Auswirkungen der Corona-Pandemie werden viele Bürger wohl noch längere Zeit spüren. Nicht nur diejenigen, die gesundheitlich vom Virus betroffen sind oder waren. Auch negative finanzielle Folgen sind vielen Menschen durch die Pandemie entstanden. Zum Beispiel dann, wenn Angestellte in Kurzarbeit sind oder waren. Dabei kommen in dieser Situation neben den geringeren monatlichen Einnahmen auch gewisse Abschläge bei der späteren Altersrente hinzu. Doch wie groß sind die finanziellen Einbußen bei der gesetzlichen Rente überhaupt?
Auswirkungen auf Altersrente abgemildert
Unabhängig vom Grund der Kurzarbeit bleiben Sie als betroffener Arbeitnehmer grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Entsprechende Beiträge werden in dieser Situation auf Basis des niedrigeren Arbeitsbruttolohns an die Sozialversicherungen entrichtet – sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber. Allerdings sind Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Anteil aufzustocken. Für die Berechnung des tatsächlichen Arbeitgeberanteils wird ein fiktives Angestellteneinkommen in Höhe von 80 Prozent des ursprünglichen Verdienstes angenommen. Dadurch trägt der Arbeitgeber effektiv einen größeren Anteil an den Kosten der Sozialversicherung. Das verringert die negativen Auswirkungen der Kurzarbeit auf die spätere Altersrente deutlich.
Folgendes Rechenbeispiel verdeutlicht diesen Effekt:
Nehmen wir an, Sie haben vor dem Beschluss der Kurzarbeit 3.000 Euro brutto verdient. Durch die Kurzarbeit erhalten Sie plötzlich nur noch 1.500 Euro Bruttolohn – lediglich noch 50 Prozent Ihres Ursprungsverdienstes. Ganze 12 Monate dauert Ihre Kurzarbeit.
Aufgrund der Aufstockung der Sozialbeiträge Ihres Arbeitgebers sind die finanziellen Auswirkungen auf den späteren Rentenbezug überschaubar. Ein Rentenanspruch von immerhin 26,40 Euro erarbeiten Sie sich in diesem Jahr trotz Kurzarbeit. Ohne diese Maßnahme hätte sich bei voller Beschäftigung ein Anspruch in Höhe von 29,40 Euro ergeben. Der Unterschied liegt also bei lediglich 3 Euro pro Monat. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Inflation verringert sich der Betrag effektiv entsprechend.
Kurzarbeitergeld – Was ist das?
Und auch die Auswirkungen auf Ihr reguläres Einkommen während der Kurzarbeit sind nicht so gravierend wie man zunächst befürchten könnte – dank des sogenannten Kurzarbeitergeldes. Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützungsleitung, die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 21 Monate lang und zusätzlich zum verbleibenden Lohn gewährt wird.
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestaffelt nach Bezugszeit und hängt davon ab, ob Sie als betroffener Arbeitnehmer Nachwuchs versorgen oder nicht. In der Zeit vom ersten bis einschließlich dritten Monat erhalten Sie 60 Prozent bzw. 67 Prozent (mit Kind) des weggefallenen Entgelts. Ab dem vierten Bezugsmonat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 70 Prozent bzw. 76 Prozent. Ab Monat sieben schließlich 80 Prozent bzw. 87 Prozent des weggefallenen Lohns. Wie beschrieben, kürzen sich die zu zahlenden Sozialabgaben bei Bezug von Kurzarbeitergeld allerdings nicht im gleichen Verhältnis wie der Lohn.
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