Mythen der Versicherung entlarvt: Diese Irrtümer sollten Sie vermeiden

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Bausteine mit Symbolen von Versicherungen werden zusammengelegt
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Versicherungen sind ein Thema, das viele von uns begleitet – von der Kfz-Versicherung bis hin zur privaten Haftpflicht. Doch trotz der weiten Verbreitung gibt es viele Missverständnisse und Mythen, die sich hartnäckig halten. Diese können im schlimmsten Fall zu falschen Entscheidungen oder unangenehmen Überraschungen führen, wenn es darauf ankommt. Wir räumen mit einigen dieser Irrtümer über Versicherungen auf und geben Ihnen hilfreiche Tipps, wie Sie sich optimal absichern.


Versicherungen bieten Schutz und Sicherheit in verschiedensten Lebenslagen. Doch trotz der weitverbreiteten Angebote und Informationen kursieren viele Mythen und Missverständnisse, die Verbraucher oft verunsichern. Um fundierte Entscheidungen treffen zu können, sollten Sie diese Irrtümer kennen.

1. „Der Versicherungsvertrag ist ab dem Abschlussdatum sofort vollständig gültig und schützt mich vor allen Risiken.“

Viele Menschen sind der Meinung, dass sie durch den Abschluss einer Versicherung sofort den vollen Schutz genießen und alle Risiken abgedeckt sind, sobald der Vertrag unterschrieben ist. In Wirklichkeit gibt es jedoch mehrere Aspekte, die diesen Irrtum verdeutlichen.

Viele Versicherungen haben Wartezeiten oder Karenzzeiten, in denen bestimmte Leistungen noch nicht zur Verfügung stehen. Diese Zeiten können beispielsweise für bestimmte Gesundheitsleistungen, Unfälle oder Schäden gelten.

Der Vertrag kann ein konkretes Startdatum haben, das nicht unbedingt das Datum des Vertragsabschlusses ist. Bis zu diesem Datum besteht möglicherweise noch kein Versicherungsschutz. Sie sollten das genaue Beginn- und Enddatum des Versicherungsschutzes überprüfen.

2. „Wenn die Versicherung kündigt, sind alle Ansprüche und Verpflichtungen sofort beendet.“

Ein häufiger Irrtum bei der Kündigung durch eine Versicherung ist die Annahme, dass die Kündigung durch die Versicherung immer sofort wirksam wird und keine weiteren Verpflichtungen oder Kosten mehr bestehen. Die Versicherung kann nicht einfach ohne Vorankündigung kündigen, sondern muss sich an die vertraglich vereinbarten Fristen halten. Auch nach einer Kündigung können noch Verpflichtungen bestehen, wie z. B. die Zahlung offener Beiträge bis zum Ende der Kündigungsfrist.

Selbst nach einer Kündigung können noch laufende Schadensregulierungen oder Ansprüche bestehen, die noch nicht abgeschlossen sind. Das bedeutet, dass die Versicherung möglicherweise weiterhin für Schäden haftet, die vor der Kündigung eingetreten sind.

Wenn die Versicherung kündigt, kann dies auch Auswirkungen auf den Schadensfreiheitsrabatt oder andere Vertragsvorteile haben. Der Wechsel zu einem neuen Versicherer kann zusätzliche Kosten verursachen oder zu einem Verlust von Rabatten führen.

3. „Meine Haftpflichtversicherung schützt mich vor allen Schadensersatzforderungen.“

Die Haftpflichtversicherung schützt nicht vor allen Arten von Schadensersatzforderungen. Sie deckt in der Regel Schäden, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum zufügen, ab. Schäden, die Sie vorsätzlich verursachen, sind meistens ausgeschlossen. Auch für bestimmte Berufsrisiken oder besondere Haftungsfälle, wie z.B. bei eigenen gewerblichen Tätigkeiten, kann es zusätzliche Einschränkungen oder notwendige spezielle Versicherungen geben.

Die Haftpflichtversicherung deckt nicht alle Schäden ab, die in Ihrer Wohnung entstehen können. Schäden durch eigenes Verschulden oder durch falsche Handhabung von Geräten oder Möbeln sind häufig ausgeschlossen. Bei Schäden an der Mietsache, also an der Wohnung selbst, kann es ebenfalls spezifische Einschränkungen geben, für die eine spezielle Mietrechtsschutzversicherung erforderlich sein könnte.

