Sogenannte Smart-Home-Systeme versprechen Hausbesitzern bzw. Mietern neben Kosteneinsparungen vielerlei weitere Vorteile und Möglichkeiten. Und nicht zuletzt eine erhöhte Lebensqualität. So ermöglichen es die Systeme etwa, Heizungsanlagen intelligenter zu steuern und zu überwachen. Aber auch die Steuerung der Wohnungsbeleuchtung oder die Überwachung einer Alarmanlage sind auf diese Weise problemlos möglich.
Neue Stromzähler im Smart-Home-Zeitalter
Dabei existieren ab diesem Jahr auch Stromzähler, die den Smart-Home-Anforderungen der heutigen Zeit gerecht werden. Der Einbau solcher intelligenten Stromzähler – sogenannte Smart Meter – beginnt in diesem Jahr – zwei Jahre später als ursprünglich geplant. Das gab das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kürzlich gekannt.
Tatsächlich bringen Smart Meter einige interessante Neuerungen für Hauseigentümer und Mieter mit sich. Denn die Geräte verfügen nicht nur über eine Messeinheit zur Verbrauchsmessung, sondern beinhalten auch ein Kommunikationsmodul. Damit entfällt beispielsweise die regelmäßige Ablesung des Zählerstands. Denn das Gerät übermittelt die Werte eigenständig an den Netzbetreiber.
Zudem können Sie als Verbraucher einem eingebauten Display deutlich mehr Informationen entlocken als herkömmlichen Stromzählern. So wird auf Wunsch zum Beispiel auch der Verbrauch innerhalb begrenzter Zeiträume – etwa ein Monatsverbrauch – angezeigt. Da Smart Meter über ein Kommunikationsmodul verfügen, das auch Daten empfangen kann, ist darüber hinaus auch das ferngesteuerte Ein- oder Ausschalten bestimmter Smart-Home-Geräte technisch möglich. Ist Strom zu bestimmten Tageszeiten besonders günstig, ist ein programmiertes Smart Meter beispielsweise auch in der Lage, ein Elektroauto nur genau zu dieser Zeit zu laden. Die Möglichkeiten sind vielfältig.
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Einbaupflicht derzeit nur für wenige Stromkunden
Die Pflicht zum Einbau besteht in 2020 grundsätzlich nur für relativ wenige Stromkunden. Dazu gehören Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Bereits seit 2017 gilt dies für alle Abnehmer mit einem Verbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr und für Betreiber von Strom erzeugenden Anlagen (zum Beispiel Photovoltaik) mit einer Nennleistung von mehr als sieben Kilowattstunden (kWh). Ausschlaggebend für die Festlegung einer Einbaupflicht ist dabei der Durchschnitt der letzten drei Jahresverbrauchswerte.
Nicht zu verwechseln ist die Smart-Meter-Einbaupflicht allerdings mit der Einbaupflicht sogenannter moderner Messeinrichtungen (sog. „digitale Zähler"). Diese betrifft ab 2020 alle Stromkunden, die bislang noch über einen alten analogen Zähler verfügen. Diese Geräte werden aktuell bereits flächendeckend getauscht bzw. ersetzt. Bis spätestens 2032 soll der Tausch aller älteren Zähler abgeschlossen sein. Neubauten müssen in jedem Fall bereits mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet werden. Diese funktionieren digital, bringen allerdings kein Kommunikationsmodul mit sich.
Zusätzliche Kosten für Stromkunden
Für den Einbau einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Stromzählers (Smart Meter) fallen für Sie als Stromkunden Zusatzkosten an. Allerdings sind diese gesetzlich begrenzt. So dürfen für die Nutzung einer modernen Messeinrichtung nur maximal 20 Euro pro Jahr anfallen. Die Kosten eines intelligenten Stromzählers sind hingegen unterschiedlich hoch. Je nach Stromverbrauch liegen diese im Bereich von 23 Euro bis 130 Euro pro Jahr. Der folgenden Tabelle können Sie die veranschlagten maximalen Zusatzkosten entnehmen:
Stromabnahme | maximale Zusatzkosten für intelligente Stromzähler |
bis 2.000 kWh (optional) | 23 Euro p.a. |
bis 3.000 kWh (optional) | 30 Euro p.a. |
bis 4.000 kWh (optional) | 40 Euro p.a. |
bis 6.000 kWh (optional) | 60 Euro p.a. |
6.000 kWh bis 10.000 kWh (verpflichtend) | 100 Euro p.a. |
10.000 kWh bis 20.000 kWh (verpflichtend) | 130 Euro p.a. |
Zähler für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen | 100 Euro p.a. |
Stromeinspeisung | |
Erzeugung von 1 kWh bis 7 kWh (Neuanlagen) | 60 Euro p.a. |
Erzeugung ab 7 bis 15 kWh (Neuanlagen) | 100 Euro p.a. |
Quelle: Verbraucherzentrale.de
In einigen Fällen müssen Sie als Verbraucher mit weiteren Kosten rechnen. Zum Beispiel dann, wenn die Umrüstung auf moderne Messeinrichtung bzw. intelligenten Stromzähler den Kauf und Einbau eines komplett neuen Stromkastens erforderlich macht. Nach ersten Erkenntnissen trifft das auf rund ein Viertel aller Haushalte zu. Vor allem Bauten von vor 1965 sind davon betroffen.
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Welche Daten zukünftig elektronisch übermittelt werden
Moderne Messeinrichtungen bzw. digitale Zähler verfügen über kein Kommunikationsmodul und senden daher keine Daten. Lediglich intelligente Stromzähler können Daten senden. Wie bereits erwähnt geht es dabei für gängige Privathaushalte vor allem um die Übermittlung des Gesamtverbrauchs. Dieser musste bisher manuell vom Netzbetreiber oder von Ihnen als Stromkunden abgelesen und mitgeteilt werden. Detaillierte Daten dürfen nur dann fließen, wenn eine ausdrückliche Vereinbarung darüber existiert. Das kann etwa dann erforderlich sein, wenn Sie als Kunde einen Stromtarif mit variablem Preis wünschen.
Ab einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh oder bei Betrieb einer Stromeinspeisungsanlage über 7 kWh erfolgt eine automatische Übermittlung detaillierter Verbrauchsdaten. In diesem Fall erhält Ihr zuständiger Netzbetreiber täglich ein Protokoll, das den Stromverbrauch bzw. die Einspeisewerte im Viertelstundentakt ausweist.
Um die Datenübertragung der Geräte möglichst sicher zu machen, gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) strenge Richtlinien für Hard- und Software vor. Deren Einhaltung ist notwendig, damit entsprechende Stromzähler zertifiziert und zugelassen werden. Aufgrund der Richtlinien kam es zur eingangs bereits erwähnten zweijährigen Verzögerung bei der Einführung intelligenter Stromzähler.
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