Matsch und nasses Laub auf den Straßen sorgen für Rutschgefahr. Nebel, Regen und Dunkelheit behindern die Sicht. Rehe und andere Wildtiere werden aktiver und kreuzen die Straßen. Kurzum: Die Unfallgefahr steigt.
Wildunfall: Wer zahlt den Schaden?
Wer lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, geht bei einem Wildunfall leer aus. Es ist mindestens eine Teilkaskoversicherung notwendig, um die Schäden aufzufangen. In der Regel deckt sie Unfälle mit Haarwild ab. Dazu zählen zum Beispiel:
- Rehe
- Hirsche
- Füchse
- Wildschweine
- Hasen
- Dachse
Für Unfälle mit Vögeln oder Haustieren kommt die Teilkaskoversicherung allerdings nicht auf. Wer gegen Unfälle mit Tieren jeglicher Art abgesichert sein will, muss eine Vollkaskoversicherung abschließen.
Wildunfall melden
Wildunfälle müssen gemeldet werden. Wer das nicht tut und das Tier einfach liegen lässt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und riskiert eine Strafanzeige. Das Tier in den Kofferraum zu packen, gilt sogar als Wilderei.
Wenn Sie keine Freiheits- oder Geldstrafe riskieren möchten, verständigen Sie bei einem Wildunfall unbedingt die Polizei. Sie nimmt den Unfall auf, benachrichtigt den Jagdpächter oder Förster und erstellt eine Bescheinigung für die Versicherung. Zusätzlich sollten Sie selbst alle Schäden dokumentieren. Machen Sie dazu Fotos vom Auto und vom Tier und halten Sie schriftlich fest, wie sich der Unfall ereignet hat. Wenn sich Blut- oder Fellspuren am Fahrzeug befinden, entfernen Sie diese nicht, bevor die Versicherung den Schaden begutachtet hat.
Ausweichmanöver
Wenn Sie einem Tier ausweichen und von der Straße abkommen, zahlt die Teilkaskoversicherung nur, wenn es sich um ein größeres Tier gehandelt hat. Dazu zählen zum Beispiel Rehe, Hirsche oder Wildschweine. Außerdem müssen Sie den Unfallhergang beweisen können. In der Regel ist das ohne Zeugenaussagen kaum möglich. Wenn Sie kleinen Tieren ausweichen, zahlt nur die Vollkaskoversicherung.
Auffahrunfall durch Wild
Fährt jemand auf Ihren Wagen auf, zahlt in der Regel seine Haftpflichtversicherung den Schaden. Eine Ausnahme besteht, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit unterstellt wird. Das kann zu Beispiel der Fall sein, wenn Sie bei kleineren Tieren eine voreilige Vollbremsung machen. Je nach Einzelfall kann Ihnen eine Teilschuld am Auffahrunfall zugeschrieben werden.
Autounfall durch Nebel und Laub
Haftpflicht- und Teilkaskoversicherte bleiben auf Schäden am eigenen Fahrzeug sitzen, die durch Nebel oder nasses Laub entstanden sind. Solche Unfälle gelten nämlich als selbst verschuldet. Hier greift nur die Vollkaskoversicherung. Es bietet sich bei kleineren Schäden aber an, die Kosten selbst zu tragen. Denn so umgehen Sie eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.
Wurden andere Fahrzeuge, Leitplanken, Bäume, Zäune oder sogar Personen beschädigt, zahlt die Haftpflichtversicherung.
Unfall auf Gehwegen: Wer zahlt den Schaden?
Nicht nur Autofahrer müssen sich vor Matsch, Nässe und Laub in Acht nehmen. Denn auch auf Fußwegen können sich schnell Unfälle ereignen. Grundsätzlich gilt, dass Eigentümer oder Mieter der Räum- und Streupflicht unterliegen. Sie sind somit für die Sicherheit auf ihren Grundstücken zuständig. Gehwege müssen in der Regel ab 7 Uhr geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr. Normalerweise gilt die Pflicht zur Gefahrenvorsorge bis 20 Uhr. In belebten Gegenden endet sie oft auch später.
Kommt es zu einem Rutschunfall, müssen Streupflichtige Arzt- und Krankenhauskosten übernehmen und entstandene Sachschäden (z.B. kaputtes Handy) begleichen. In der Regel kommt die private Haftpflichtversicherung dafür auf. Die beschädigte Person kann außerdem Schadenersatz fordern. Aber nur, wenn „allgemeine Glätte“ herrschte und der Streupflichtige seiner Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen ist. Unfallopfer sollten zur Sicherheit Fotos von der Unfallstelle machen, Zeugen und Wetterberichte als Beweise sammeln und sich ein ärztliches Attest besorgen.
Achtung: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur, wenn sich ein Unfall bei der Arbeit oder auf dem direkten Arbeitsweg ereignet hat. Für Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen, kommt nur die private Unfallversicherung auf. Ist der gesundheitliche Schaden so groß, dass der Betroffene nicht mehr arbeiten kann, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung.
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