6 Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

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Mann liegt mit Gipsbein auf Sofa
© George Rudy/www.shutterstock.com

Jeder, der auf sein monatliches Gehalt angewiesen ist, sollte seine Arbeitskraft absichern. Denn wer nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten, kann in diesem Fall auch seinen Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren. Den besten Schutz gewährleistet die Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch es gibt auch Ausweichmöglichkeiten.


Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer die erste Wahl sein, wenn es um die Absicherung der eigenen Arbeitskraft geht. Sie bietet umfangreichen Schutz und unterstützt den Versicherten mit einer monatlichen Rente, wenn er nicht mehr arbeiten kann.

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Es ist allerdings nicht immer ohne Weiteres möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Antragsteller mit Vorerkrankungen müssen mit hohen Beiträgen oder sogar mit einer Ablehnung rechnen. Wer sich nicht früh genug um die Versicherung kümmert, hat später meist schlechte Karten. Dann kommt es darauf an, eine gute Alternative zu finden.

Kombivertrag

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann mit anderen Absicherungen kombiniert werden. Viele Anbieter ermöglichen zum Beispiel eine Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge oder Lebensversicherung an. Dabei ist die Berufsunfähigkeitsversicherung untergeordnet.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer anderen Versicherung zu verknüpfen, kann sinnvoll sein, weil der Vertrag mit nur einem Anbieter geschlossen wird und es sich somit im Leistungsfall immer um den gleichen Ansprechpartner handelt. Ähnlich wie beim Abschluss einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung müssen auch beim Kombivertrag Beitrags- und Rentenhöhe so festgelegt werden, dass die Versicherung sich lohnt. Bei der Auswahl eines Kombivertrags müssen Versicherte bedenken, dass einzelne Bestandteile nicht einfach gekündigt oder geändert werden können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann also nicht einzeln weitergeführt werden, wenn die übergeordnete Versicherung aufgelöst wird.

Wer zusätzlich für das Alter vorsorgen möchte, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer privaten Altersvorsorge verknüpfen. Ein Kombivertrag mit einer Lebensversicherung ist hingegen sinnvoll, wenn zum Beispiel die Finanzierung eines Eigenheims oder die Versorgung der Familie abgesichert werden soll. Es besteht dann eine doppelte Sicherheit: Sollte der Versicherte berufsunfähig werden, erhält er die vereinbarte BU-Rente. Verstirbt er, sind seine Angehörigen durch die Lebensversicherung vor finanziellen Problemen geschützt.

Dread-Disease-Versicherung

Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Dread-Disease-Versicherung auf bestimmte Krankheiten ausgelegt. Wenn eine versicherte Krankheit festgestellt wird, erhält der Betroffene keine monatliche Rente, sondern die volle Versicherungssumme in einer Auszahlung. Ob die Arbeitskraft von der Krankheit betroffen ist, spielt dabei keine Rolle.

Der Begriff Dread-Disease-Versicherung (übersetzt „schwere Krankheiten Versicherung“) sollte nicht wortwörtlich genommen werden. Die Versicherung muss sich nicht nur auf Erkrankungen wie Krebs, Multiple Sklerose, Parkinson oder Lungenerkrankungen beschränken. Auch Schlaganfälle, Herzinfarkte oder schwere Unfälle können abgedeckt werden. Es ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich, wie viele Risiken versichert sind. Dementsprechend können auch die Preise stark schwanken. Genau wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung hängen die monatlichen Beiträge ebenfalls von Alter und gesundheitlichem Zustand ab. Anders als bei der BU werden psychische Erkrankungen von der Dread-Disease-Versicherung nicht berücksichtigt.

Private Unfallversicherung

Bei Unfällen, die auf der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passieren, zahlt in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung.

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Doch die meisten Unfälle passieren in der Freizeit. Für diese kommt nur die private Unfallversicherung auf. Besonders empfehlenswert ist sie für Familien mit Kindern, für Hausfrauen oder Rentner. Sobald ein gewisses Alter von meist 65 bis 70 Jahren überschritten ist, kann die Versicherung bei einem Unfall statt einer Einmalzahlung auch eine lebenslange Rente auszahlen.

