Solidaritätszuschlag: Was die Abschaffung für wen bedeutet

    29.05.2020
  • Lesezeit ca. 3 Minuten
Bargeld
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Der Solidaritätszuschlag soll (teilweise) abgeschafft werden. Über diese Entscheidung der Bundesregierung dürften sich viele Arbeitnehmer freuen. Immerhin handelt es sich laut CDU-Politiker Gutting um die größte Steuerentlastung seit vielen Jahren. Doch wer genau wird eigentlich entlastet? Und wie hoch ist die Ersparnis?


Ab Januar 2021 soll es keinen Solidaritätszuschlag, kurz Soli, mehr geben. Zumindest für einen Großteil der aktuellen Steuerzahler. Aus dem Gesetzesentwurf geht hervor, dass 90 Prozent den Soli gar nicht mehr zahlen sollen. Für etwa 6,5 Prozent soll nur noch ein reduzierter Soli anfallen und die am besten verdienenden 3,5 Prozent werden ihn weiter in voller Höhe zahlen müssen.

„Insgesamt werden damit rund 96,5 Prozent der Zahlenden ab dem 01. Januar 2021 finanziell bessergestellt. Das stärkt kleinere und mittlere Einkommen, insgesamt bleibt mehr netto“, heißt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen.

Fällt der Soli jetzt für alle weg?

In einem Punkt seien sich Union und SPD aber noch uneinig. Die SPD wolle den Soli weiterhin nur für 90 Prozent der Steuerzahler abschaffen. Die Union hingegen fordere in ihrem Papier die vollständige Abschaffung - wahrscheinlich nicht zuletzt, um auch größere Unternehmen zu entlasten und die Konjunktur stärker anzukurbeln.

Was ist überhaupt der Solidaritätszuschlag?

Beim sogenannten Soli handelt es sich um eine Sondersteuer, die nach der Wiedervereinigung Deutschlands eingeführt wurde. Sie sollte vor allem zum Aufbau Ostdeutschlands dienen. Allerdings sind die Steuereinnahmen nicht zweckgebunden. Das bedeutet, dass sie nicht auf direktem Wege in den Auf- und Ausbau der ostdeutschen Infrastruktur investiert werden, sondern zunächst in den allgemeinen Bundeshaushalt fließen.

Der Solidaritätszuschlag brachte 2018 insgesamt 18,9 Milliarden Euro ein. Er beträgt 5,5 Prozent der Körperschafts- und Einkommenssteuer und wird nicht nur von Arbeitnehmern gezahlt, sondern auch von Handwerkern und Unternehmen.

Erfolgreiche Wiedervereinigung

Vor fast genau 30 Jahren fiel die Mauer, die das Land in Ost- und Westdeutschland teilte. Der Abbau des Soli sei „ein Zeichen des Erfolgs des Zusammenwachsens in Deutschland“, zitiert der Tagesspiegel Finanzminister Scholz von der SPD. Die Steuerentlastung sei demnach möglich, weil die Deutsche Einheit weit vorangekommen sei.

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Verschiedene Einkommensgrenzen gelten

Wer den Soli ab 2021 noch zahlen muss, hängt einerseits vom Einkommen und andererseits von den Lebensumständen einer Person ab. Sowohl Familienstand als auch Beruf und Sparverhalten können sich darauf auswirken. Wie aus mehreren Medienberichten (dpa) hervorgeht, gelten folgende Einkommensgrenzen:

Singles

  • Volle Entlastung: Bis zu 73.000 Euro brutto im Jahr
  • Teilweise Entlastung: Zwischen 73.000 und 109.000 Euro brutto im Jahr
  • Keine Entlastung: Ab 109.000 Euro brutto im Jahr

Paare ohne Kinder (zusammen veranlagt)

Wenn nur einer verdient:

  • Volle Entlastung: Bis zu 136.000 Euro brutto im Jahr
  • Teilweise Entlastung: Zwischen 136.000 und 206.000 Euro brutto im Jahr
  • Keine Entlastung: Ab 206.000 Euro brutto im Jahr

Wenn beide gleich verdienen:

  • Volle Entlastung: Bis zu 148.000 Euro brutto im Jahr
  • Teilweise Entlastung: Zwischen 148.000 und 219.000 Euro brutto im Jahr
  • Keine Entlastung: Ab 219.000 Euro brutto im Jahr

Familien mit zwei Kindern:

Wenn nur einer verdient:

  • Volle Entlastung: Bis zu 152.000 Euro brutto im Jahr
  • Teilweise Entlastung: Zwischen 152.000 und 221.000 Euro brutto im Jahr
  • Keine Entlastung: Ab 221.000 Euro brutto im Jahr

Wenn beide gleich verdienen:

  • Volle Entlastung: Bis zu 164.000 Euro brutto im Jahr
  • Teilweise Entlastung: Zwischen 164.000 und 234.000 Euro brutto im Jahr
  • Keine Entlastung: Ab 234.000 Euro brutto im Jahr

Unternehmer, die eine GmbH betreiben, sind von der Entlastung ausgeschlossen. Für die Körperschaftssteuer müssen sie weiterhin Soli zahlen. Auch Sparer, die Kapitalerträge von über 801 Euro pro Jahr einfahren, werden weiterhin zur Kasse gebeten. 88 Prozent der Gewerbetreibenden, die zur Einkommensteuer veranlagt sind, sollen vom Soli befreit werden.

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Über 1.500 Euro Ersparnis möglich

Die gesamte Ersparnis der Steuerzahler wird sich im Jahr 2021 voraussichtlich auf rund 11 Milliarden Euro belaufen. Was genau das für Einzelpersonen bedeuten kann, veranschaulicht das Bundesfinanzministerium anhand von konkreten Beispielen:

202 Euro mehr Netto für einen Alleinstehenden ohne Kinder mit einem Bruttoeinkommen von 31.200 Euro im Jahr.

565 Euro mehr Netto für verheiratete Doppelverdiener mit einem Bruttoeinkommen von 74.400 Euro im Jahr.

998 Euro mehr Netto für verheiratete Doppelverdiener mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 120.800 Euro im Jahr.

Berechnungen des ifo-Instituts sollen ergeben haben, dass je nach Einkommen und Lebenssituation eine Ersparnis von mehr als 1.500 Euro möglich sei.

Übrigens: Laut Finanzministerium zahlen „Beschäftigte mit sehr niedrigem Einkommen […] schon heute oftmals keinen oder nur vergleichsweise wenig Solidaritätszuschlag (z.B. sozialversicherte Alleinstehende bis zu einem Bruttolohn von rund 18.500 Euro, bei einer Familie mit zwei Kindern (Verheirateter sozialversicherungspflichtiger Alleinverdiener) bis zu einem Bruttolohn von rund 53.000 Euro). Deshalb wird die neue Regelung für sie auch keinen oder nur einen vergleichsweise geringeren Effekt haben.“

Kritik am Soli-Abbau

Medienberichten (dpa) zufolge weisen Kritiker darauf hin, dass der Solidaritätszuschlag schon im Januar 2020 abgeschafft werden müsse, weil der Solidarpakt zur Unterstützung ostdeutscher Länder dann bereits auslaufe. Außerdem seien vor allem Selbstständige, Unternehmer und gut verdienende Facharbeiter weiterhin belastet. Der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft habe bereits eine Verfassungsbeschwerde ausgearbeitet.

Text wurde aktualisiert und erschien ursprünglich am 22.11.2019

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