Mehr Rente durch Nachzahlungen
Beitragsnachzahlungen sind besonders für drei Personengruppen interessant:
- Eltern oder pflegende Angehörige
- Studenten
- Personen, die früher in Rente gehen möchten
In der Regel werden Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten bei der Rente angerechnet. Manche Mütter und Väter erfüllen aber nicht die richtigen Voraussetzungen, zum Beispiel wenn sie nur kurz gearbeitet haben und die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von fünf Jahren nicht erreichen. Sie können freiwillige Nachzahlungen vornehmen, um ihre Versicherungslücken zu schließen.
Ein Beispiel: Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, rechnet die Rentenversicherung 2,5 Jahre an und für Kinder, die nach 1992 geboren sind, drei Jahre. Eltern, die nach 1992 zwei Kinder bekommen haben, erhalten also automatisch sechs Versicherungsjahre und erfüllen damit die erforderliche Wartezeit. Wer allerdings nur ein Kind hat und nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommt nur drei Jahre angerechnet. Bis zur Mindestversicherungszeit fehlen also noch zwei Jahre. Mit freiwilligen Nachzahlungen kann diese Lücke geschlossen werden.
Für sogenannte Ausbildungszeiten, in denen keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen wurde, können ebenfalls Nachzahlungen erfolgen. Zu diesem Oberbegriff gehören sowohl die schulische Ausbildung (z.B. Abitur) als auch das Studium. Nachzahlungen sind normalerweise nur vor Vollendung des 45. Lebensjahrs möglich. Allerdings können für die ersten acht Ausbildungsjahre nach dem 17. Lebensjahr keine freiwilligen Beiträge gezahlt werden. Es kommen also erst Zeiträume ab dem 25. Lebensjahr infrage. Eine Ausnahme: Für Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr ist eine Nachzahlung möglich.
Wer sich dazu entschließt, vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand zu gehen, muss damit rechnen, dass der Rentenbezug sich erheblich verringert. Nachzahlungen können dann Abhilfe schaffen. Ab einem Alter von 50 Jahren können Versicherte extra Beiträge einzahlen, um die Abschläge teilweise oder komplett auszugleichen.
Wie viel kann man einzahlen?
Versicherte können Nachzahlungen zwischen 1.160,64 und 16.293,60 Euro pro Jahr zuzahlen. Zahlt ein Versicherter den Mindestbetrag von 1.160,64 Euro (96,72 Euro pro Monat), steigt seine Rente um 5,30 Euro. Bei einer Nachzahlung von 16.293,60 Euro (ca. 1.357,80 Euro im Monat) gibt es rund 76, bzw. 78,50 Euro mehr Rente in West und Ost.
Nicht ohne Beratung handeln
Ob sich die Nachzahlung lohnt, hängt von vielen Faktoren ab und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Deshalb ist es wichtig, sich ausführlich beraten zu lassen, bevor man eine Entscheidung trifft. Interessenten sollten sich an die Beratungsstellen der Rentenversicherung oder an einen unabhängigen Rentenberater wenden.
Hinweis: Das Formular "Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten" gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.
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