Die private Unfallversicherung schützt vor finanziellen Folgen eines Unglücks. Es ist dabei nicht relevant, in welcher Situation der Unfall passiert ist. Die Versicherung zahlt, wenn der Versicherte verletzt oder dauerhaft eingeschränkt ist. Die Höhe der Auszahlung hängt von der jeweiligen Verletzung ab. Die sogenannte Gliedertaxe legt fest, wie viel Prozent der versicherten Summe ausgezahlt wird.

Auch Menschen mit Vorerkrankungen können eine private Unfallversicherung abschließen. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsrente wird keine so strenge Gesundheitsprüfung vorgenommen und auch die Beiträge sind geringer. Gleiches gilt allerdings auch für den Schutz. Krankheiten werden von der privaten Unfallversicherung nicht abgedeckt. Sie sind aber der Hauptgrund für Arbeitsunfähigkeit. Deshalb ist die Unfallversicherung keine vollwertige Alternative, sondern bietet eher einen ergänzenden Basisschutz.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt dann, wenn der Versicherte überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung mag zunächst klein erscheinen, ist aber im Ernstfall für den Betroffenen sehr wichtig. Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn der Versicherte nicht mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet aber erst, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen gar keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Wenn der Betroffene also seine ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, aber sein Zustand eine andere Arbeit erlaubt, gilt er nicht als erwerbsunfähig.

Übrigens gibt es auch die staatliche Erwerbsminderungsrente. Diese ist allerdings so gering, dass sie für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Außerdem erhält man die Rente nur auf Antrag, wobei sie oft hart erkämpft werden muss. Den Höchstbetrag, der ungefähr ein Drittel des letzten Nettogehalts darstellt, erhält man nur, wenn man nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann.

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung kommt dann zum Tragen, wenn der Versicherte Fähigkeiten wie das Sprechen oder das Gehen verliert. Auch die Zuteilung eines Pflegegrades wird von manchen Versicherungen als Verlust der Grundfähigkeiten anerkannt und abgesichert. Von Tarif zu Tarif variieren die Leistungen.

Die Dauer des Verlusts spielt für die Zahlung eine entscheidende Rolle. Wer zum Beispiel nur vorrübergehend keine Treppen steigen kann, hat nicht unbedingt Anspruch auf Leistungen. Oft wird der Leistungsanspruch erst gültig, wenn eine Fähigkeit für mindestens zwölf Monate verloren geht. Die Ausübung des Berufs spielt für die Grundfähigkeitsversicherung keine Rolle. Auch wenn der Beruf noch ausgeübt werden kann, wird die vereinbarte Rente gezahlt.

Grundfähigkeiten, die versichert werden können, sind zum Beispiel: Sehen, Hören, Sprechen, Autofahren, Sitzen, Stehen, Treppensteigen, Gehen, Bücken, Gebrauch eines Arms, Gebrauch einer Hand, geistige Leistungsfähigkeit und eigenverantwortliches Handeln.

Multi-Risk-Versicherung

Die Multi-Risk-Versicherung ist eine Kombination einzelner Leistungen aus verschiedenen Versicherungsmodellen. Sie umfasst sowohl Leistungen der Dread-Disease-Versicherung als auch der Unfall-, Grundfähigkeits- und Pflegeversicherung.

Die einzelnen Angebote innerhalb der Versicherung unterscheiden sich teilweise stark und die Regelungen für den Leistungsfall sind oft sehr streng. Ein Unfall muss zum Beispiel einen bestimmten Invaliditätsgrad zur Folge haben, damit die Versicherung zahlt.

Vorteilhaft ist, dass die Gesundheitsprüfung im Vergleich zur BU nicht so genau ausfällt. Menschen mit Vorerkrankungen haben hier also deutlich bessere Chancen auf einen Vertragsabschluss. Zu beachten ist aber, dass sie normalerweise bei Rückenleiden und psychischen Erkrankungen nicht leistet. Dabei handelt es sich aber um die beiden Hauptursachen für Berufsunfähigkeit.

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