Nach einer Untersuchung des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.) aus dem Jahr 2013 machen die möglichen Kosten eines Rechtsstreits den meisten Menschen hierzulande Angst. Rund 71 Prozent der befragten Personen gaben dies an. Auffällig war, dass mit ganzen 81 Prozent vor allem Jüngere im Alter von 18 bis 29 Jahren entsprechende Bedenken haben. Insgesamt jedoch ziehen sich diese Ergebnisse der Studie durch alle Altersklassen.
Ängste sind begründet
Dabei sind diese Ängste durchaus nachvollziehbar und berechtigt. Denn tatsächlich können rechtliche Streitigkeiten ordentlich ins Geld gehen. Und ganz unabhängig davon, ob die Ursache etwa ein heftiger Streit mit dem Nachbarn oder ein Verkehrsunfall war – grundsätzlich kann es jeden Bürger treffen. Als Betroffener kommen Sie häufig schneller als zunächst gedacht in die Situation, sich anwaltliche Hilfe nehmen zu müssen.
Allein vor den deutschen Zivilgerichten gab es im Jahre 2015 etwas mehr als 1,4 Millionen Zugänge an neuen Verfahren. Die Familiengerichte verzeichneten dabei rund 650.000 neue Verfahren, vor den Arbeitsgerichten waren es immerhin ca. 370.000. Durchaus beeindruckende Zahlen, die deutlich machen, wie häufig es zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Fälle außergerichtlicher Einigungen sind dabei noch nicht berücksichtigt. Und selbst mithilfe eines erfahrenen Anwalts lassen sich Dauer und Ausgang eines Rechtsstreits selten zuverlässig voraussagen. Auch dies ist sicher eine Ursache für die Bedenken und Unsicherheiten vieler Bürger.
Kosten gesetzlich geregelt aber deutlich gestiegen
Kommt es bei einem Rechtsstreit zu einem Prozess, müssen Sie sich als Beteiligter häufig auf relativ hohe Kosten einstellen – zumindest falls es zur juristischen Niederlage kommt. Vor dem Arbeitsgericht ist allerdings immer eine Kostenteilung vorgesehen. Die Kostenhöhe resultiert aus einer meist langen Auseinandersetzungsdauer bis es zur (notfalls gerichtlichen) Klärung kommt. Zudem wurden im Jahr 2013 Rechtsanwaltsvergütung und Gerichtskosten nach mehr als neun Jahren gesetzlichen nach oben angepasst. Auch dadurch haben sich nach Angaben des GDV die Ausgaben für Anwälte und Gerichte von 2012 bis 2016 um durchschnittlich 19 Prozent erhöht.
Immerhin schafft die gesetzliche Vorgabe bezüglich der Kosten für Anwalt und Gericht Planbarkeit für Sie als Beteiligten. Nach Ansicht von Herbert Peter Schons – Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins – seien die anfallenden Kosten im Vergleich mit anderen Staaten in einigen Fällen sogar relativ niedrig. So würde etwa im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage bei einem Brutto-Monatsverdienst von 3.000 Euro die anfallenden Kosten für Anwalt und Gericht im Bereich von rund 2.000 Euro liegen. Und seien damit niedriger als ein Brutto-Lohn.
Eine Rechtsschutzversicherung schützt
Viele Menschen hierzulande nutzen bereits eine Rechtsschutzversicherung, um die Gefahr hoher Kosten im juristischen Streitfall zu reduzieren bzw. auszuschalten. Diese Policen übernehmen praktisch alle Kosten, die im Rahmen versicherter Rechtsstreitigkeiten entstehen. Neben den Gebühren für Anwalt und Gericht umfasst das auch eventuelle Auslagen. Dazu zählen etwa die Kosten eines bestellten Gutachters, Entschädigungszahlungen an Zeugen oder die Dokumentenpauschale als Kostenpauschale für angefertigte Abschriften oder Ausfertigungen von Schriftstücken.
Nach Angaben des GDV existieren aktuell Rechtsschutzpolicen, die rund 21 Versicherte schützen. Kosten in Höhe von mehr als zwei Milliarden Euro würden dadurch pro Kalenderjahr gedeckt. Wichtig: Ihre Rechtsschutzpolice deckt nur die Kosten der jeweils von Ihnen bei Vertragsabschluss ausgewählten Rechtsbereiche. Die meisten Versicherer unterteilen den angebotenen Leistungsumfang in folgende Bausteine, welche die entsprechenden Rechtsbereiche abdecken:
- Privat
- Verkehr
- Beruf
- Wohnen
- (Vermietung)
Zudem ist es entscheidend, ob nur Sie bzw. alle Familienangehörigen vom Leistungsumfang Ihrer Rechtsschutzpolice abgesichert sind – nicht zuletzt auch aus preislicher Sicht. Beachten Sie, dass Leistungen für einige Arten von Rechtsstreitigkeiten in aller Regel ausgeschlossen werden. Dazu gehören etwa kostenintensive Familienstreitigkeiten in Bezug auf Scheidung und Erbschaft.
Interessieren Sie sich für den Schutz einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie vor Neuabschluss dringend Angebote verschiedener Anbieter einholen und sowohl Preis als auch Leistungen sorgfältig vergleichen.
In einigen Fällen Prozesskostenhilfe möglich
Die sogenannte Prozesskostenhilfe soll es auch finanziell schlechter gestellten Menschen ermöglichen, sich ihr Recht notfalls auf dem juristischen Weg zu erstreiten. Dabei werden im Rahmen dieser Unterstützung sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten übernommen. Zudem gilt die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe für Kläger und Beklagte gleichermaßen. Voraussetzung für die Gewährung dieser Unterstützung ist allerdings der Nachweis der Bedürftigkeit und gegebenenfalls die generelle Aussicht auf Erfolg einer Klage.
Ob finanzielle Bedürftigkeit im Sinne der Prozesskostenhilferegelungen vorliegt, wird individuell errechnet und bezieht sich sowohl auf das Einkommen als auch auf die Vermögenssituation des Antragstellers. Je nach ermittelter Bedürftigkeit kann es sich bei der Prozesskostenhilfe um eine Unterstützung handeln, die Sie als Antragsteller gar nicht, teilweise oder sogar in voller Höhe wieder zurückzahlen müssen. Falls die Unterstützung zurückgezahlt werden muss, ist in aller Regel jedoch eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich.
Dieser Artikel hat Ihnen gefallen?
Dann freuen wir uns über eine Bewertung!
Vielen Dank für Ihre Bewertung.
Bitte teilen Sie uns mit, wieso Sie diese Seite nicht sehr hilfreich fanden. Fehlen Informationen? Sind Ihnen Fehler aufgefallen? Wir freuen uns über jeden Hinweis.
Vielen Dank für Ihre Bewertung.
Bitte teilen Sie uns mit, wieso Sie diese Seite nicht sehr hilfreich fanden. Fehlen Informationen? Sind Ihnen Fehler aufgefallen? Wir freuen uns über jeden Hinweis.