Die eigenen vier Wände sind mit verschiedenen Vorzügen verbunden. Allerdings bringen Erwerb oder Erschaffung der eigenen vier Wände häufig große finanzielle Anstrengungen mit sich. Ob neues Haus oder gekaufte Eigentumswohnung – die Kosten sind oftmals hoch. Entsprechend häufig werden frisch gebackene Immobilieneigentümer zu Kreditnehmern mit Immobilienfinanzierung. Da wundert es nicht, dass viele der Betroffenen möglichst viele Eigenleistungen einplanen. Sei es auf der eigenen Baustelle oder um das frisch erworbene Eigenheim nach den eigenen Bedürfnissen zu gestalten.
Was ist eine Muskelhypothek?
Im Rahmen von Finanzierungen wird häufig von der sogenannten Muskelhypothek gesprochen, wenn Sie als Kreditnehmer Eigenleistungen erbringen können durch die eine Beschäftigung von Fremdgewerken eingespart wird. Konkret geht es dabei um alle selbst oder etwa von Freunden oder Angehörigen ausgeführten Arbeiten. Diese Leistungen sparen Geld. Meist sogar viele Tausend Euro. Solche Eigenleistungen erhöhen praktisch Ihr Eigenkapital und können dadurch sogar die Zinskonditionen Ihrer Finanzierung verbessern. Letztlich steigen natürlich auch die Chancen, überhaupt eine Finanzierungszusage zu erhalten.
Wichtig: Lediglich die sonst anfallenden Lohnkosten können als Eigenleistung bei der Finanzierungskalkulation berücksichtigt werden. Denn Materialkosten fallen so oder so an. Zur besseren Kalkulation bei der Bank sollten sich Bauherren eine genaue Kostenkalkulation von ihrem Bauplaner bzw. Architekten aushändigen lassen. Eine Trennung nach veranschlagten Lohn- und Materialkosten ist dabei vorteilhaft.
Mögliche Eigenleistungen
In dem meisten Fällen sind es eher einfache Tätigkeiten, die Immobilienbesitzer selbst erbringen können – es sei denn es sind entsprechende Erfahrungen und Fachkenntnisse vorhanden. Zu den typischen Eigenleistungen gehören deshalb etwa Tapezier- und Malerarbeiten. Aber auch der Bau der Terrasse oder die Anlage des Gartens ist auch Leien möglich. Wer sich informiert und körperlich fit ist, kann beispielsweise auch Tätigkeiten wie die Dachdämmung selbst übernehmen.
Mögliche Kosteneinsparung (beispielhaft):
- Tapezierarbeiten / Malerarbeiten ca. 4.000 Euro
- Bodenbeläge verlegen ca. 3.000 Euro
- Terrasse ca. 3.000 Euro
- Wärmedämmung Dach ca. 5.000 Euro
- Zimmertüren einsetzen ca. 3.000 Euro
- Außenanlagen ca. 1.500 Euro
Die genaue Höhe der möglichen Einsparungen ist individuell unterschiedlich. Sie hängt von der Größe und dem Zustand des Eigenheims, den örtlichen Gegebenheiten und anderen Rahmenbedingungen ab.
Muskelhypothek realistisch einschätzen
Eigenleistungen innerhalb eines Finanzierungsplans einzubauen, ist also gut und auch wichtig. Allerdings sollten Sie als Kreditnehmer den Umfang möglicher Leistungen unbedingt realistisch einschätzen. Unrealistische Planungen helfen nicht weiter. Denn klar ist, dass die einkalkulierten Leistungen in den allermeisten Fällen neben der regulären Arbeit erbracht werden müssen. Das ist zeitaufwändig und kräftezehrend. Vor allem, wenn sich die geplanten Arbeiten über längere Zeiträume erstrecken. Zu umfangreich geplante Eigenleistungen können nicht zuletzt zum echten Beziehungskiller zwischen Lebenspartnern bzw. Eheleuten werden. Im Regelfall überprüfen Kreditgeber genau, ob eingeplante Eigenleistungen selbst erbracht werden können – sowohl fachlich als auch zeitlich.
Versicherungsschutz nicht vergessen
Zumindest wenn Sie neu bauen, sollten Sie als Bauherr auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten. Denn stößt Ihnen bei Ausführung Ihrer Eigenleistung etwas zu, sind Sie ohne entsprechende Versicherung in aller Regel nicht ausreichend abgesichert.
Sofern Sie andere Personen beschäftigen, sind Sie gegebenenfalls verpflichtet, deren Unterstützung bei der Berufsgenossenschaft Bau anzuzeigen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn Freunde auf dem Bau helfen. Aber auch Verwandte und Angehörige sind von der Versicherungspflicht nicht ausgeschlossen und müssen gemeldet werden.
Die von der BG Bau erhobenen Kosten hängen vom Ort der Baustelle ab. In den alten Bundesländern werden 1,58 Euro pro Arbeitsstunde berechnet, während für die neuen Bundesländer ein Satz in Höhe von 1,45 Euro pro Stunde und Hilfsperson gilt. Der Mindestbeitrag liegt bei 100 Euro. Für die Kalkulation müssen Sie als Bauherr über die die ausgeführten Tätigkeiten inklusive Stundenanzahl informieren. Sind die Angaben nicht plausibel bzw. unrealistisch, kann es zu einer Schätzung kommen.
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