Seit dem 03. Januar hat sich in der Welt der Geldanlage einiges verändert. Neue Richtlinien sorgen für Aufruhr in der Finanzwelt – Banken müssen sich künftig umstellen und anders auf ihre Kunden eingehen.
Telefonberatung
Banken sind nun dazu verpflichtet, telefonische Beratungen aufzuzeichnen. Möchte sich ein Kunde über mögliche Geldanlagen wie Investmentfonds informieren, so hat der Berater die Pflicht, ihn zuvor auf die Aufzeichnung des Telefongesprächs hinzuweisen. Ablehnen kann der Kunde die Aufzeichnung nicht. Wer sich davor scheut, kann alternativ nur auf ein persönliches Gespräch in der Filiale ausweichen.
Die Aufnahme von Telefonaten soll der Absicherung im Falle eines Rechtsstreits dienen. Ob eine angemessene Beratung stattgefunden hat und inwieweit der Kunde über Kosten und Risiken aufgeklärt wurde, lässt sich auf diese Weise nachvollziehen.
Kostentransparenz
Darüber hinaus schreibt „Mifid II“ eine obligatorische Kostenaufstellung vor. Banken und Berater stehen somit in der Pflicht, ihren Kunden einen genauen Einblick in die Kosten der geplanten Geldanlage zu geben. Diese müssen sowohl in Eurobeträgen als auch in Prozent aufgeführt werden, bevor der Kunde einen Kaufvertrag unterschreibt.
Geeignetheitserklärung
Die sogenannte Geeignetheitserklärung soll das zuvor gängige Beratungsprotokoll ablösen. Persönliche Beratung muss seit 2010 von Banken protokolliert werden. Sowohl Anlass und Dauer der Beratung als auch Angaben zum Kunden sollten festgehalten werden. Des Weiteren musste das Protokoll die Ziele des Kunden sowie die Empfehlungen des Beraters enthalten. Das Protokoll tritt mit dem Jahreswechsel zurück und wird von der Geeignetheitserklärung abgelöst. In dieser führt der Berater die Hintergründe seiner Empfehlung auf und begründet, warum ein entsprechendes Produkt für den Kunden geeignet ist.
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Vorteile für Kunden
Für die Banken bedeutet "Mifid II" einen enormen Kosten- und Verwaltungsaufwand. Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen sie nicht nur alltägliche Strukturen anpassen, sondern zum Teil auch neue Technologie anschaffen, um zum Beispiel die Aufzeichnung der Telefonberatung zu ermöglichen. Für Anleger bringen die Neuerungen hingegen deutliche Vorteile mit sich. Besonders die erhöhte Kostentransparenz verbessert die Situation der Bankkunden um einiges. Dass die Qualität der Beratung durch diese Maßnahmen steigt, ist wahrscheinlich.
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