Betreiber digitaler Plattformen wie Ebay Kleinanzeigen, Vinted, aber auch zum Beispiel zur Vermittlung privater Fahrdienste wie Uber oder auch privater Unterkünfte wie Bed & Breakfast müssen seit Jahresbeginn den Finanzbehörden Daten ihrer Nutzer melden. Davon betroffen sind Jahresumsätze ab einer bestimmten Höhe und eine bestimmte Anzahl getätigter Verkäufe.
Betreiber digitaler Plattformen sind verpflichtet, Umsätze an Finanzbehörden zu melden
Ziel des Gesetzes ist es, den Steuerbehörden durch mehr Transparenz bessere Möglichkeiten zur Identifikation steuerlich relevanter Händleraktivitäten an die Hand zu geben. Die bisherige Vermutung: Eine Vielzahl von Nutzern, die Umsätze in steuerlich relevanter Größenordnung über solche Plattformen erzielt, erklärt die Erlöse nicht ordnungsgemäß gegenüber den Finanzbehörden und begeht damit Steuerhinterziehung. Sogar von regelrechten Betrugsmaschen ist die Rede. Bislang war es für die Steuerbehörden schwer bis kaum möglich, an die erforderlichen Informationen zu gelangen. Das soll sich durch das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz nun ändern.
Welche Umsätze werden gemeldet?
Wer nur gelegentlich Verkaufsplattformen wie ebay nutzt, um beispielsweise Second-Hand-Kleidung oder andere gebrauchte Dinge „für kleines Geld“ zu verkaufen, hat nichts zu befürchten – derartige Verkäufe werden nicht gemeldet. Bei regelmäßigen Geschäften sieht es allerdings anders aus. Wer 30 und mehr Transaktionen im Jahr über eine Verkaufsplattform abwickelt, wird den Finanzbehörden automatisch gemeldet, und zwar selbst, wenn es sich nur um den Wiederverkauf gebrauchter Gegenstände handelt. Eine Meldung erfolgt auch, wenn der Gesamtumsatz pro Jahr mehr als 2.000 Euro beträgt.
Warum wurde dieses Gesetz verabschiedet?
Gemeldet werden neben Name und Adresse auch das Geburtsdatum, die Steueridentifikationsnummer, die Bankverbindung und natürlich Einzelheiten und Beträge zu den Transaktionen. Allerdings haben Nutzer, die tatsächlich lediglich beispielsweise getragene Kleidung verkaufen, regelmäßig auch dann nichts zu befürchten, wenn sie die Umsatz- beziehungsweise Transaktionsgrenzen überschreiten und die genutzte Verkaufsplattform die Daten an die Finanzbehörden weitergibt. Denn der Gesetzgeber ist mit dem neuen Gesetz nicht auf diese Nutzergruppe fokussiert, sondern möchte vielmehr Nutzern auf die Schliche kommen, die solche Plattformen im großen Stil gewerblich nutzen, sich allerdings unter dem Deckmantel eines Gelegenheitsnutzers vor der Steuer auf erzielte Gewinne drücken wollen. Wenn zum Beispiel ein Nutzer mehrere Gebrauchtwagen im Jahr über eine Verkaufsplattform veräußert, liegt der Verdacht nahe, dass es sich eher um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, hinter der auch eine Gewinnerzielungsabsicht steckt und die daher entsprechend steuerlich zu bewerten ist.
Bei Nutzern, die lediglich den Kleiderschrank oder den Keller „ausmisten“, fehlt es in der Regel an der Erzielung eines Gewinns, da die verkauften Artikel normalerweise unter dem Wert verkauft werden, zu dem sie einst angeschafft wurden. Es ist allerdings auch für solche Nutzer ratsam, die Verkäufe entsprechend zu dokumentieren, denn nicht immer werden abgeschlossene Transaktionen über einen längeren Zeitraum im Kundenportal der Anbieter gespeichert.
Mit dem PStTG wurde EU-Richtlinie umgesetzt
Mit diesem Gesetz wurde in Deutschland eine EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts umgesetzt. Die Regelung umfasst alle Anbieter innerhalb der gesamten EU. Demnach soll es auch einen automatischen Austausch der Daten innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten geben.
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