Ein Schadensfall kann die Versicherungsprämie erhöhen. Viele Versicherungen haben eine Schadenfreiheitsklasse oder Rückstufungssysteme, die sich auf die Höhe der zukünftigen Beiträge auswirken können. Wiederholte oder hohe Schäden können die Kosten für die Versicherung deutlich ansteigen lassen.

4. „Die Rechtsschutzversicherung deckt alle Kosten eines Rechtsstreits vollständig ab.“

Viele Menschen glauben, dass ihre Rechtsschutzversicherung sämtliche Kosten im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit übernimmt. In der Realität gibt es jedoch mehrere Einschränkungen und Bedingungen, die diesen Irrtum aufklären:

Viele Rechtsschutzversicherungen sehen eine Selbstbeteiligung vor. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann variieren und sollte im Vertrag genau geprüft werden.

Nicht alle Rechtsstreitigkeiten sind automatisch abgedeckt. Rechtsschutzversicherungen haben oft spezifische Deckungsbereiche, wie z.B. Arbeitsrecht, Mietrecht oder Verkehrsrecht. Streitsachen, die außerhalb dieser Bereiche liegen, können von der Versicherung ausgeschlossen sein.

Die Versicherung übernimmt oft nur die Kosten für Anwalt und Gericht, nicht jedoch für außergerichtliche Einigungen oder Schadenersatzforderungen, die gegen den Versicherungsnehmer gerichtet sind. Auch Kosten für Gutachten sind manchmal nur bis zu einer bestimmten Höhe abgedeckt.

Vor der Einleitung eines Rechtsstreits muss oft eine Vorabprüfung durch die Versicherung erfolgen. Die Versicherung muss die Erfolgsaussichten des Falls prüfen und gegebenenfalls ihre Zustimmung zur Kostenübernahme erteilen. Ohne diese Genehmigung kann es sein, dass die Versicherung keine Kosten übernimmt.

Es gibt oft eine Wartezeit oder Karenzzeit, bevor der Rechtsschutz in Kraft tritt. In dieser Zeit begonnene Rechtsstreitigkeiten sind möglicherweise nicht abgedeckt.

5. „Mit einer Hausratsversicherung ist mein Haus rundum abgesichert“

Viele Menschen gehen davon aus, dass die Versicherung den Neuwert ihrer beschädigten oder gestohlenen Gegenstände ersetzt. In Wirklichkeit erfolgt die Zahlung oft nach dem Zeitwert, der den aktuellen Wert unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung berücksichtigt, es sei denn, eine Neuwertentschädigung ist explizit im Vertrag vereinbart.

Die Hausratversicherung schützt nur den Inhalt Ihrer Wohnung, also Möbel, Kleidung und andere persönliche Gegenstände. Schäden am Gebäude selbst, wie z.B. an Wänden oder dem Dach, sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Diese Versicherung ist für Hausbesitzer oder Vermieter wichtig, während Mieter sie nicht benötigen.

Viele denken, dass eine längere Abwesenheit von der Wohnung – wie im Urlaub – die Deckung der Hausratversicherung beeinträchtigen könnte. Solange die Abwesenheit ordnungsgemäß gemeldet ist und keine speziellen Bedingungen oder Klauseln im Vertrag dies einschränken, bleibt der Versicherungsschutz in der Regel bestehen. Es lohnt sich jedoch, die Bedingungen des eigenen Vertrages zu überprüfen.

6. „Eine Lebensversicherung ist immer eine gute Altersvorsorge.“

Viele Menschen sehen die Lebensversicherung als sicheren Baustein der Altersvorsorge. Doch nicht jede Lebensversicherung eignet sich gleichermaßen dafür.

Lebensversicherungen dienen oft mehreren Zwecken gleichzeitig, wie dem Sparprozess und der Absicherung von Hinterbliebenen. Dadurch kann ein Teil der Prämien in den Versicherungsschutz fließen, während nur ein Teil in den Vermögensaufbau investiert wird. Dies kann die Rendite im Vergleich zu reinen Altersvorsorgeprodukten reduzieren.

Lebensversicherungen können hohe Verwaltungskosten, Abschlussgebühren und Provisionen haben. Diese Kosten mindern die Gesamtrendite und können dazu führen, dass das angesparte Kapital langsamer wächst als bei anderen Anlageformen.

Lebensversicherungen sind oft weniger flexibel als andere Altersvorsorgeprodukte. Vorzeitige Kündigungen oder Anpassungen der Versicherung sind oft mit finanziellen Verlusten verbunden. Bei Bedarf an Liquidität im Alter kann dies ein Nachteil sein.

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