Einbrüche in Wohnungen und Häuser sind nicht nur mit finanziellen Schäden verbunden, die zumeist von der Versicherung gedeckt sind. Dass sich unerlaubt fremde Personen Zugang zur eigenen Wohnung verschafft haben, stellt für die Bewohner in der Regel einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar, der oftmals auch mit psychischen Problemen verbunden ist. Die eigene Wohnung einbruchsicher zu machen, ist daher für die meisten Menschen ein Grundbedürfnis.
Nachträgliche Maßnahmen zum Schutz gegen Einbrüche sind mit Kosten verbunden, die auf den ersten Blick vielleicht abschrecken. Hier hilft aber die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Zuschüssen und Krediten. Welche Maßnahmen gefördert werden, hat die KfW genau definiert. Wichtig ist dabei, dass Montage- und Installationsarbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt werden und technische Mindeststandards erfüllen müssen. Gefördert werden:
- Einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nebeneingänge
- Einbruchhemmende Garagentore
- Zusatzinstallationen für Fenster und Türen wie zum Beispiel Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser, abschließbare Fenstergriffe
- Einbruchhemmende Gitter, Rollläden und Kellerschachtabdeckungen
- Alarmanlagensysteme
Soweit bei einzelnen Komponenten technische Mindeststandards und DIN-Normen vorgegeben sind, müssen diese unbedingt eingehalten werden. Entspricht eine eingebaute Komponente nicht den Vorgaben der KfW, werden hierauf keine Zuschüsse gezahlt. Idealerweise lassen Sie sich in Sachen Einbruchschutz von der Polizei beraten. Bei den polizeilichen Beratungsstellen sitzen Profis, die beim Thema Haus- und Wohnungssicherung immer auf dem neuesten Stand sind. Eine Beratung ist kostenlos. Ausführliche Informationen finden Sie auch unter www.k-einbruch.de, eine gemeinsame Initiative der Polizei und Unternehmen aus der Sicherheits- und Versicherungsbranche.
KfW zahlt bis zu 1.600 Euro
Die nicht rückzahlbare Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau kann bis zu 1.600 Euro betragen und richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Für gewerblich genutzte Objekte oder Ferienhäuser und Ferienwohnungen kommt der Zuschuss nicht in Frage. Die Förderung beantragen können Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten, Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung sowie Mieter für die von ihnen gemietete Wohnung. Sogar Wohnungseigentümergemeinschaften kommen für den Zuschuss in Frage unter der Voraussetzung, dass die Gemeinschaft nur aus Privatpersonen besteht.
Der Betrag des tatsächlich von der KfW ausgezahlten Zuschusses richtet sich nach den Anschaffungs- und Installationskosten und ist der Höhe nach gestaffelt. Ausgaben bis zu 500 Euro werden nicht bezuschusst. Für Ausgaben zwischen 500 und 1.000 Euro erhalten Sie 20 % der Anschaffungs- und Installationskosten. Wichtig: Dann werden auch die ersten 500 Euro gefördert, das heißt, der Zuschuss kann dann bis zu 200 Euro betragen.
Alle darüberhinausgehenden Kosten bis maximal 15.000 Euro werden mit weiteren 10 % bezuschusst. Im Klartext, bei einer vollumfänglichen Ausnutzung der Förderung würden Sie auf die ersten 1.000 Euro einen Zuschuss von 200 Euro sowie für den Betrag zwischen 1.000 Euro und 15.000 Euro (=14.000 Euro) einen weiteren Zuschuss von 1.400 Euro erhalten, insgesamt also 1.600 Euro. Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Bezuschussung bei der KfW vor Beginn der Maßnahme bzw. der Anschaffung einzelner Komponenten stellen. Die Antragstellung selbst ist über das Internetportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de) möglich.
