Mit dem 01. Januar 2023 sind neue Gesetze und Gesetzesänderungen in Kraft getreten, beziehungsweise werden noch im Laufe des Jahres umgesetzt. Diese neuen Maßnahmen betreffen alle Bürger und wirken sich bis in den privaten Lebensbereich aus.
Krankmeldung nur noch digital
Der sogenannte „Gelbe Schein“, welchen man seinem Arbeitgeber als Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit vorlegen musste, fällt weg. Ab dem 01. Januar 2023 informieren die Arztpraxen die Krankenversicherungen direkt und elektronisch über die Krankschreibung ihres Patienten. Die Versicherungen übertragen den digitalen „AU-Schein“ dann an den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer bekommt zwar weiterhin einen ausgedruckten Schein, muss diesen aber nicht mehr selbst bei seiner Arbeitsstelle einreichen.
Hinweis: Privatpatienten sowie ausländische Kliniken und Ärzte sind bislang von dieser Regelung ausgeschlossen.
Bürgergeld ersetzt Hartz-IV
Ab Januar wird zudem das Bürgergeld eingeführt. Nachdem die Union den Gesetzesentwurf zunächst blockiert hatte, konnte man sich auf Kompromisse einigen. So wurde die sechs-monatige Vertrauenszeit vollständig gekippt. Alleinstehende erhalten nun rund 502 Euro monatlich Bürgergeld, Partner in einer Bedarfsgemeinschaft 451 Euro. Grundsätzlich steigen die Regelsätze im Vergleich zu Hartz IV zwischen 33 und 53 Euro. Während der sogenannten zweijährigen Karenzzeit wird zudem das Schonvermögen der Einzelperson auf bis zu 40.000 Euro erhöht.
Steuerfreibeträge steigen erneut
Der Anteil des Jahreseinkommens, auf welchen keine Steuern gezahlt werden müssen, ist mit dem Jahreswechsel erneut gestiegen. Für das Jahr 2023 beträgt der sogenannte Steuerfreibetrag für Ledige 10.908 Euro (2022: 9.984 Euro). Für Verheiratete beläuft er sich auf 21.816 Euro (2022: 20.694 Euro). Bei „Midi-Jobbern“ wurde zudem die Verdienstgrenze von 1.600 Euro auf 2.000 Euro angehoben. Bis zu dieser Obergrenze müssen Arbeitnehmer geringere Beiträge zur Sozialversicherung zahlen.
Strom- und Gaspreisbremse ab März
Die sogenannte Strom- und Gaspreisbremse sollte ursprünglich bereits zum 01. Januar umgesetzt werden. Der Dachverband der Energiewirtschaft (BDEW) hatte diesen Zeitplan bereits im Vorfeld jedoch für nicht einzuhalten erklärt. Die eigentliche Preisbremse soll jetzt ab dem 01. März 2023 starten, rückwirkend auch für Februar und Januar. Konkret ist vorgesehen, dass Verbraucher für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierte Preisdeckel von 12 Cent für Gas und 40 Cent für Strom pro Kilowattstunde garantiert erhalten. Für die übrigen 20 Prozent sollen die Kunden den aktuellen Marktpreis für Strom und Gas zahlen.
Homeoffice-Pauschale bleibt weiter bestehen
Auch für das Jahr 2023 bleibt die Homeoffice-Pauschale weiter bestehen. Seit Beginn des Jahres können Arbeitnehmer für Tätigkeiten im Homeoffice einen neuen Gesamtbetrag von maximal 1000 Euro steuerlich geltend machen – ein Anstieg von 400 Euro gegenüber dem Vorjahr. Außerdem wurde die Anzahl an Arbeitstagen im Homeoffice, die man jährlich von der Steuer absetzen kann, auf 200 Tage erhöht.
Gut zu wissen: Die neue Pauschale ist ebenfalls gültig, wenn im Haushalt kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.
Das 49-Euro-Ticket im 1. Quartal 2023
Das 49-Euro-Ticket für den ÖPNV soll in diesem Jahr kommen. Das konkrete Startdatum ist allerdings noch nicht bekannt. Die Länder streben im Idealfall den 1. April oder einen späteren Zeitpunkt im 1. Quartal 2023 an, aber auch dies ist noch nicht gewiss. Als Grund für die Verzögerung wurden Missverständnisse zwischen Bund und Länder bezüglich der Bezahlung angeführt, die mittlerweile beseitigt werden konnten.
Fest steht aber, dass der Einstiegspreis wie geplant 49 Euro betragen soll, an ein monatlich kündbares Abonnement geknüpft und einer anschließenden Teuerung unterlegen ist.
Konkrete Rentenerhöhung kommt später
Laut dem vorläufigen Bericht der Rentenversicherung 2022 sollen die Rentenbeträge im Jahr 2023 steigen: um 3,5 Prozent in Westdeutschland und um 4,2 Prozent in den Neuen Ländern. Diese Anpassung entspräche eines erhöhten Rentenzahlbetrages von jeweils 38 Euro und circa 46 Euro mehr in West- und Ostdeutschland.
Eine endgültige Festlegung der Zahlen soll im Verlauf des Frühjahrs verkündet werden, sobald die Daten zur Lohnentwicklung 2022 komplett vorliegen.
Wohngeld wird aufgestockt
Besonders für Mieter interessant ist das neue Wohngeld-Plus-Gesetz. Im Rahmen dieser Wohngeldreform wurde eine Erhöhung des Wohngeldes beschlossen, um Haushalte mit geringeren Einkommen zu unterstützen. Der Zuschuss beläuft sich seit Jahresbeginn auf Beträge zwischen rund 340 Euro und 370 Euro monatlich pro Haushalt. Dies sind ungefähr 190 Euro mehr als vor der Aufstockung.
Hinweis: Beziehende von Bürgergeld, Sozialhilfe bei Erwerbsminderung haben keinen Anspruch auf den Wohngeldzuschuss, da ihre Miete bei dieser Form der Sozialleistung bereits im Vorfeld berücksichtigt wird.
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