Musterklage gegen VW: Schnell eintragen, bevor Anspruch verjährt

    09.11.2018
  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
Volkswagen
© Simon/pixabay.com

Um sein Recht durchzusetzen, musste bisher jeder Verbraucher in Deutschland für sich selbst klagen. Das hat sich seit dem 01. November 2018 geändert. Geschädigte können sich sogenannten Musterfeststellungsklagen anschließen, ohne dass für sie Kosten oder Risiken entstehen.


Die ersten Musterfeststellungsklagen wurden bereits erhoben. Im Rahmen des Diesel-Skandals wollen Verbraucherschutzverbände sich für das Recht der Betroffenen einsetzen. Diese sollten schnell handeln und sich noch vor Ende des Jahres registrieren.

Wer kann Musterfeststellungsklagen erheben?

Die Musterfeststellungsklage ist ein neues Klageinstrument für registrierte Verbraucherschutzverbände. Dazu zählen zum Beispiel die Verbraucherzentralen, die Schutzgemeinschaft für Bankkunden oder der Bund der Versicherten. Damit sie eine Musterfeststellungsklage erheben können, müssen solche Verbände mindestens 350 Mitglieder oder zehn Mitgliedsverbände vorweisen. Außerdem dürfen maximal fünf Prozent der Verbands-Finanzen von Unternehmen kommen. Eine Musterfeststellungsklage wird erst dann wirksam, wenn sich nach der öffentlichen Bekanntmachung innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Verbraucher angeschlossen haben.

Wer hat bereits geklagt?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzvb) hat in Kooperation mit dem ADAC bereits eine Musterfeststellungsklage gegen VW eingereicht. Mit der Klage soll gerichtlich festgestellt werden, dass Verbraucher durch den Einsatz einer Manipulationssoftware vorsätzlich getäuscht und geschädigt wurden. Nach Ansicht des vzvb schuldet der Volkswagen-Konzern betroffenen Verbrauchern Schadenersatz.

Eine weitere Musterfeststellungsklage erreichte die Volkswagen-Bank und die Mercedes-Benz-Bank. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hat Klage erhoben, weil sie die Widerrufsbelehrungen in den Kreditverträgen für mangelhaft hält. Vor Gericht soll nun erreicht werden, dass Betroffene solche Verträge jederzeit widerrufen können. Vom Diesel-Skandal betroffene Fahrzeuge sollen auf diese Weise zurückgegeben werden können.

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Wer kann sich den Klagen anschließen?

An den Musterfeststellungsklagen zum Diesel-Skandal können sich Käufer der Marken Volkswagen, Audi, Seat und Skoda beteiligen, deren Fahrzeuge mit Dieselmotoren des Typs EA189 ausgestattet sind.

Was bringt die Musterfeststellungsklage?

Die Musterfeststellungsklage bietet einige Vorteile für Verbraucher. Wer sich der Klage anschließt, muss nicht mehr allein für die Durchsetzung seines Rechts kämpfen. Der Aufwand, das Risiko und die Kosten sind für den einzelnen Verbraucher gering, beziehungsweise gar nicht existent. Mit der Musterfeststellungsklage kann für alle Betroffenen, die sich angeschlossen haben, festgestellt werden, dass eine Entschädigung erforderlich ist. Wenn eine Klage erfolgreich durchgesetzt wird, gilt das Ergebnis für jeden einzelnen Verbraucher. Im Einzelfall kann dann nur noch über die Höhe der Entschädigung gestritten werden.

Wie kann man sich an den Klagen beteiligen?

Verbraucher, die sich einer Musterfeststellungsklage anschließen wollen, können sich in ein Klageregister eintragen, das beim Bundesamt für Justiz eröffnet wird. Das Register wird allerdings erst zur Verfügung stehen, wenn das Gericht die Klage zugestellt und das Musterverfahren offiziell begonnen hat. Laut Gesetz soll es nach zwei Wochen möglich sein, sich in das Klageregister einzutragen. Ob diese Frist bei den ersten Musterfeststellungsklagen schon eingehalten werden kann, ist unklar. Wahrscheinlich ist eine Eintragung erst ab Ende November möglich.

Wer die offizielle Bekanntmachung nicht verpassen will, kann sich hier für einen Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbands anmelden. Dort erfahren Abonnenten sofort, wann eine Eintragung ins Klageregister möglich ist.

Gibt es Fristen, die man einhalten muss?

Grundsätzlich ist es so, dass Verbraucher sich bis zum Tag vor der ersten Gerichtsverhandlung anschließen können. Allerdings steht bei der VW-Klage eine andere Frist im Vordergrund. Wer betroffen ist, sollte sich eintragen, sobald das möglich ist. Denn zum neuen Jahr verjähren die Rechte gegenüber VW. Bis Ende Dezember sollten Verbraucher sich also unbedingt eingetragen haben.

Was, wenn Verbraucher schon selbst tätig geworden sind?

Wer bereits auf eigene Faust rechtliche Schritte eingeleitet hat, sollte mit seinem Rechtsanwalt klären, ob eine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage noch möglich und sinnvoll ist. Ausgeschlossen ist sie, wenn schon ein rechtskräftiges Urteil erfolgt ist. Vorher können sich Betroffene rein theoretisch noch registrieren.

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