Mieter können in Zukunft auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse nicht nur die Sonne genießen, sondern sie auch sinnvoll nutzen. Was bisher vorrangig im großen Stil auf den Dächern von Eigenheimen stattfand, können Mieter jetzt auch: Mithilfe von Solaranlagen Sonnenenergie einfangen und Strom produzieren. Sogenannte Mini-Solaranlagen sind jetzt auch in Deutschland erlaubt. Vorreiter sind andere europäische Länder, wie zum Beispiel Portugal, Österreich und die Schweiz.
Flexibel mit der Mini-Solaranlage
Mini-Solaranlagen sind ideal für den Balkon oder die Terrasse. Weil sie nicht fest installiert werden, sondern sich einfach auf- und abbauen lassen, können sie bei einem Umzug problemlos mitgenommen werden. Aufgrund dieser Flexibilität eignen sie sich besonders für Mieter. Diese erhalten auch ohne Eigenheim die Möglichkeit, erneuerbare Energien zu erzeugen und darauf zurückzugreifen.
Strom erzeugen und Geld sparen
Mini-Solaranlagen sind vergleichsweise günstig und können einiges an Stromkosten sparen. Die größten Anlagen haben eine Leistung von 600 Watt und die kleinsten verfügen etwa über 150 Watt. Eine Solaranlage mit 600 Watt kann laut FOCUS bis zu 20 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs erzeugen. Doch auch leistungsschwächere Anlagen können die Kosten spürbar senken.
Bei aktuellen Strompreisen zahlt sich eine Mini-Solaranlage je nach Leistung innerhalb weniger Jahre selbst ab. Danach können Mieter an ihrer Solaranlage verdienen. Die Ersparnisse können sich auf ein paar tausend Euro belaufen. FOCUS gibt folgende Beispielrechnung an: Eine Mini-Solaranlage mit einer Leistung von 270 Watt kostet inklusive Zubehör und Lieferung 470 Euro. Produziert diese im Jahr 300 Kilowattstunden Strom, können Mieter bei aktuellen Preisen rund 90 Euro im Jahr sparen. Nach ungefähr fünf Jahren hätte sich die Solaranlage also abbezahlt.
Rechnet man dies auf 20 Jahre hoch, ergibt sich eine Ersparnis von mehr als 2.000 Euro.
Vorsicht: Voraussetzungen beachten
Stromzähler rückwärts laufen zu lassen, ist nicht erlaubt. Deshalb sollte, falls nicht vorhanden, ein Zähler mit Rücklaufsperre eingebaut werden. Dafür ist in der Regel der Netzbetreiber zuständig.
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