Bullenhitze im Büro: Wann gibt es Hitzefrei?

    27.07.2018
  • Lesezeit ca. 2 Minuten
Tag am Meer
© PublicDomainPictures/pixabay.com

Für viele Menschen ist der Sommer die schönste Zeit des Jahres. Die Sonne lässt sich häufiger blicken, die Temperaturen steigen und die Tage werden länger. Aber was, wenn der Sommer es etwas zu gut meint und die Tage im Büro plötzlich endlos erscheinen? Wenn die Hitze einfach nicht mehr zu ertragen ist, haben Arbeitnehmer dann Anspruch auf Hitzefrei?


Hitzefrei? Das kennen die meisten nur aus der Schule. Aber wenn die Temperaturen immer weiter steigen und selbst die kleinste Anstrengung den Schweiß auf die Stirn treibt, hoffen viele Arbeitnehmer darauf, dass ihr Chef sein großes Herz zeigt. Kaum verwunderlich in Zeiten, in denen sogar der Flughafen in Hannover aufgrund von Hitzeschäden vorübergehend geschlossen werden muss.

Hitzefrei nur bei Gefahr für Gesundheit

Grundsätzlich liegt die Entscheidung beim Arbeitgeber. Er kann sich großzügig zeigen und seinen Angestellten an heißen Tagen freigeben. Verpflichtet ist er dazu jedoch nicht, denn es gibt kein generelles Hitzefrei. Arbeitgeber müssen allerdings auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiter achten und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Laut Arbeitsstättenrichtlinien soll die Temperatur im Büro nicht höher sein als 26 Grad. In Ausnahmefällen sind aber auch Temperaturen von bis zu 35 Grad zumutbar – so zum Beispiel an vereinzelten besonders heißen Sommertagen. Ist es im Büro noch wärmer, gilt der Raum nicht mehr als geeignet, um dort zu arbeiten.

Bei schutzbedürftigen Personen gelten bereits ab 26 Grad besondere Regelungen, da die Gesundheit gefährdet wird. Schwangere, stillende Mütter oder Mitarbeiter mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder ähnlichen Problemen können eine Freistellung beantragen.

Was Arbeitgeber tun können

An heißen Sommertagen ist der Chef gefordert: Er muss dafür sorgen, dass die Räumlichkeiten gut vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt sind. Fenster oder Glaswände sollten mit Vorhängen oder Jalousien abgedeckt werden. "Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über +26°C, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten", heißt es in den Arbeitsstättenrichtlinien

Wenn entsprechende Sonnenschutzmaßnahmen ergriffen wurden und es im Raum aufgrund der hohen Außentemperaturen trotzdem wärmer als 26 Grad ist, sollten bzw. müssen zusätzliche Vorkehrungen getroffen werden. "Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30°C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung [...] ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren." Dazu zählt zum Beispiel die Bereitstellung kostenloser Getränke. Auch zusätzliche kurze Pausen und die Lockerung der Kleiderordnung gelten als sinnvolle Maßnahmen. Darüber hinaus kann es ermöglicht werden, die Arbeitszeiten in die kühleren Morgen- und Abendstunden zu verlegen. Angestellte, die an heißen Tagen keine solche Erleichterung erhalten, sollten ihren Chef darauf aufmerksam machen oder sich an den Betriebsrat wenden.

Wenn im Freien gearbeitet wird, müssen die Mitarbeiter vor direkter Sonne geschützt werden, etwa durch eine Schirmmütze oder ein Sonnensegel. Zusätzlich kann auch Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor und kostenloses Trinkwasser zur Verfügung gestellt werden. Auch Sonnenbrillen können in vielen Fällen Abhilfe schaffen und vor langfristigen Gesundheitsschäden wie grauem Star schützen.

Tipps bei Hitze im Büro

  • Soweit möglich luftige Kleidung tragen
  • Morgens Räume durchlüften, später Fenster schließen und durch Jalousien vor direkter Sonne schützen
  • Ausreichend trinken und nur leichte Speisen zu sich nehmen
  • Nicht genutzte Elektrogeräte ausschalten, um zusätzliche Wärme zu vermeiden
  • Ventilator am Arbeitsplatz aufstellen
  • Handgelenke unter fließendem Wasser kühlen
  • In der Pause etwas bewegen, bei Gang ins Freie vor direkter Sonne schützen
  • Nach Feierabend die Fenster und Jalousien geschlossen halten.

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