Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Verbote für Diesel-Fahrzeuge sind zulässig und können bereits in naher Zukunft in einzelnen deutschen Städten in Kraft treten. In Hamburg wird es wohl schon im Frühjahr 2018 so weit sein. Mit dem Diesel durch die Stadt? Das soll künftig nur noch teilweise möglich sein.
Auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts folgte aus Hamburg die Ankündigung, dass zwei viel befahrene Straßen im Stadtteil Altona-Nord für Diesel-Fahrzeuge gesperrt werden sollen. Doch auch anderswo kann es schnell zum Fahrverbot kommen. Ausschlaggebend sind die Grenzwerte für Stickoxide, die von ganzen 70 Städten bereits angerissen werden. Jede Stadt, die diese Grenzwerte überschreitet, kann nun Fahrverbote verhängen. In Betracht kommen demzufolge vor allem Städte wie München, Stuttgart, Düsseldorf, Berlin, Köln, Frankfurt oder Nürnberg.
Folgt eine Prozess-Flut?
Die Kritik, dass einzelne Fahrverbote einen enormen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen, kommt vermehrt auf. Doch nicht nur die Frage, wie Planung und Kontrolle konkret aussehen sollen, schwebt im Raum. Kommunen gehen außerdem davon aus, dass eine regelrechte Prozess-Flut auf sie zukommt. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sich sowohl betroffene Fahrzeugbesitzer als auch Anwohner von Straßen, die von Umwegeverkehr betroffen sind, mit rechtlichen Schritten zu wehren versuchen.
Was ist eigentlich das Problem?
Der Hintergrund für das Diesel-Verbot liegt auf der Hand: Seit Jahren werden in vielen deutschen Städten die Grenzwerte für Schadstoffe überschritten. Diese sind in hoher Konzentration giftig und können sich nicht nur auf die Umwelt sondern auch auf die Gesundheit schädlich auswirken. FOCUS berichtet, dass laut einer Studie des Umweltbundesamts jährlich rund 6000 Menschen vorzeitig an Herz-Kreislauf-Erkrankungen sterben, die auf Stickstoffdioxid zurückzuführen sind. Zur Belastung der Luft durch Stickoxide trägt in deutschen Städten besonders der Verkehr bei – hauptsächlich durch Diesel-Fahrzeuge. Dass die Lage ernst ist, zeigt sich nicht zuletzt auch daran, dass Deutschland in diesem Zusammenhang eine EU-Klage droht.
Handwerker sind alarmiert
Nicht nur unzählige Pendler trifft das Urteil hart. Besonders auch Handwerker, die zu einem Großteil Diesel-Autos fahren, hätten bei einem Fahrverbot ernsthaften Grund zur Sorge. Laut Gericht soll es für sie allerdings Sonderregelungen geben. Wie diese genau aussehen werden, ist nicht bekannt. Dass sie aber auch für bestimmte Anwohnergruppen, Polizei und Feuerwehr gelten sollen, ist anzunehmen.
Fahrverbote nur als letztes Mittel?
Es liegt in der Hand der einzelnen Kommunen, ob sie Fahrverbote verhängen. Viele Länder wollen es nicht so weit kommen lassen. Die Bundesregierung zeigt sich bemüht, Diesel-Fahrverbote abzuwenden. Alternative Maßnahmen sollen auf kommunaler Ebene für die Verbesserung der Luft sorgen. Schon vor dem Urteil wurden verstärkt Forderungen nach der „blauen Plakette“ laut. Diese soll saubere und moderne Diesel-Fahrzeuge bundesweit vom Fahrverbot ausnehmen. Auch müsse es einen höheren Anreiz dafür geben, dass ältere Fahrzeuge eher aus dem Verkehr gezogen werden. Dazu würden höhere Kaufprämien für Neufahrzeuge beitragen. Darüber hinaus könnten neue Regelungen für den öffentlichen Nahverkehr in deutschen Städten einiges bewirken. Bundesverkehrsminister Christian Schmidt betont, dass ein Mix intelligenter Lösungen gefunden werden müsse.
Für welche Fahrzeuge gilt das Verbot?
Eine wirkungsvolle Stickoxid-Umweltzone müsste laut Experten alle Dieselfahrzeuge unter der Euro-6-Norm aussperren. Dazu zählen auch Autos, die erst wenige Jahre alt sind. Diese müssten dann nachgerüstet werden.
Laut Urteil betreffen Fahrverbote grundsätzlich alle Diesel mit der Abgasnorm Euro-5 oder älter. Die Abgasnorm eines Autos ist im Fahrzeugschein vermerkt. Es gibt aber gewisse Übergangsfristen, die gerichtlich festgelegt wurden. Zunächst sollen nur Euro-4 Fahrzeuge betroffen sein. Teilweise sollen Verbote für Euro-5-Diesel erst gegen Ende 2019 in Kraft treten. Bei nachgerüsteten Fahrzeugen wird es vermutlich darauf ankommen, wie hoch die tatsächliche Verbesserung ist.
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