Apps gibt es mittlerweile in Hülle und Fülle. In vielen Bereichen des alltäglichen Lebens geht es bereits digital zu. Finanzen werden über Banking-Apps verwaltet, Käufe online abgewickelt und Unterhaltungs-Apps sorgen für Bespaßung. Rund um Versicherungen wird es ebenfalls zunehmend digitaler. Anbieter wie Clark, Knip und Ted sollen nicht nur beraten und vermitteln wie echte Versicherungsmakler, sondern auch bestehende Verträge und Policen betreuen und verwalten. Soweit die Idee. Doch wie sieht es mit der Umsetzung aus?
Stiftung Warentest ist nicht überzeugt
Laut Stiftung Warentest halten die Robo-Makler nicht immer das, was sie versprechen. Insgesamt wurden vergangenes Jahr sieben kostenlose Apps überprüft, die jeder Smartphone-Nutzer online herunterladen kann: Asuro, Clark, Feelix, Getsafe, Knip, Ted und Wefox. Im Hinblick auf ausreichende und angemessene Beratung schneiden nur zwei Apps gut ab. Keiner App ist es gelungen, in allen erfragten Angelegenheiten sehr gut zu beraten. Dabei handelte es sich um Fragen zu verschiedenen Themen, etwa zur Unfall- oder Hausratversicherung.
Auch den Datenschutz betreffend schneiden die Robo-Makler eher schlecht als recht ab. Fünf der getesteten Apps geben zu viele Daten weiter. Nutzer müssen zu Beginn persönliche Daten angeben. Dazu gehören etwa Anschrift, E-Mail-Adresse, Handynummer und Geburtsdatum. Stiftung Warentest berichtet, dass nur zwei Apps sparsam mit den Daten der Nutzer umgehen. Außerdem sei die Integration bestehender Verträge in die App nicht immer problemlos erfolgt.
Verbraucherzentrale nimmt Clark in die Mangel
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stieß in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Clark auf Rechtswidrigkeiten und mahnte den Robo-Makler daraufhin ab. Laut Verbraucherzentrale zielten die AGB auf einen Haftungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ab. Dies könnte zum Beispiel technische Fehler betreffen. Schwierigkeiten mit der Versicherung können für Nutzer der App auftreten, während der Robo-Makler sich aufgrund technischer Probleme aus der Verantwortung zieht.
Dass Geschäftsbedingungen einseitig angepasst werden können, wenn es zu Änderungen des Marktes kommt, bemängelt die Verbraucherzentrale ebenfalls. Auch die Tatsache, dass Nutzer, die einen Missbrauch ihrer Daten vermuten, dies unverzüglich und schriftlich mitteilen müssen, hält die Verbraucherzentrale für rechtswidrig. Denn Unternehmen dürften in solchen Fällen höchstens die Textform verlangen. Dazu gehören, anders als zur schriftlichen Form, auch Emails.
Die Clark Germany GmbH hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und darf die kritisierten Klauseln nicht mehr verwenden.
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