Wie in fast jedem Jahr erwarten uns auch in 2020 unterschiedliche gesetzliche Änderungen. Ob und in welchem Umfang diese Auswirkungen auf Sie haben, hängt dabei jedoch von Ihrer persönlichen Situation und Ihrer Lebensführung ab. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige der für viele Bürger wichtigsten Änderungen vor.
Der Mindestlohn steigt
Arbeit soll sich mehr lohnen als bisher. Mit Wirkung zum 01.01.2020 wurde deshalb der gesetzlich festgelegte Mindestlohn angehoben. Dieser lag bisher bei 9,19 Euro pro Stunde und beträgt seit Januar 9,35 Euro. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings beispielsweise folgende Personengruppen:
- Azubis während ihrer Berufsausbildung
- Ehrenamtlich tätige Personen
- Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum (Schule bzw. Studium) absolvieren
- Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren ohne Berufsabschluss
- ehemalige Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Beschäftigungsmonaten nach Arbeitslosigkeit
Für Auszubildende gilt 2020 erstmals ein eigener Mindestlohn. Mindestens 515 Euro müssen Betriebe ab diesem Jahr pro Monat zahlen.
Im EU-Vergleich belegt Deutschland übrigens auch nach der Erhöhung des Mindestlohns weiterhin den sechsten Platz. Hinter Luxemburg (11,97 Euro), Frankreich (10,03 Euro), Niederlande (9,91 Euro), Irland (9,80 Euro) und Belgien (9,66 Euro).
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Härtere Strafen für Verkehrssünder
Wenn Sie sich als Autofahrer rücksichtslos oder gar verkehrsgefährdend verhalten, müssen Sie ab sofort mit teils deutlich härteren Strafen rechnen. Der Bußgeldkatalog wurde grundlegend überarbeitet und sieht ab 2020 teilweise mehr als doppelt so hohe Strafen wie noch in 2019 vor. So werden etwa fürs Parken auf Geh- und Radwegen zukünftig 55 Euro bis 100 Euro fällig. Unter Umständen kommt gar ein Punkt in Flensburg dazu (Parken länger als eine Stunde, mit Behinderung, mit Gefährdung oder Sachschaden). Bisher bewegte sich die dafür mögliche Geldstrafe im Bereich von 20 Euro bis 35 Euro. Zudem war ein Punkt in Flensburg bis 2020 nicht vorgesehen. Hier noch einige weitere Beispiele verschärfter Strafen im Bußgeldkatalog:
Verstoß | Strafe bisher | Strafe seit 2020 |
Parken in oder vor einer Feuerwehrzufahrt | 35 Euro | 55 Euro |
Halten in zweiter Reihe | 15 Euro | 66 Euro |
Halten in zweiter Reihe mit Behinderung | 20 Euro | 70 Euro + 1 Punkt |
Unzulässiges Halten auf Radschutzstreifen | 20 Euro | 55 Euro |
Parken auf E-Auto-Stellplatz | - | 55 Euro |
Nutzen einer gebildeten Rettungsgasse außerorts und auf Autobahnen | - | 240 Euro + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte |
Außerorts und auf Autobahnen bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse gebildet | 200 Euro + 2 Punkte | 200 Euro + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte |
Weitere Änderungen im Bußgeldkatalog finden Sie hier.
Neuer Feiertag in Berlin
Als arbeitstätiger Bewohner unserer Hauptstadt können Sie sich in 2020 über einen weiteren gesetzlichen Feiertag freuen – allerdings nicht jedes Jahr, sondern nur einmalig am 08. Mai 2020. Grund für den Feiertag ist, dass sich die Befreiung vom Nationalsozialismus und das Ende des Zweiten Weltkriegs in 2020 zum 75. Mal jähren.
Geld für Arbeitslose steigt
Sollten Sie Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung sein, erhalten Sie ab 2020 etwas mehr Geld. Die Mehrleistung liegt bei rund zwei Prozent. Diese Erhöhung gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche. Hier die alten und neuen Leistungssätze im Detail:
Empfänger | Satz bisher | Satz seit 2020 |
Alleinerziehende | 424 Euro | 432 Euro |
Paare (je Partner) | 382 Euro | 389 Euro |
Erwachsene unter 25 Jahren | 340 Euro | 345 Euro |
Jugendliche (ab 14 Jahren) | 322 Euro | 328 Euro |
Kinder (6 bis 13 Jahre) | 302 Euro | 308 Euro |
Kinder (0 bis 5 Jahre) | 244 Euro | 250 Euro |
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Unterhalt für Trennungskinder steigt
Minderjährige Kinder von getrennt lebenden Eltern erhalten ab 2020 mehr Unterhalt als bisher. Allerdings ist die Höhe des gesetzlichen Unterhalts individuell unterschiedlich und hängt vor allem vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen Elternteils und vom Alter des Kindes ab. In der untersten Einkommensgruppe steigt der monatliche Kindesunterhalt um immerhin 15 Euro bis 21 Euro. Für 2021 ist eine weitere Erhöhung geplant:
Alter des Kindes | Mindestunterhalt ab 2020 | Mindestunterhalt ab 2021 |
bis 5 Jahre | 369 Euro | 378 Euro |
6 bis 11 Jahre | 424 Euro | 434 Euro |
12 bis 17 Jahre | 497 Euro | 508 Euro |
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Maßnahmen zum Schutz der Umwelt
Um den Umweltschutz auszuweiten hat die Bundesregierung für bzw. ab 2020 unterschiedliche Regelungen beschlossen. So sind 2020 beispielsweise in Supermärkten Plastiktüten verboten, deren Stärke 0,05 Millimeter bzw. 50 Mikrometer übersteigt. Dadurch soll Plastikmüll reduziert werden. Das entsprechende Gesetz tritt im Laufe des Jahres endgültig in Kraft. Dünne Plastiktütchen sind von diesem Verbot also ausgenommen.
Der sogenannte Umweltbonus für die Anschaffung eines Elektroautos ist bis 2025 verlängert und angehoben worden. Rein elektrische Fahrzeuge werden nun mit bis zu 6.000 Euro statt 4.000 Euro gefördert. Der Zuschuss für Autos mit Hybridantrieb liegt nun bei maximal 4.500 Euro statt 3.000 Euro. Dabei darf der Listenpreis der Fahrzeuge 40.000 Euro nicht übersteigen. Andernfalls reduziert sich die Förderung auf 5.000 Euro bzw. 3750 Euro. Ab einem Listenpreis in Höhe von 65.000 Euro entfällt die Fahrzeugförderung vollständig.
Der Mehrwertsteuersatz für Fernverkehrstickets wurde von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Die dadurch ermöglichte Einsparung soll vollständig an Bahnkunden weitergegeben werden, was das Bahnfahren in 2020 entsprechend preiswerter macht. So wird beispielsweise die billigste ICE-Fahrkarte zukünftig mit 17,90 Euro statt 19,90 Euro zu Buche schlagen. Eine Einsparung von immerhin 2 Euro pro Fahrt.
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