Oft bleibt während eines Unwetters nichts anderes übrig, als abzuwarten und sich Hals- und Beinbruch zu wünschen. In finanzieller Hinsicht kann ein einziger Sturm einem schon das Genick brechen. Denn er biegt nicht nur Äste und Bäume, sondern zerrt auch am Geldbeutel. Immer wieder lassen Unwetter kaputte Dächer, überflutete Keller, beschädigte Autos und Geldsorgen zurück.
Schäden am Haus
Besonders Hausbesitzer haben Grund, sich vor starken Unwettern zu fürchten. Denn es können Schäden entstehen, die den finanziellen Ruin bedeuten. Eine Wohngebäudeversicherung ist zwar nicht Pflicht, aber im Ernstfall für die meisten Hausbesitzer unverzichtbar. Sie kommt für allgemeine Sachschäden am Haus auf. Dazu gehören zum Beispiel abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume oder zerstörte Schornsteine. Wenn es vertraglich festgehalten wurde, sind auch Garagen, Schuppen oder Gartenhäuser mitversichert.
Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden durch folgende Ereignisse auf:
- Sturm
- Hagel
- Brand
- Blitz
- Explosion
- Wasserrohrbruch
Aber Achtung: Die meisten Versicherungen übernehmen Sturmschäden erst ab Windstärke 8 (62 bis 74 km/h). Wenn eine Wetterstation in der Nähe die Windstärke ermittelt hat, genügt das als Nachweis.
Elementarschäden extra absichern
Bei sogenannten Elementarschäden greift die Wohngebäudeversicherung nicht. Diese entstehen durch:
- Überschwemmungen
- Starkregen
- Erdrutsch
- Erdbeben
- Schneedruck
- Lawinen
Besonders Eigenheimbesitzer, die in anfälligen Regionen leben, sollten zusätzlich über eine Elementarschadenversicherung nachdenken. Meistens wird sie ergänzend zur Wohngebäudeversicherung angeboten. Eine Elementarschadenversicherung kann teuer werden, weil die Anbieter zunächst das Gefährdungsrisiko einer Immobilie einschätzen.
Gefährdungsklasse 1: nach aktueller Datenlage nicht von Hochwasser größerer Gewässer betroffen.
Gefährdungsklasse 2: Hochwasser seltener als 1 Mal in 100 Jahren (Flächen, die bei extremem Hochwasser ebenfalls betroffen sein könnten).
Gefährdungsklasse 3: Hochwasser 1 Mal in 10 bis 100 Jahren.
Gefährdungsklasse 4: Hochwasser mindestens 1 Mal in 10 Jahren.
Ob eine Versicherung abgeschlossen werden kann und wie teuer sie ist, hängt von der Gefährdungsklasse ab. Das Dilemma für Eigenheimbesitzer wird schnell deutlich. Wer nicht in einer anfälligen Region wohnt, bekommt die Versicherung zwar zu günstigeren Beiträgen, benötigt sie aber gar nicht so dringend. Wer hingegen in einem Risikogebiet lebt, ist auf den Schutz angewiesen, muss dafür aber tief in die Tasche greifen oder kann gar keine Police abschließen.
Übrigens: Wer noch eine alte DDR-Wohngebäudeversicherung hat, die von der Allianz übernommen wurde, hat Glück. Denn diese Policen decken auch Überschwemmungsschäden ab.
Schäden im Haus
Äußere Einwirkungen können nicht nur Schäden am Haus anrichten. Hat ein Sturm zum Beispiel das Dach abgedeckt, leidet oft auch die Inneneinrichtung. Hierfür kommt die Hausratversicherung auf. Zur Einrichtung zählen auch elektrische Geräte, die durch einen Blitzeinschlag beschädigt wurden. Gegenstände, die sich außerhalb des Hauses befinden, sind nicht mit der Hausratversicherung abgedeckt. Dazu gehören zum Beispiel Gartenmöbel oder Blumenkübel.
Schäden an Photovoltaik-Anlage
Schäden an Photovoltaik-Anlagen können für Eigenheimbesitzer besonders teuer werden. Für die kostbaren Stromlieferanten kommt die Wohngebäudeversicherung aber nur auf, wenn dies gesondert in der Police aufgeführt wurde. Wer also eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach hat, muss beim Abschluss der Wohngebäudeversicherung genau hinsehen.
Schäden am Rohbau
Rohbauten sind besonders anfällig für Sturmschäden. Bauherren sollten deshalb über eine Bauleistungsversicherung nachdenken. Diese schützt nicht nur bei Sturm, sondern auch bei Überschwemmungen, Vandalismus und Fahrlässigkeit der Dienstleister.
Schäden am Auto
Verursachen Sturm oder Überschwemmungen Schäden am Auto, kommt es darauf an, wie gut es versichert ist. Die Teilkaskoversicherung leistet schon in einigen Fällen. Auf der sicheren Seite sind Autofahrer allerdings mit der Vollkaskoversicherung.
Achtung bei Fahrlässigkeit
Fliegen Ziegeln vom Dach oder Blumenkübel vom Balkon, kann es für den Eigentümer schnell brenzlig werden. Denn es können nicht nur Schäden an geparkten Autos entstehen. Auch Passanten können getroffen und ernsthaft verletzt werden. Setzen sie ihren Anspruch auf Schadenersatz durch, kann das zum finanziellen Ruin führen. Eine Haftpflichtversicherung fängt dieses Risiko auf und ist deshalb für jeden unerlässlich – egal, ob Eigenheimbesitzer oder Mieter. Die Beiträge sind erschwinglich. Gute Policen gibt es schon ab ca. 50 Euro im Jahr.
Bei Wohngebäude-, Hausrat- und Elementarschadenversicherung gilt: Der Schutz ist nur dann gewährleistet, wenn nicht fahrlässig gehandelt wurde. Haben Versicherte den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, müssen sie auch selbst dafür aufkommen. Wird zum Beispiel das Fenster offen gelassen und Einrichtung von eindringendem Regen beschädigt, leistet die Hausratversicherung nicht.
Schaden dokumentieren und früh melden
Wichtig ist, dass Versicherte den Schaden umgehend melden. Das können sie sowohl telefonisch als auch per E-Mail erledigen. Eine E-Mail bietet sich eher an, weil Versicherte die Schadensmeldung im Streitfall schriftlich nachweisen können. Der Schaden kann auch per Post gemeldet werden – um sicher zu gehen als Einschreiben mit Rückschein.
Es ist außerdem ratsam, alles zu dokumentieren und der Versicherung ggf. Fotos zukommen zu lassen. Beschädigte Gegenstände sollten nicht entsorgt werden, bevor das Ganze mit der Versicherung abgewickelt wurde. Versicherte sind außerdem verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ein kaputtes Dach muss zum Beispiel mit Folie abgedeckt werden, damit keine weiteren Schäden durch einlaufendes Wasser entstehen.
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