Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2024, in der die alte Berechnungspraxis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer noch angewendet werden darf, ist der Wert der mit Grundsteuer belasteten Immobilien durch die Finanzämter neu zu ermitteln. Der neu ermittelte Grundsteuerwert wird dann mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert, das Ergebnis daraus wird den Kommunen mitgeteilt, in der sich die jeweilige Immobilie befindet. Die tatsächliche Grundsteuer ergibt sich dann aus der weiteren Multiplikation mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune. Die Hebesätze der Kommunen unterscheiden sich teilweise deutlich und werden in der Regel auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden veröffentlicht.
Was Sie jetzt tun müssen
Immobilienbesitzer wurden inzwischen vom Finanzamt aufgefordert, bis zum 31. Oktober eine Steuererklärung zur Ermittlung des neuen Grundsteuerwertes abzugeben. Abgabepflichtig ist die Person, in dessen Eigentum die Immobilie am 01.01.2022 stand. Haben Sie Ihre Immobilie also im Laufe des Jahres 2022 veräußert, sind trotzdem Sie abgabepflichtig und nicht etwa der neue Eigentümer. Nachdem das BVG die bisherige Praxis als nicht verfassungskonform und daher reformbedürftig erkannt hat, gibt es zukünftig in den Bundesländern unterschiedliche Verfahren, um den neuen Grundsteuerwert zu ermitteln. Das wertebasierte Bundesmodell wird von folgenden Bundesländern angewendet:
- Berlin,
- Brandenburg,
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern,
- Nordrhein-Westfalen,
- Rheinlandpfalz,
- Sachsen-Anhalt,
- Schleswig-Holstein und
- Thüringen
Die Bundesländer Niedersachsen, Hamburg, Bayern, Hessen, Sachsen, Baden-Württemberg und Saarland haben eigene Modelle entwickelt, die vom Bundesmodell abweichen.
Die Steuererklärung muss grundsätzlich über das Onlineportal ELSTER der Finanzämter abgegeben werden. Dazu müssen Sie sich einmalig registrieren und können nach Erhalt einer sogenannten Zertifikatsdatei und Vergabe eines Passwortes loslegen. Die Nutzung von ELSTER als Angebot der Finanzämter ist kostenlos. Es gibt aber auch andere Programme, mit denen Sie die Steuererklärung erstellen können. Doch Vorsicht: Solche Programme sind gegebenenfalls kostenpflichtig und hinsichtlich des Datenschutzes zu hinterfragen.
Welche Angaben müssen Sie machen?
In der Steuererklärung müssen Sie verschiedene Angaben eintragen, die allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Welche Angaben in Ihrem Bundesland eingetragen werden müssen, wird von ELSTER vorgegeben. Die folgende Auflistung bezieht sich daher auf alle Angaben, die gegebenenfalls in den Bundesländern abgefragt werden können und verrät Ihnen, wo Sie die Informationen erhalten:
- Angaben über die Eigentumsverhältnisse (Quelle: Grundbuchamt, Katasteramt, bisheriger Einheitswertbescheid)
- Ort, Flur und Flurstücknummer (Katasteramt, bisheriger Einheitswertbescheid)
- Steuernummer des Grundstücks (bisheriger Einheitswertbescheid)
- Grundstücksgröße (Grundbuchamt, Katasteramt, Kaufvertrag)
- Wohn- und Nutzfläche am 01.01.2022 (Kaufvertrag, Baupläne, ggf. eigene Berechnung)
- Baujahr (Kauf-, Bauvertrag, Angaben bei der Gebäudeversicherung)
- Sanierungen & Anbauten (Baugenehmigung, Planungsunterlagen)
- Angaben zur Wohnlage (eigene Angaben)
- Bodenrichtwert zum 01.01.2022 (www.grundsteuerreform.de)
- Anzahl der Garagen, Tiefgaragen
Unnötige Kosten vermeiden
Die notwendigen Informationen sind in der Regel relativ einfach zu recherchieren, die Steuererklärung über ELSTER ist daher kein Hexenwerk. Da die Abgabe sowieso über ELSTER gemacht werden muss und Sie Ihre Daten selber raussuchen müssen, können (und sollten) Sie sich die Kosten für einen Steuerberater sparen.
Auf dem Portal www.grundsteuerreform.de der Bundesländer finden Sie zudem verschiedene Erklärvideos und sogar einen virtuellen Steuerchatbot, dem Sie direkt Fragen zur Steuererklärung stellen können.
Achtung: bis zum 31. Oktober 2022 müssen für rund 35 Millionen Grundstücke deutschlandweit Erklärungen abgegeben werden. Die Flut an Steuererklärungen hat das Onlineportal ELSTER bereits zu Beginn der Frist Anfang Juli vorübergehend lahmgelegt. Soweit Unterlagen von verschiedenen Behörden angefordert werden müssen (zum Beispiel Grundbuchamt, Katasteramt), ist mit einer erhöhten Bearbeitungszeit zu rechnen. Warten Sie daher nicht zu lange mit der Bearbeitung der Steuererklärung. Abgabepflichtige Immobilienbesitzer können mit Verspätungszuschlägen und Strafen sanktioniert werden, wenn sie die Frist zur Übermittlung der Steuererklärung verstreichen lassen.
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