Der Staat nimmt nicht nur, er gibt auch. Mit verschiedenen Prämien, Vergünstigungen und Zuschüssen lassen sich mehrere tausend Euro im Jahr herausholen. Viele verzichten darauf – oft aus Unwissenheit.
1. Haushaltshilfe und Handwerker
Der Staat bezuschusst Dienstleistungen im Haushalt. Dazu zählen zum Beispiel Putz- oder Pflegekräfte. 20 Prozent der Kosten (aber maximal 4.000 Euro) können in der Steuererklärung geltend gemacht werden, genau wie Ausgaben für Handwerker bis maximal 1.200 Euro. Achtung: Voraussetzung ist, dass die haushaltsnahen Dienstleistungen per Überweisung gezahlt wurden und dass eine Rechnung vorliegt.
2. Arztkosten
Oft werden nicht alle Kosten von der Krankenkasse übernommen. Besonders beim Zahnarzt oder Optiker müssen Patienten meist draufzahlen. Arztkosten können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Bevor das möglich ist, müssen aber ein bis sieben Prozent des eigenen Einkommens aufgebracht werden. Je nach Verdienst und Anzahl der Kinder schwankt die Höhe der „eigenen finanziellen Kraftanstrengung“.
3. Behinderten-Pauschbetrag
Der Staat unterstützt Menschen mit Behinderung mit dem sogenannten Behinderten-Pauschbetrag. Dabei handelt es sich um eine Steuervergünstigung, die je nach Grad der Behinderung bis zu 1.420 Euro im Jahr betragen kann. Sie gilt für regelmäßig anfallende Kosten, also zum Beispiel Aufwendungen für Medikamente, Rollstühle, Prothesen oder erhöhten Wäschebedarf. Darüber hinaus können Menschen mit Behinderung ein sogenanntes „persönliches Budget“ beantragen, das durchschnittlich 500 Euro pro Monat beträgt.
4. Betriebsrente
Während der Ansparphase der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gibt es steuerliche Vorteile. Dabei sind die Beiträge, die in die bAV eingezahlt werden, in der Regel bis zu einer bestimmten Höchstgrenze steuerfrei. Diese Regelung gilt für sämtliche Formen der betrieblichen Altersvorsorge, unabhängig von der Art der Beitragszahlung. Die Höchstgrenze wird jedes Jahr an die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst. Im Jahr 2024 liegt diese Höchstgrenze bei 7.248 Euro pro Jahr.
5. Arbeitnehmersparzulage
Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat vermögenswirksame Leistungen für Arbeitnehmer mit einem geringen Jahreseinkommen. Die Obergrenze liegt bei 17.900 Euro (Singles) bzw. 35.800 Euro (Ehepaare). Je nachdem, wie hoch die eingezahlten Beiträge in den VL-Vertrag (z.B. Bausparvertrag) sind, können Singles zwischen 43 und 123 Euro pro Jahr erhalten. Für Ehepaare beträgt die jährliche Forderung maximal 246 Euro.
Übrigens: Zahlt der Chef in einen VL-Vertrag ein, erhöhen sich die Einkommensgrenzen auf 20.000 bzw. 40.000 Euro.
6. Gehaltsextras
Arbeitnehmer können Steuern sparen, wenn ihr Chef nicht das gesamte Gehalt auf das Konto überweist. 50 Euro sind im Monat steuerfrei, wenn sie in Form von Gutscheinen oder als Guthaben auf eine Art Kreditkarte gezahlt werden. Und wenn eine Gehaltserhöhung winkt, kann es sich lohnen, statt mehr Bruttolohn andere Zuwendungen in Betracht zu ziehen. Dazu gehören zum Beispiel Firmenwagen oder steuerfreie Zuschüsse zur Kinderbetreuung.
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7. Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld können Personen beantragen, die nach dem Bezug von Arbeitslosengeld wieder als Geringverdiener anfangen wollen zu arbeiten. Das Einstiegsgeld wird für 24 Monate gezahlt. Allerdings gibt es keine Garantie, dass der Antrag bewilligt wird. Die Höhe des Einstiegsgeldes hängt vom persönlichen Bürgergeld-Regelsatz ab. In der Regel beträgt es 50 Prozent des gezahlten Bürgergeld-Betrages, doch über den Einzelfall entscheiden die Mitarbeiter des Jobcenters.
9. Rürup-Rente
Die Einzahlungen in die Rürup-Rente können ab dem Jahr 2023 zu 100 % als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer vollständig abgesetzt werden. Einzelperson können in der Steuererklärung für das Jahr 2024 können bis zu 100 Prozent von 27.566 Euro als Sonderausgabe geltend machen. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die gemeinsam veranlagt sind, besteht die Möglichkeit, bis zu 100 Prozent des Höchstbetrags von 55.132 Euro steuerlich anzusetzen.
10. Riester
Auch Riester-Sparer werden vom Staat unterstützt, und zwar mit jährlichen Zuschüssen. 175 Euro gibt es jedes Jahr als Grundzulage. Für jedes Kind, das vor 2008 geboren ist, erhalten Sparer noch einmal 185 Euro. Für später geborene Kinder beträgt die jährliche Zulage 300 Euro. Junge Sparer unter 25 Jahre erhalten einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
11. Wohnungsbauprämie
Bausparer haben unter Umständen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Sie beträgt 10 Prozent der Sparleistungen bis maximal 700 Euro (Singles) bzw. 1.400 Euro (Ehepaare) und wird gezahlt, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht höher als 35.000 Euro bei Singles und 70.000 Euro bei Ehepaaren ist.
12. KfW-Kredite
Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsgünstige Kredite für Wohnungsbau, energetische Modernisierungen und altersgerechtes Umbauen. Kreditnehmer können sich hier nicht nur günstige Zinsen sichern, sondern auch Tilgungszuschüsse.
14. Kindergeld
Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen für jedes Kind gezahlt. Pro Monat erhalten Eltern jeweils 250 Euro für jedes Kind. Eltern mit höherem Einkommen können vom sogenannten Kinderfreibetrag profitieren, der aktuell 6.384 Euro beträgt. Was sich eher lohnt, wird automatisch vom Finanzamt ausgerechnet.
Für einkommensschwache Familien gibt es außerdem den Kinderzuschlag von bis zu 292 Euro monatlich.
Wer nach der Geburt sein Kind selbst erzieht und deshalb nicht mehr in Vollzeit arbeitet, bekommt das sogenannte Elterngeld.
15. Schulkosten
30 Prozent (maximal 5.000 Euro) der Kosten, die für eine Privatschule anfallen, können Eltern pro Jahr von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass das Kind kindergeldberechtigt ist. Außerdem erhalten Familien, die Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beziehen, sogenannte Bildungs- und Teilhabeleistungen. Schüler, Auszubildende und Studenten können darüber hinaus BAföG beantragen. BAföG setzt sich jeweils zur Hälfte aus einem staatlichen Zuschuss und einem zinsfreien Darlehen zusammen.
16. Alleinerziehende
Für Alleinerziehende gilt ein Steuerfreibetrag von 4.260 Euro, der sich pro Kind um 240 Euro erhöht. Voraussetzung ist, dass im Haushalt keine weitere erwachsene Person lebt.
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