Nach einem überstandenen Unwetter fangen für viele Menschen die Sorgen erst an. Wer das Haus verlässt und ein beschädigtes Auto vorfindet, sieht vor seinem inneren Auge schon die nächsten Gewitterwolken aufziehen. Es sei denn, er hat richtig vorgesorgt.
Autofahrer müssen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen
Dazu gehört in erster Linie, nicht mit dem Auto zu fahren und es sicher unterzustellen, wenn ein Sturm wütet. Zieht dieser hingegen erst während der Fahrt auf, gilt es einige Dinge zu beachten. Autofahrer sollten stets auf unvorhergesehene Hindernisse und umherfliegende Gegenstände gefasst sein. Plötzliche Ausweichmanöver müssen vermieden werden, um sich selbst und andere nicht zu gefährden. Dazu ist es wichtig, dass die Geschwindigkeit reduziert wird und Fahrer den Sicherheitsabstand einhalten. Autofahrer sollten Ruhe bewahren und das Lenkrad gut festhalten. Wichtig ist auch, dass das Licht eingeschaltet ist und Sturmwarnungen aus dem Radio verfolgt werden. Die Gefahren von Aquaplaning und Blitzeis sollte man nicht unterschätzten. Entstehen durch einen Sturm trotz aller Vorkehrungen Schäden, kommt es auf die richtige Versicherung an.
Sturmschäden: Teil- oder Vollkasko
Wer für sein Auto eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, genießt bereits in einigen Fällen Unwetterschutz. Sturmschäden durch herunterfallende Äste oder Dachziegeln werden übernommen, sofern Windstärke acht herrscht. Die Vollkaskoversicherung greift schon früher.
Bei Schäden, die durch Überschwemmungen entstehen, zahlt die Teilkasko ebenfalls. Doch auch hier gibt es Voraussetzungen: Wer sein Auto in einem hochwassergefährdeten Gebiet abstellt, obwohl Hochwasser angekündigt wurde, hat meist keinen Anspruch auf Leistung. Das gilt auch, wenn zum Beispiel überschwemmte Straßen durchfahren werden und der Motor Wasser ansaugt.
Wird ein Auto vom Wind von der Straße gedrückt, haftet die Teilkaskoversicherung ab Windstärke acht. Die Vollkaskoversicherung tritt bereits für Schäden ein, wenn der Fahrer bei Sturm das Lenkrad verreißt oder wegen eines nahen Blitzeinschlags die Kontrolle über das Auto verliert. Sie zahlt ebenfalls, wenn es einen Unfall wegen eines umgestürzten Baums gibt.
Hagelschäden werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung übernommen.
Haftung Dritter
Autobesitzer haben unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz, wenn andere Personen ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind. Wenn also ein Eigentümer sein Grundstück nicht ausreichend gesichert hat und zum Beispiel ein morscher Baum das Auto des Nachbarn beschädigt, kann er haftbar gemacht werden. Gleiches gilt, wenn Verkehrsschilder nicht ordentlich von Stadt oder Gemeinde befestigt wurden.
Anzeigepflicht
Versicherte haben eine Anzeigepflicht. Sie sollten die Versicherung umgehend über entstandene Unwetterschäden informieren und diese dokumentieren. Dazu machen sie am besten Fotos vom Schaden und notieren sich, wann, wo und wie das Auto beschädigt wurde.
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