Im Frühjahr 2021 entschied ein Gericht, dass Kreditinstitute für Änderungen von Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kundschaft benötigen. Kunden konnten nun deswegen für die vergangenen drei Jahre zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Ansprüche für diese Fälle sind jedoch meistens verjährt. Allerdings klagt die Verbraucherzentrale noch auf eine längere Verjährungsfrist von zehn Jahren. Unabhängig von dieser Klage gibt noch eine Reihe weiterer unzulässiger Bankgebühren, die Sie zurückfordern können.
Diese Bankgebühren sind nicht zulässig
Gebühren für die Bearbeitung von Freistellungsaufträgen
Die Anpassung der Freistellungsaufträge für Kapitalerträge wird immer wieder erforderlich, wenn Sie Kapital umschichten. Gebühren dürfen Kreditinstitute dafür nach einem BGH-Entscheid jedoch nicht berechnen.
Gebühren für Kontoüberziehungen
Neben den Überziehungszinsen dürfen keine Bearbeitungsgebühren gefordert werden.
Nachforschungsaufträge für Überweisungen
Haben Sie alle Überweisungsdaten korrekt angegeben, aber das Geld kam nicht an, bleibt ein Nachforschungsauftrag für Sie gebührenfrei. Findet Ihre Bank jedoch einen Fehler wie einen Zahlendreher in der Empfängerkontonummer, sind Bearbeitungsgebühren rechtmäßig.
Kontokündigung
Für die Kündigung eines Kontos dürfen grundsätzlich keine Gebühren anfallen.
Kartenkündigung
Sind keine festen Laufzeiten vereinbart, hat die Bank keinen Anspruch auf die volle Jahresgebühr. Diese ist anteilig zurückzuerstatten.
Übertragung von Restguthaben
Bei einem Wechsel des Girokontos darf die Bank keine Gebühren für die Überweisung des Restguthabens fordern.
Bearbeitung von Daueraufträgen
Änderungen oder Löschungen müssen gebührenfrei erfolgen.
Gebühren bei Nachrichten zu mangelnder Deckung
Hier sind Gebühren zwar erlaubt, aber nur in Höhe der tatsächlichen Kosten für die Bank. Oft hohe Pauschalbeträge sind unzulässig.
Auf der anderen Seite gibt es genauso zulässige Bankgebühren
- Überweisungsgebühren, wenn eine Einzelpostenabrechnung vereinbar ist oder die Anzahl eingereichter Aufträge die in Pauschalpreisen enthaltenen Überweisungen übersteigt.
- Kartengebühren, die bei einigen Banken und Preismodellen extra berechnet werden.
- Gebühren für Geldabhebungen, die insbesondere an Geldautomaten von instituts- oder organisationsfremden Banken sowie im Ausland entstehen können.
Aber: Passt Ihr Kreditinstitut diese Gebühren eines Tages an, greift wieder das BGH-Urteil zur Zustimmungspflicht. Ohne Ihre Einwilligung entsteht für die Erhöhungen wieder ein Anspruch auf Rückzahlung – aktuell rückwirkend für drei Jahre.
Was passiert, wenn Sie Gebührenerhöhungen nicht zustimmen?
Gebührenanpassungen ohne die Frage nach dem Einverständnis der Kunden kommen nach dem BGH-Entscheid von 2021 praktisch nicht mehr vor. Die Information dazu
- muss Ihnen zwei Monate vor dem Stichtag zugegangen sein und
- einen Hinweis auf Ihre frist- und kostenlose Kündigungsmöglichkeit.
enthalten. Ansonsten wird die Preisanpassung automatisch unwirksam. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie zwar frei über Ihre Zustimmung entscheiden, aber eine Ablehnung kann in vielen Fällen zur Kontokündigung durch die Bank führen. Nur bei einem sogenannten Jedermann- oder Basiskonto darf die Bank nicht kündigen. Daneben sind die Sparkassen einiger Bundesländer oder Genossenschaftsbanken bei Mitgliedern zur Kontoführung verpflichtet. Gegen eine Kündigung können Sie hier klagen.
So fordern Sie unzulässige Bankgebühren zurück
Gebühren, die Sie ohne Rechtsgrundlage gezahlt haben, können Sie zurückfordern (BGB §812). Der Rückzahlungsanspruch besteht nach letztem rechtlichen Stand für drei Jahre zum Jahresende.
Ein Beispiel: Bis zum 31. Dezember 2024 können Sie noch unzulässige Bankgebühren aus dem Jahr 2021 oder später zurückfordern.
Pauschale beziehungsweise nicht genau bezifferte Rückforderungen müssen Banken dabei nicht erfüllen. Sie sind verpflichtet, den Rückzahlungsbetrag selbst exakt zu berechnen und zu benennen. Auf diesen Betrag dürfen Sie zusätzlich Zinsen von Fünf Prozent p.a. über dem Basiszinssatz der Bundesbank berechnen.
Für die Rückforderung können Sie einen Musterbrief nutzen.
Was passiert nach der Rückforderung unzulässiger Bankgebühren?
Selbst auf berechtigte Forderungen reagiert eine Bank manchmal nicht. Dann haben Sie die Möglichkeit, kostenlos Ombudsmänner beziehungsweise Schlichtungsstellen einzuschalten. Diese versuchen zu vermitteln und unterbreiten einen Schlichtungsvorschlag.
Aber: Kreditinstitute sind nicht automatisch verpflichtet, diesen Vorschlag anzunehmen – Sie übrigens auch nicht. Mit einer Ablehnung von einer Seite endet das Schlichtungsverfahren. Dann bleibt Ihnen nur noch der Klageweg, um unzulässige Bankgebühren zurückzufordern.
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