Kinder sind dazu verpflichtet, den Unterhaltsforderungen ihrer Eltern nachzukommen. Wie hoch diese ausfallen, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig.
Unterhaltspflicht
Dass erwachsene und leistungsfähige Kinder ihren Eltern Unterhalt zahlen müssen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, dass bei einer Verwandtschaft in gerader Linie Unterhaltspflicht besteht. Dies betrifft also nicht nur Eltern und Kinder, sondern bezieht auch Großeltern und Urgroßeltern mit ein. Laut Gesetz sind auch Enkelkinder ihren Großeltern gegenüber unterhaltspflichtig. Diese Regelung kommt allerdings nur selten zum Tragen, da eine Rangfolge vorgesehen ist. Demnach muss ein Enkel zum Beispiel für seinen Großvater nur dann aufkommen, wenn dessen Kinder nicht leistungsfähig sind.
Wie viel muss gezahlt werden?
Unterhaltszahlungen und deren Höhe werden in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Der Selbstbehalt (Freibetrag) im Elternunterhalt beträgt aktuell 1.800 Euro für ein unterhaltspflichtiges Kind. Besteht eine Ehe, steigt der Selbstbehalt auf 3.240 Euro. Dies sind allerdings nur monatliche Mindestbeträge. Je nach Höhe des Einkommens werden sie individuell angepasst und erhöht. Einkommen, welches über den Mindest-Selbstbehalt hinausgeht, muss zur Hälfte für den Elternunterhalt aufgebracht werden.
Lesen Sie auch: Regierung plant Neuregelung für Elternunterhalt
Sonderregelungen
Der Elternunterhalt muss auch dann gezahlt werden, wenn zwischen Elternteil und Kind kein regelmäßiger Kontakt besteht oder das Verhältnis schlecht ist. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel, wenn der Elternteil selbst seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist. Wurde der Unterhalt des Kindes also stark vernachlässigt, kann die Unterhaltspflicht des Kindes entfallen.
Vorsorgen
Wer seinen Kindern im Falle der Pflegebedürftigkeit nicht finanziell zur Last fallen möchte, kann vorsorgen. Pflege und Unterbringung im Alter sind teuer. Es können monatliche Kosten von mehreren tausend Euro anfallen. Um diese zu decken, reicht die gesetzliche Pflegeversicherung in den meisten Fällen nicht aus. Es entstehen teilweise enorme Versorgungslücken. Immer mehr Menschen sind sich dieser Tatsache bewusst und sorgen zusätzlich vor. Eine private Pflegeversicherung schützt im Ernstfall nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre Angehörigen. Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, desto niedriger fallen die monatlichen Beiträge aus.
Dieser Artikel hat Ihnen gefallen?
Dann freuen wir uns über eine Bewertung!
Vielen Dank für Ihre Bewertung.
Bitte teilen Sie uns mit, wieso Sie diese Seite nicht sehr hilfreich fanden. Fehlen Informationen? Sind Ihnen Fehler aufgefallen? Wir freuen uns über jeden Hinweis.
Vielen Dank für Ihre Bewertung.
Bitte teilen Sie uns mit, wieso Sie diese Seite nicht sehr hilfreich fanden. Fehlen Informationen? Sind Ihnen Fehler aufgefallen? Wir freuen uns über jeden Hinweis.