Größere Maßnahmen finanzieren - Der Förderkredit der KfW
Wer größere Maßnahmen plant, kann bei der KfW auch einen Förderkredit beantragen, der mit besonders günstigen Konditionen ausgestattet ist. Der Förderkredit läuft zwar unter dem Leitspruch "Altersgerecht Umbauen" ist aber nicht auf Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes für ältere Personen beschränkt. Der Kredit kann auch für die Verbesserung des Einbruchschutzes eines Hauses oder einer Wohnung in Anspruch genommen werden und richtet sich unabhängig vom Alter an denselben Personenkreis wie der nichtrückzahlbare Zuschuss für Schutzmaßnahmen gegen Einbrüche. Darüber hinaus können auch Bauträger und Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts in den Genuss des Förderkredits kommen.
Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben kommen für diese Fördermaßnahme der KfW allerdings nicht infrage. Wie auch beim nichtrückzahlbaren Zuschuss werden Ferienhäuser und Ferienwohnungen sowie Gewerbeobjekte nicht gefördert. Neben Maßnahmen zum Einbruchschutz können mit dem Förderkredit insbesondere Maßnahmen zur Schaffung eines altersgerechten Wohnumfeldes finanziert werden wie zum Beispiel Aufzüge, Treppenlifte, Verbreiterung von Zuwege und grundsätzlich alles, was einer Barriere Reduzierung innerhalb des persönlichen Wohnumfeldes dient.
Attraktive Zinssätze und Laufzeiten
Der Förderkredit der KfW bietet unterschiedliche Konditionen, die auf den jeweiligen persönlichen Bedarf des Kreditnehmers zugeschnitten sind. Grundsätzlich kann zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehen gewählt werden. Während bei einem Annuitätendarlehen die monatliche Rate so berechnet wird, dass sie neben den fälligen Zinsen auch einen Tilgungsanteil enthält, zahlen Sie für einen endfälligen Kredit über die ganze Laufzeit nur die Zinsen und erst am Ende der Laufzeit ist das gesamte Darlehen zu tilgen.
Die Zinssätze bewegen sich für das Annuitätendarlehen laufzeitabhängig aktuell zwischen 0,04 % und 0,66 % pro Jahr bei Laufzeiten zwischen vier und dreißig Jahren, wobei die Zinsbindungsfrist abhängig vom gewählten Zinssatz mit höchstens fünf beziehungsweise zehn Jahre vereinbart werden kann. Beim Annuitätendarlehen kann auch eine tilgungsfreie Anlaufzeit gewählt werden, die je nach Gesamtlaufzeit des Kredites zwischen ein und fünf Jahre liegen kann. In dieser Zeit sind dann nur Zinsen zu zahlen, erst danach wird die monatliche Rate durch einen entsprechenden Tilgungsanteil angepasst. Für das endfällige Darlehen können Laufzeiten zwischen vier und zehn Jahren gewählt werden, der Kredit ist aktuell für Zinsen in Höhe von 0,70 % pro Jahr zu haben.
Die Kredithöhe aus dem Förderprogramm der KfW ist auf 50.000 Euro pro Wohneinheit beschränkt. Ab der Kreditzusage muss die Auszahlung innerhalb von zwölf Monaten beantragt werden, wobei aber eine Verlängerung auf bis zu drei Jahre möglich ist. Dann ist jedoch eine Bereitstellungsprovision fällig. Das Darlehen kann innerhalb der Laufzeit vollständig vorzeitig zurückgezahlt werden, hierauf verlangt die KfW - wie alle anderen Banken auch - allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung. Eine Sondertilgung auf einen Teil des Darlehens ist nicht möglich.
Anders als beim Zuschuss für Schutzmaßnahmen gegen Einbrüche kann der Förderkredit nicht direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt werden. Der Kreditantrag muss über einen Finanzierungspartner wie zum Beispiel der Hausbank erfolgen. Über den Finanzierungspartner erfolgt auch die gesamte Abwicklung während der Kreditlaufzeit. Auch die Art und Höhe der Besicherung des Kredites wird mit dem Finanzierungspartner vereinbart. Genau wie beim Zuschuss für Schutzmaßnahmen gegen Einbrüche gilt, dass der Antrag für den Förderkredit vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgen muss.
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