Demenz ist eine belastende Krankheit. Nicht nur für Betroffene und Angehörige, sondern auch für das weitere Umfeld kann es schwierig sein, damit umzugehen. Besonders wenn es durch Demenzkranke zu einem Schaden kommt, wird es kompliziert.
Wann gilt Deliktunfähigkeit?
Dass gerade Demenzkranke schnell Schaden anrichten, liegt auf der Hand. Der Wasserhahn wird nicht zugedreht, der Herd nicht abgeschaltet oder durch verirrtes Umherwandern wird ein Verkehrsunfall verursacht. Menschen, die unter Demenz leiden, sind nicht automatisch von der Haftung befreit. Auch wenn sie sich krankheitsbedingt nicht immer über die Folgen ihres Handelns bewusst sind, können sie für diese haftbar gemacht werden.
Bei Personen, die zum Beispiel aufgrund ihres jungen Alters oder ihres gesundheitlichen Zustands nicht schuldfähig sind, spricht man von Deliktunfähigkeit. Diese führt zu einem Ausschluss der Haftung. Bei Demenzkranken kann die Deliktunfähigkeit nicht pauschal festgelegt werden. Einzelfälle müssen individuell bewertet werden. Besonders bei einer Demenz, die noch nicht weit fortgeschritten ist, gelten Betroffene schnell als haftbar. Doch auch bei ausgeprägter Demenz befinden sich Erkrankte hin und wieder in klaren Phasen, in denen keine Deliktunfähigkeit nachgewiesen werden kann.
Wie können Demenzkranke sich absichern?
Gerade weil es recht wahrscheinlich ist, dass Demenzkranke Schaden verursachen, sollten sie die entsprechende Versicherung abschließen. Eine private Haftpflichtversicherung ist unumgänglich. Für Demenzkranke ist sie besonders wichtig. Die Versicherung sollte nicht gekündigt werden, wenn Betroffene in eine Pflegeeinrichtung ziehen. Denn auch hier können sie Schaden anrichten, für den sie am Ende haftbar sind.
Der entscheidende Vorteil für Demenzkranke ist, dass die Versicherung auf zwei Ebenen wirkt. Auf der einen Seite übernimmt sie die Kosten, wenn der Betroffene haftbar gemacht wird. Auf der anderen Seite fungiert die Versicherung im Falle einer Deliktunfähigkeit wie eine Rechtsschutz-Police. Sie wehrt die Forderungen von Geschädigten ab.
Deliktunfähigkeit mitversichern
Wer beispielsweise das Verhältnis zu Nachbarn nicht beeinträchtigen möchte, kann seine Deliktunfähigkeit mitversichern. Bei der Versicherung können sich Betroffene nach einer entsprechenden Klausel erkundigen. Diese bewirkt, dass ein Schaden auch übernommen wird, wenn der Versicherte eigentlich nicht haftbar gemacht werden kann. Damit Nachbarn und andere Geschädigte die Kosten bei Deliktunfähigkeit nicht selbst übernehmen müssen, bietet sich dieser Zusatz der Versicherung an.
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