Schlüsseldienste zocken Verbraucher ab

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Einbrecher an Tür
© Andrey Burmakin/www.shutterstock.com

Immer wieder hört man davon: Mehrere hundert Euro legen Menschen für den Schlüsseldienst hin, wenn sie nicht mehr in ihre Wohnung kommen. Die Verbraucherzentrale warnt vor der miesen Abzocke und gibt wichtige Tipps, wie Sie nicht in die Falle gehen. Sollte es doch einmal passieren, fängt die richtige Versicherung die Kosten ab.


Die Abzocke an der Haustür ist keine Seltenheit. Frustriert und verzweifelt – so findet ein Schlüsseldienst seine Kunden meistens vor. Und es ist schneller passiert, als man „ausgesperrt“ sagen kann, da steht man auch schon vor verschlossener Tür. Der Schlüssel wurde verloren, geklaut oder in der Wohnung liegen gelassen. Als wäre der Ärger darüber nicht schon groß genug, kommen auch noch Kosten in drei- bis vierstelliger Höhe hinzu. Die Verbraucherzentralen haben in diesem Zusammenhang bundesweit Schlüsseldienste befragt und durchschnittliche Preise ermittelt. Eine einfache Türnotöffnung kostet werktags demnach um die 60 bis 80 Euro. Nachts oder an Sonn- und Feiertagen kann es teurer werden. An die 150 Euro können durch Zuschläge anfallen.

Die Nerven behalten ist das A und O

Auch wenn es sich um eine Notsituation handelt, ist es wichtig, nicht die Nerven zu verlieren. Verbraucher müssen einige Dinge beachten, um sich vor Abzocke zu schützen. Trotz Frust und Eile sollten vorab Angebote verglichen werden. Wer sich ausgesperrt hat, sollte zunächst ortsansässige Unternehmen in Betracht ziehen. Andernfalls können hohe Anfahrtskosten den Preis in die Höhe treiben. Sich schon während des Telefonats mit dem Schlüsseldienst über die Gesamtkosten zu informieren und einen Festpreis zu vereinbaren, ist wichtig. Verbraucher sollten darauf achten, dass in diesem Preis bereits Anfahrtskosten und eventuelle Zuschläge enthalten sind. Zuschläge dürfen vom Schlüsseldienst nur außerhalb der üblichen Arbeitszeiten erhoben werden. Nicht erlaubt sind „Sofortzuschläge“, „Bereitstellungszuschläge“ oder „Spezialwerkzeugkosten“.

Damit der Schlüsseldienst so genau wie möglich kalkulieren kann, benötigt er alle wichtigen Informationen. Handelt es sich um ein Sicherheitsschloss? Ist die Tür zugefallen? Oder ist sie sogar abgeschlossen? Sofern die Tür nicht abgeschlossen ist, muss im Auftrag genau bestimmt werden, dass ein Austausch des Schlosses nicht notwendig oder erwünscht ist. Oft führen Schlüsseldienste unnötige Maßnahmen durch, die dem Verbraucher teuer berechnet werden. Am besten wird der Auftrag in Gegenwart von Zeugen aufgegeben.

Vereinbarungen müssen eingehalten werden

Ausgestellte Rechnungen sollten nicht ohne Weiteres unterschrieben werden. Zunächst muss der Kunde alle aufgeführten Leistungen überprüfen. Was nicht vereinbart wurde, muss nicht akzeptiert werden. Was viele nicht wissen: Obwohl die Monteure meist auf Barzahlung bestehen, sind Kunden gesetzlich nicht dazu verpflichtet, dieser Forderung nachzukommen. Wer nicht über genügend Bargeld verfügt oder sich im Hinblick auf die erbrachten Leistungen nicht sicher ist, kann auf eine Zahlung per Rechnung bestehen. Wer bar zahlt, erhält zu viel gezahltes Geld meist nicht zurück.

Nötigung ist strafbar

Auch wenn der Monteur seinen Kunden unter Druck setzt, ist dieser nicht zur Barzahlung gezwungen. Droht der Schlüsseldienst damit, die Tür wieder zu verschließen oder fordert er den Kunden auf, mit ihm zum nächsten Bankautomaten zu fahren, macht er sich unter Umständen strafbar. Verbraucher können Hilfe bei ihren Nachbarn suchen oder auch die Polizei informieren.

Im Vorfeld absichern

Sich für den Ernstfall abzusichern, ist einfach und kann einiges an Geld und Ärger sparen. Um nicht auf einen Schlüsseldienst angewiesen zu sein, sollte bei Freunden oder Nachbarn ein Zweitschlüssel hinterlegt werden. Wenn dann die Tür zufällt oder der Schlüssel verloren geht, ist das Ganze halb so schlimm. Um trotzdem auf der sicheren Seite zu sein, sollten Verbraucher ihre private Haftpflichtversicherung prüfen. Viele Policen erstatten die Kosten für den Schlüsseldienst komplett.

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