Norddeutsche fühlen sich benachteiligt
Im Jahr 1994 wurde der Buß- und Bettag als Feiertag abgeschafft. Denn kurz zuvor wurde die gesetzliche Pflegeversicherung neu eingeführt, wodurch sich die finanzielle Belastung der Arbeitgeber erhöhte. Um einen Ausgleich zu schaffen, sollte ein zusätzlicher Arbeitstag her.
Arbeitnehmer im Norden Deutschlands fühlen sich in puncto Freizeit benachteiligt. Denn im Süden, wo ein Großteil der Bevölkerung katholisch ist, gibt es mehr gesetzliche Feiertage als im protestantisch geprägten Norden. Diesen Nachteil wollen die Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen jetzt mit dem Reformationstag am 31. Oktober ausgleichen.
Im Jahr 2017 galt der Reformationstag bundesweit als Feiertag. Hierbei handelte es sich allerdings um eine Ausnahme, weil das 500. Jubiläum der Reformation gefeiert wurde. Normalerweise gilt der Reformationstag nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als arbeitsfreier Tag. Neben den neun gesetzlich festgelegten Feiertagen, die für ganz Deutschland gelten, wird über weitere religiöse Feiertage auf Landesebene entschieden. Das bedeutet, dass Bundesländer die Einführung neuer Feiertage selbst bestimmen.
Arbeitnehmer zahlen drauf
Dass ein zusätzlicher Feiertag nicht immer nur Grund zur Freude ist, zeigt sich am Beispiel von Sachsen. Dies ist das einzige Bundesland, in dem der Buß- und Bettag noch als arbeitsfreier Tag gilt. Doch das bekommen die Arbeitnehmer auch zu spüren, und zwar nicht nur im positiven Sinn. Denn sie müssen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. 0,5 Prozent des Bruttogehalts müssen dafür herhalten – das sind bis zu 265,50 Euro im Jahr.
Teures Vergnügen für Norddeutschland
Setzen die norddeutschen Länder ihr Vorhaben durch und führen den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag ein, müssen Millionen Arbeitnehmer mit erhöhten Beiträgen rechnen. Wie die Bildzeitung berichtet, hält die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) es für nötig, dass der Pflegebeitrag für Beschäftigte um 0,5 Prozent angehoben wird. Dies sei ein notwendiger Ausgleich für Unternehmen, die wegen eines neuen Feiertages mit Lohnzusatzkosten zu rechnen hätten. Bremens Senatssprecher sei da anderer Meinung. Diese Regelung gelte nur, wenn der neue Feiertag grundsätzlich auf einem Werktag liegt. Da der Reformationstag allerdings auch auf einen Samstag oder Sonntag fallen kann, sei eine automatische Erhöhung der Beiträge nicht notwendig.
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