Fehler bei der Steuererklärung sind ärgerlich und teuer. Wer falsche Angaben macht oder etwas Wichtiges vergisst, verliert im schlimmsten Fall hohe Steuererstattungen. Das können Sie sich sparen, wenn Sie die gängigsten Fehler vermeiden.
Fehler 1: Das falsche Timing
Besonders diejenigen, die zu einer Steuererklärung verpflichtet sind, sollten auf die vorgegebenen Fristen achten. Werden diese nicht eingehalten, kann es zu Strafzahlungen kommen. Wer nicht zwingend eine Steuererklärung abgeben muss, sollte es dennoch in Erwägung ziehen und sie fristgerecht einreichen. Denn in den meisten Fällen lohnt es sich. Die Angst, dass vielleicht eine Nachzahlung anfällt, sollte nicht davon abhalten, die Steuererklärung zu machen. Denn gerade diejenigen, die nicht dazu verpflichtet sind, erhalten oft eine Steuererstattung – sie bekommen also bares Geld zurück. Sollte das Finanzamt doch eine Nachzahlung vom Steuerzahler fordern, kann dieser Einspruch einlegen und die Steuererklärung zurückziehen.
Wer zur Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese für das Jahr 2023 spätestens am 02. September 2024 beim Finanzamt einreichen. Wer die Steuererklärung freiwillig einreicht, hat dafür sogar bis zum 02. Juni 2025 Zeit.
Beim zuständigen Finanzamt kann eine Fristverlängerung beantragt werden, falls eine Nichteinhaltung des Abgabetermins absehbar ist. Im Antrag sollte man eine Begründung mit einem neuen Wunschtermin darlegen, wobei eine Zustimmung zur Verlängerung von der Kulanz des zuständigen Finanzamtes abhängt.
Fehler 2: Die falsche Zeile
Konzentration ist das A und O. Kleine Fehler können sich stark auf das Ergebnis der Steuererklärung auswirken. Wer bei bestimmten Angaben zum Beispiel eine Zeile verrutscht, verschenkt unter Umständen eine Menge Geld. Denn es kann passieren, dass das Finanzamt Angaben, die an falscher Stelle stehen, einfach ignoriert. Die Steuererklärung sollte also mit Sorgfalt ausgefüllt und am Ende noch einmal kontrolliert werden.
Fehler 3: Ausgaben vergessen
Wer eine Steuererklärung macht, sollte sich unbedingt einen genauen Überblick über seine Ausgaben verschaffen. Denn sie können bares Geld einbringen. Zum Beispiel sollten Werbungskosten, also Ausgaben, die mit dem Beruf zusammenhängen, immer angegeben werden. Dazu zählen unter anderem Fahrtkosten oder Ausgaben für Berufsbekleidung. Darüber hinaus können Beiträge für die Riester- oder Rürup-Rente geltend gemacht werden. Gleiches gilt für außergewöhnliche Belastungen wie Unterhaltszahlungen oder Krankheitskosten.
Übrigens: Auch Nebenkosten der Miete können bei der Steuererklärung angegeben werden. In den Betriebskostenabrechnungen sind meist auch Kosten für Treppenhausreinigung oder Hausmeister aufgeführt. Diese können Mieter als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen.
Fehler 4: Bar bezahlen
Apropos haushaltsnahe Dienstleistungen: Viele Menschen tendieren dazu, bestimmte Rechnungen in bar zu zahlen. Spätestens bei der Steuererklärung wirkt sich das negativ aus. Denn haushaltsnahe Dienstleistungen können nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn Rechnungen per Überweisung bezahlt wurden. Wer also beispielsweise ein Putzfrau beschäftigt, Pflegedienstleistungen in Anspruch nimmt oder die Kinder zu Hause betreuen lässt, sollte die jeweiligen Zahlungen stets per Überweisung vornehmen.
Fehler 5: Die falsche Bankverbindung
Es klingt simpel, passiert aber schneller, als man glaubt. Alle Sorgfalt bei der Steuererklärung ist umsonst, wenn die Angaben der Bankverbindung fehlerhaft sind. Ein einziger Zahlendreher kann dafür sorgen, dass Steuerzahler vergebens auf ihre Erstattung warten. Denn bei falschen Angaben kann es passieren, dass die Überweisung nicht ankommt. Es gilt also auch hier, lieber zweimal hinzuschauen, ob alles stimmt. Schleicht sich doch ein Fehler ein, sollte das Finanzamt kontaktiert werden.
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