Höhere Zuschüsse für Zahnersatz

  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
Behandlungsraum beim Zahnarzt
© Daniel Frank/www.pexels.com

Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren einen Zuschuss von 60 Prozent für zahnärztliche Behandlungen. Dies erleichtert den finanziellen Aufwand für Personen, die Zahnersatz benötigen. Durch das Bonusheft kann dieser Zuschuss sogar auf 70 bis 75 Prozent erhöht werden.


Historisch betrachtet zeigt sich, dass der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen insgesamt abnimmt. Besonders im Bereich zahnärztlicher Behandlungen müssen Versicherte seit geraumer Zeit mit finanziellen Eigenanteilen rechnen, selbst bei einfachen Eingriffen. Allerdings wurde der prozentuale Anteil, den die gesetzlichen Kassen an Zahnbehandlungen übernehmen, zumindest leicht angehoben. Diese Anpassung kann dazu beitragen, die finanzielle Belastung der Versicherten etwas zu mildern, auch wenn weiterhin Kostenbeteiligungen zu berücksichtigen sind.

Ein „Bonusheft“ bringt Vorteile

Es ist verständlich, dass der Gang zum Zahnarzt nicht zu den beliebtesten Aktivitäten gehört. Dennoch sind regelmäßige Kontrollen der Zähne von großer Bedeutung – nicht nur für die Gesundheit, sondern auch für den finanziellen Zuschuss bei notwendigen Eingriffen. Dieser Zuschuss richtet sich vor allem danach, ob Sie als Patient regelmäßig Kontrolluntersuchungen bei Ihrem Zahnarzt durchgeführt haben oder nicht. Als Beleg hierfür dient das sogenannte Bonusheft.

Wenn Sie im Falle einer notwendigen zahnärztlichen Behandlung über ein vollständig ausgefülltes Bonusheft verfügen, profitieren Sie von erhöhten gesetzlichen Leistungen. Der Zuschuss beträgt ohne ein ausgefülltes Bonusheft mindestens 60 Prozent. Bei einem lückenlos geführten Bonusheft der letzten fünf Jahre steigt der Zuschuss auf 70 Prozent. Wenn Sie sogar zehn Jahre durch Ihr Bonusheft nachweisen können, erhöht sich der Zuschuss auf beachtliche 75 Prozent der Behandlungskosten.

Die Erstattung durch die Krankenkassen basiert maßgeblich auf der sogenannten zahnärztlichen Regelversorgung für Zahnersatz. Dabei handelt es sich in der Regel um die kostengünstigste Behandlungsmethode. Wenn Sie sich jedoch für eine anspruchsvollere Behandlung oder hochwertigeren Zahnersatz entscheiden, erhöht sich Ihr Eigenanteil prozentual entsprechend.

Unterstützung bei Härtefallregelung

Sollten Sie nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen oder bestimmte Sozialleistungen erhalten, besteht die Möglichkeit, im Behandlungsfall von der sogenannten Härtefallregelung zu profitieren. Diese Regelung ermöglicht eine zusätzliche Kostenübernahme von maximal 40 Prozent, was weiterhin einer Übernahme von 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung entspricht.

Betroffene haben Anspruch auf die Härtefallregelung, wenn der vorgesehene Eigenanteil eine finanzielle Belastung darstellen würde, die als unzumutbar gilt. Personen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, erhalten in der Regel Unterstützung im Rahmen der Härtefallregelung.

  • Bürgergeld,
  • Sozialhilfe,
  • BAföG,
  • Grundsicherung,
  • Kriegsopferfürsorge

Es besteht auch die Möglichkeit von Einzelfallregelungen, insbesondere wenn Betroffene nur geringfügig mehr Einkommen erzielen als die genannten Sozialleistungen mit sich bringen. In solchen Fällen wird die Höhe der zusätzlichen Unterstützung individuell errechnet, und man spricht dabei von der sogenannten „gleitenden Härtefallregelung“. Diese flexible Regelung berücksichtigt die individuellen finanziellen Umstände und stellt sicher, dass die Unterstützung entsprechend angepasst wird.

Finanzielle Entlastung durch die Zahnzusatzversicherung

Das Abschließen einer zusätzlichen Zahnversicherung kann für gesetzlich Versicherte im Falle einer Behandlung in der Regel zu erheblichen Reduzierungen der zu zahlenden Eigenbeiträge führen. Die genaue finanzielle Entlastung hängt dabei vom Leistungsumfang des gewählten Versicherungstarifs ab. Viele Tarife decken einen Großteil der Kosten, selbst wenn es um hochwertigen Zahnersatz geht, der über die zahnärztliche Regelversorgung hinausgeht.

Zusammenfassend übernehmen qualitativ hochwertige Versicherungstarife die Kosten für gängige Vorsorgemaßnahmen in der Regel vollständig, zumindest bis zu bestimmten Betragsgrenzen pro Jahr. Hierzu zählt beispielsweise die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt, die volljährige gesetzlich Versicherte ohne Zahnzusatzversicherung normalerweise selbst finanzieren müssen. Lediglich Kinder und junge Erwachsene bis 18 Jahre erhalten die "professionelle Zahnreinigung" ohne eigene Zuzahlung.

Dieser Ratgeber hat Ihnen gefallen?

Dann freuen wir uns über eine Bewertung!

Ø 4,7 / 5 Sternen aus 3 Meinungen

Gut gezielte Tipps, die nicht jeder kennt!

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter