unverzüglich“ bedeutet dabei, dass Sie die Schadenmeldung nicht schuldhaft verzögern dürfen. Andernfalls riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
Ihr Versicherer hilft Ihnen telefonisch bei der weiteren Schadenabwicklung. Stellen Sie im Fall eines Diebstahls gleich eine Liste zusammen, die alle gestohlenen Gegenstände aufführt. So können Sie später nichts davon vergessen. Abhanden gekommene Bank- oder Kreditkarten sollten Sie sofort telefonisch sperren lassen (116 116). Kommen Ihnen auf einer Auslandsreise (auch) Ausweisdokumente abhanden, sollten Sie sofort Ihren Reiseleiter (Pauschalreise) oder das Auswärtige Amt (Einzelreise) informieren. Dort erhalten Sie Hilfe.
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