Bausparer verlieren Zinsen, weil Debeka heimlich Verträge ändert

    07.03.2019
  • Lesezeit ca. 2 Minuten
Arbeit am Schreibtisch
© FirmBee/pixabay.com

Wer einen Bausparvertrag bei der Debeka abgeschlossen hat, könnte nach einer aktuellen Änderung finanzielle Nachteile erleiden. Denn die Bausparkasse hat bestimmte Tarife angepasst. Insgesamt sind rund 70.000 Kunden betroffen. Sie müssen jetzt handeln, sonst verlieren sie Geld.


Wie die Bild-Zeitung berichtet, hat die Bausparkasse Debeka, die bundesweit an 4.500 Orten vertreten ist, bei insgesamt 70.000 Verträgen den automatischen Einzug der Raten eingestellt. Das Schlimme daran: Viele Kunden bekommen davon gar nichts mit.

Wer weniger einzahlt, erhält auch weniger

Bausparer erhalten Zinsen für das eingezahlte Guthaben. Wer nicht bemerkt, dass die automatischen Einzahlungen gestoppt wurden, zahlt viel weniger ein, als er ursprünglich wollte. Es fließt also weniger Geld in den Vertrag, sodass die Debeka auch weniger Zinsen an den Kunden zahlen muss. Für die Bausparkasse ist das von Vorteil, betroffene Bausparer müssen hingegen mit Zinseinbußen rechnen. „Die Verschleierung hat das ökonomische Ziel, die Summe der an die Kunden zu zahlenden Guthabenzinsen zu reduzieren“, wird Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zitiert.

Betroffen sind alle Bausparer, die bei der Debeka einen Bausparvertrag im Tarif BS1 abgeschlossen haben, der bereits zuteilungsreif ist.

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Was bedeutet zuteilungsreif?

Ein Bausparvertrag besteht aus zwei Phasen: einer Ansparphase und einer Darlehensphase. Bei Vertragsabschluss wird eine Bausparsumme festgelegt, die innerhalb der beiden Phasen erreicht werden soll. Dann zahlt der Sparer regelmäßig Beiträge ein, bis er etwa die Hälfte der Bausparsumme erreicht hat. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Vertrag als zuteilungsreif. Der Sparer kann sich dann sein Sparguthaben auszahlen lassen und erhält den Rest der vereinbarten Bausparsumme als Darlehen.

Beispiel: Ein Sparer fängt klein an und schließt einen Bausparvertrag über 10.000 Euro ab. Nach ein paar Jahren hat er 5.000 Euro angespart. Damit ist der Vertrag zuteilungsreif. Der Sparer möchte das Geld jetzt nutzen. Er bekommt seine angesparten 5.000 Euro ausgezahlt und erhält die restlichen 5.000 Euro als Darlehen, das er (z.B. mit seinen ursprünglichen Beiträgen zum Bausparvertrag) abzahlen kann.

Rechtliche Lage

Das Vorgehen der Debeka dürfte zwar vielen Kunden übel aufstoßen. Rechtlich gesehen ist die Bausparkasse allerdings auf der sicheren Seite. Denn laut Rechtsprechung können Bausparkassen das Lastschriftmandat für eine automatische Abbuchung stoppen, wenn die Zuteilungsreife erreicht wurde. Im Bericht der Bild-Zeitung heißt es: „Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei mit Zuteilungsreife der Sinn und Zweck des Bausparvertrags erfüllt, erklärte die Debeka auf BILD-Anfrage. ‚Vor diesem Hintergrund sind wir nicht mehr verpflichtet, von dem Lastschriftmandat weiterhin Gebrauch zu machen.‘“

Zinsverlust vermeiden

Um zu verhindern, dass Kunden Geld verlieren, müssen sie selbst aktiv werden. Sie werden von der Debeka nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die automatischen Zahlungen eingestellt wurden. Bausparer sollten deshalb prüfen, ob ihr Vertrag bereits zuteilungsreif ist. Sollte das nicht der Fall sein, bietet es sich an, den voraussichtlichen Zeitpunkt der Zuteilungsreife zu ermitteln und zukünftig in regelmäßigen Abständen zu prüfen, wann es tatsächlich soweit ist. Wenn der Vertrag bereits zuteilungsreif ist, sollten Bausparer einen Dauerauftrag einrichten, um sicherzustellen, dass genug Geld eingezahlt wird, dass verzinst werden kann.

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