Permanenter Stress steht für viele an der Tagesordnung. Das hat auch Auswirkungen auf die Gesundheit. Nervenkrankheiten sorgen am häufigsten dafür, dass Menschen frühzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden.
Ursachen für Berufsunfähigkeit:
- 27 % Nervenkrankheiten
- 24 % Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates
- 19 % Krebs und Tumore
- 7 % Herzerkrankungen
- 6 % Unfälle
- 17 % Sonstiges
Krankenkasse kommt für Behandlung auf
Wenn die psychische Belastung so weit geht, dass eine Behandlung in Form von Psychotherapie erforderlich wird, übernimmt die Krankenkasse die entstehenden Kosten komplett. Voraussetzung ist, dass eine psychische Störung vorliegt, wie zum Beispiel Zwänge, Angststörungen oder Depressionen. Außerdem muss die Behandlung bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung erfolgen.
Präventionsangebote rechtzeitig nutzen
Wer denkt, dass er von Burnout gefährdet ist und das Risiko eingrenzen möchte, kann sich bei seiner Krankenkasse über Präventionsmöglichkeiten informieren. Jede Krankenkasse bietet gewisse Zusatzleistungen, die sie selbst festlegt. Bei vielen Anbietern gibt es kostenlose Seminare oder Beratungsangebote zum Thema Burnout.
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Psychotherapie: Ambulant und stationär
Oft schleppen Betroffene ihre psychischen Beschwerden allerdings so lange mit sich rum, dass es für Präventionsmaßnahmen längst zu spät ist. Dann sollten sie den nächsten wichtigen Schritt unternehmen und einen Psychotherapeuten aufsuchen.
Probesitzungen
Die Chemie zwischen Therapeut und Patient sollte stimmen, damit die Behandlung ihre erwünschte Wirkung zeigt. Deshalb haben Krankenversicherte die Möglichkeit, Probesitzungen in Anspruch zu nehmen. In der Regel stehen Betroffenen fünf Probesitzungen zu. Stellen sie dann fest, dass sie mit dem ausgewählten Therapeuten nicht warm werden oder zurechtkommen, können sie weitere fünf Probesitzungen bei einem anderen Therapeuten machen. Die Krankenkasse kommt dafür auf.
Übrigens: Den Psychotherapeuten können Versicherte einfach so aufsuchen, sie benötigen dafür keine Überweisung vom Hausarzt. Wichtig ist, dass sie ihre Versichertenkarte mitnehmen. Nach den Probesitzungen stellt der Therapeut einen Antrag bei der Krankenversicherung, wenn die Therapie fortgeführt werden soll. Der Patient muss nichts weiter tun, als den Antrag zu unterschreiben.
Ausnahmefall: Therapeut ohne Kassenzulassung
Wie oben bereits erwähnt, zahlt die Krankenkasse eigentlich nur, wenn der Psychotherapeut eine Kassenzulassung hat. Allerdings sind Therapieplätze heutzutage Mangelware. Oft müssen Patienten Wartezeiten von mehreren Monaten oder sogar Jahren in Kauf nehmen. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht so lange warten kann, hat Anspruch auf eine „außervertragliche psychotherapeutische Behandlung“ und kann sich auch von einem Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung behandeln lassen. Dieser rechnet allerdings nicht direkt mit der Krankenkasse ab. Patienten müssen die Rechnung bei ihrer Versicherung einreichen, um sich Kosten erstatten zu lassen.
Achtung: Dieser Vorgang sollte unbedingt im Vorfeld mit der Krankenkasse geklärt werden. Bevor Betroffene eine Behandlung beginnen, sollten sie unbedingt in Erfahrung bringen, ob sie einen Anspruch auf die außervertragliche Behandlung haben.
Unser Tipp: Um auch von einem Therapeuten ohne Kassenzulassung behandelt werden zu können, müssen Versicherte nachweisen, dass sie keinen anderen Therapieplatz gefunden haben. Am besten dokumentieren Betroffene deshalb ihre Suche und notieren sowohl den Namen der bisher kontaktierten Therapeuten als auch das Datum und die Uhrzeit der Kontaktaufnahme.
Stationäre Psychotherapie nur mit Überweisung
In manchen Fällen ist eine stationäre Behandlung sinnvoller als die ambulante Psychotherapie. Auch dafür kommt die Krankenkasse auf, allerdings nur, wenn ein Facharzt eine entsprechende Überweisung ausstellt.
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