Die Hausratversicherung kommt für Raub auf, also für einen Diebstahl, dem Einbruch, Gewalt oder unerlaubter Zutritt zur Wohnung zugrunde liegt. Wer allerdings auf Trickdiebstahl hereinfällt, dem schuldet die Versicherung nichts. Selbst schuld, heißt es dann. Doch es gibt Wege, sich dennoch abzusichern.
Trickdiebstahl erkennen – gar nicht so leicht
Immer wieder hört man von Menschen, die Diebe nicht als solche erkennen und sie bereitwillig in die Wohnung lassen. Das kann doch nur naiven Menschen passieren, denkt man zunächst. Doch die Methoden der Diebe sind vielfältig und nicht leicht zu durchschauen. Von Kriminellen, die sich an der Wohnungstür als Mitarbeiter der Stadtwerke ausgeben und behaupten, die Wasseruhr ablesen zu wollen, hat zwar jeder schon einmal gehört. Doch diese Situation auch tatsächlich als solche zu erkennen, ist nicht immer einfach.
Methoden für Diebstahl sind vielfältig
Gerade der Einfallsreichtum der Diebe macht es schwierig, sich vor Trickdiebstahl zu schützen. Falsche Handwerker, Gutachter oder Beamte sowie vermeintliche Verwandte oder Bekannte der Nachbarn, die sich Zettel und Stift leihen wollen, um eine Nachricht zu hinterlassen – Herangehensweisen gibt es viele. Fast immer wird dabei im Team gearbeitet. Die Diebe gehen zu zweit vor. Einer lenkt den Bewohner ab und der andere kommt durch die offengelassene Tür hinein, um die Wohnung nach Geld und Wertgegenständen zu durchsuchen.
Versicherungen müssen etwas ändern
Nicht ohne Grund sind Versicherte oft frustriert. Doch es gibt einen Lichtblick in Sachen Trickdiebstahl. Dass die Versicherung entsprechende Verluste nicht ersetzt, soll sich ändern. Erste Anbieter sehen sich in der Pflicht, ihren Kunden zusätzlichen Schutz zu bieten. Weil es durch Trickdiebstahl häufig zu Streit und Diskussionen kommt, erweitern Gesellschaften bereits ihre Hausratpolicen. Entsprechende Zusatzbausteine bieten zum Beispiel Allianz und Ergo. Ergo versichert mit dem Baustein „Diebstahl Plus“ Schäden bis 1500 Euro. Die Kosten betragen 15 Euro pro Jahr. Zu prüfen, ob die eigene Hausratversicherung Trickdiebstahl abdeckt und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln, kann sich lohnen.
Trickdiebstahl und Betrug unterscheiden
Doch auch eine Versicherung, die Trickdiebstahl abdeckt, schützt nicht vor allen Formen des Betrugs. Es ist wichtig, den entscheidenden Unterschied zu erkennen: Um Diebstahl handelt es sich, wenn Eigentum des Opfers entwendet wird. Betrug liegt hingegen vor, wenn Opfer die Beute selbst herausgeben. Das passiert besonders häufig, wenn Betrüger den sogenannten Enkel-Trick anwenden. Am Telefon geben sie sich als Enkel aus und behaupten, Geldprobleme zu haben. Ein Komplize gibt sich dann als Freund des vermeintlichen Enkels aus und holt das Geld ab, das dieser sich leihen möchte. Wird es freiwillig herausgegeben, kommt keine Versicherung für den entstandenen Verlust auf.
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