Mehr Zeit für die Steuererklärung: Abgabefrist wegen Corona verlängert

    20.07.2021
  • Lesezeit ca. 2 Minuten
Person tippt auf ihren Laptop
© StartupStockPhotos/pixabay.com

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss gewisse Fristen einhalten. Auch für das Steuerjahr 2021 wurde die Abgabefrist erneut verschoben. Steuerpflichtige haben nun wieder drei Monate länger Zeit, ihre Erklärung beim Finanzamt einzureichen. Aber nicht für jeden gelten die gleichen Fristen. Wer muss bis wann mit der Steuererklärung fertig sein?


Aufgrund der Coronakrise stehen Finanzämter und Steuerberater weiterhin unter Druck und sehen sich immer noch erheblichem Mehraufwand ausgesetzt. Auf Grundlage des 4. Corona-Steuerhilfegesetzes hat die Bundesregierung erneut eine dreimonatige Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärung beschlossen. Die Fristen gelten für alle, die zur Steuererklärung verpflichtet sind. Je nachdem, ob Steuerzahler die Erklärung selbst machen oder von einem Steuerberater erstellen lassen, gelten unterschiedliche Fristen.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Nicht jeder muss zwingend eine Steuererklärung abgeben. Wer aber dazu verpflichtet ist, muss strengere Fristen einhalten als bei der freiwilligen Steuererklärung.

Verpflichtend ist die Steuererklärung für Arbeitnehmer, die mehr als eine Beschäftigung und Steuerklasse 6 haben. Außerdem gilt die Pflicht für Menschen, die neben ihrem Hauptverdienst mehr als 410 Euro im Jahr einnehmen, zum Beispiel durch Vermietung oder Renten. Gleiches gilt für Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Auch Ehepaare mit den Steuerklasse 3 und 5 müssen eine Steuererklärung abgeben, genauso wie Menschen, die sich im Vorjahr scheiden ließen und vorher zusammen veranlagt waren oder bei denen ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin unterhaltspflichtig ist. Verpflichtet sind außerdem Arbeitnehmer in Kurzarbeit und Rentner, deren Einkommen über dem Grundfreibetrag in Höhe von 9.744 Euro im Jahr liegt (bei Eheleuten 10.347 Euro pro Person).

Freiwillige Abgabe der Steuererklärung möglich

Wer nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist, kann diese trotzdem freiwillig abgeben. Das lohnt sich zum Beispiel für Arbeitnehmer mit hohen Werbungskosten, zum Beispiel für die Fahrt zur Arbeit oder für ein Arbeitszimmer im Homeoffice. Auch außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen können eine freiwillige Steuererklärung lohnenswert machen, zum Beispiel, wenn jemand hohe Krankheitskosten hatte oder viel Geld für Handwerker ausgegeben hat.

Wer muss welche Fristen einhalten?

Für die Abgabe der Steuererklärung gelten unterschiedliche Fristen. Diese variieren je nachdem, ob jemand zur Steuererklärung verpflichtet ist oder nicht. Menschen, die eine Steuererklärung abgeben müssen, haben strengere Fristen einzuhalten.

Für für das Veranlagungsjahr 2021 sehen diese wie folgt aus:

31. Oktober 2022 für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind und ihre Steuererklärung selbst erstellen. Normalerweise endet die Frist am 31. Juli.

Hinweis: der 31.10.22 ist ein Montag. In den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist der 31.10. ein gesetzlicher Feiertag (Reformationstag). Für diese läuft die Abgabefrist bis zum 01. November 2022.

31. August 2022 für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind und ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen. Normalerweise endet die Frist ebenfalls am 31.Juli.

Vier Jahre Zeit haben alle, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben. Für das Jahr 2021 wäre der Stichtag zur Abgabe der 31. Dezember 2025.

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