Die Rentenerhöhung 2023: Renten steigen wieder deutlich - aber auch die Steuerpflicht

    05.05.2023
  • Lesezeit ca. 3 Minuten
Glückliche Senioren
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Für die etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland gab es kürzlich gute Nachrichten: Ab dem 01. Juli fließt Monat für Monat mehr Rente auf ihre Konten. Doch einige von ihnen könnten dadurch auch steuerpflichtig werden oder müssen dem Fiskus mehr von der Rente überlassen.


In jedem Frühjahr legt die Bundesregierung eine Rentenanpassung fest, die dann ab der Jahresmitte gilt. Die Rentenerhöhung 2023 erreicht mit 4,39 Prozent in den alten Bundesländern und 5,86 Prozent in den neuen zwar keinen Inflationsausgleich, mildert jedoch einige Preissteigerungen ab und kann mit manchem Tarifabschluss – zum Beispiel in der Bekleidungs- und Textilindustrie – mithalten.

So funktioniert die Rentenanpassung 2023

Eine Rente errechnet sich immer aus den individuell erworbenen Rentenanwartschaften oder Entgeltpunkten multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert. Der Wert definiert den monatlichen Rentenanspruch eines Durchschnittsverdieners nach einem Jahr Beitragszahlung. Die alljährliche Angleichung dieses Wertes orientiert sich an der gesamtwirtschaftlichen Lohnentwicklung und sorgt schließlich für eine adäquate Rentenanpassung. So kommt es regelmäßig zu Rentenerhöhungen, wobei seit der Jahrtausendwende auch ein paar Nullrunden eingelegt wurden. Eine Rentensenkung ist gesetzlich ausgeschlossen. Manche Erhöhungen erreichten dabei kaum die Ein-Prozent-Marke, aber mit über fünf Prozent im Westen beziehungsweise mehr als sechs Prozent im Osten fiel die letztjährige Anpassung historisch hoch aus.

Die Unterschiede zwischen Ost- und Westrenten gibt es seit der deutschen Wiedervereinigung – nun enden sie. Seit 2018 läuft bereits eine Angleichung der beiden Rentenwerte. Um diese zu erreichen, wurden die Rentenwerte für den Osten Deutschlands zuletzt wesentlich stärker erhöht als im Westen. So entstanden sukzessive die deutlichen Unterschiede zwischen Ost und West bei den Rentenerhöhungen der letzten Jahre. Zunächst sollte 2025 ein einheitlicher Wert erreicht werden. Jetzt gelingt dies schon mit der Rentenerhöhung 2023. Für Ost wie West gilt ab dem 01. Juli ein einziger Rentenwert 2023 von 37,60 Euro. Künftige Rentenerhöhungen erfolgen dann einheitlich für das ganze Land.

Rentenerhöhung 2023 und Steuerpflicht: Wann muss ich auf meine Rente Steuern zahlen?

Die Steuerpflicht von Rentnerinnen oder Rentnern hängt grundsätzlich von drei Faktoren ab:

  • der Bruttojahresrente (vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung)
  • dem Renteneintrittsjahr und
  • dem Wohnort (Osten oder Westen)

Wer zum Beispiel vor zehn Jahren in Rente ging, genießt Steuerfreiheit bis zu einer Bruttojahresrente von 16.562 Euro (Ostdeutschland) oder 17.044 Euro im Westen Deutschlands. Liegt der Rentenbeginn noch weiter zurück, gelten mit jedem Jahr höhere Freibeträge bis zu einer Höhe von 20.248 Euro im Westen beziehungsweise 18.822 Euro bei einem Renteneintritt im Jahr 2005 oder früher. Die Staffelung gilt ebenso umgekehrt. Das bedeutet: Gingen Sie erst letztes Jahr in Rente, verbleiben Ihnen nur noch 14.768 Euro steuerfreie Bruttojahresrente (inklusive Energiepreispauschale) – im Osten wie im Westen. Für Paare gelten jeweils die doppelten Beträge, wobei hier nur die Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung Berücksichtigung finden.

Erzielen Sie keine weiteren Einkünfte über diese einzige Rente hinaus, kommt es nur sehr selten vor, dass Sie allein wegen einer Rentenerhöhung wie 2023 in die Steuerpflicht rutschen. Dies passiert viel eher, wenn Ehe- oder Lebenspartner versterben oder sich allgemein Einkommens- und Vermögensverhältnisse ändern. Hier müssen Sie dann einen näheren Blick auf den steuerpflichtigen Teil Ihrer Rente werfen. Dieser wurde erstmals 2005 im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung definiert.

Der Gedanke hinter der nachgelagerten Besteuerung: Altersvorsorge in jeder Form sollte zunehmend steuerfrei, aber spätere Renteneinkünfte kontinuierlich steuerpflichtig werden. Das bedeutet konkret:

  • Die Bruttojahresrente wurde dabei erstmals zu jeweils 50 Prozent in einen steuerfreien wie einen steuerpflichtigen Teil aufgesplittet.
  • Diese Aufteilung gilt genauso bei einem Renteneintritt vor 2005. Anschließend stieg der steuerpflichtige Teil Jahr für Jahr bei Neurentnern um je zwei Prozent.
  • Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 lag er deswegen bereits bei 80 Prozent.

Seitdem gilt nur noch eine jährliche Steigerungsrate von einem Prozentpunkt.

Ab dem Jahr 2040 müssen neue Rentnerinnen oder Rentner ihre Renten somit zu 100 Prozent versteuern, wenn Sie mit all ihren Einkünften den dann geltenden Grundfreibetrag überschreiten.

2023 liegt dieser bei 10.908 Euro für Alleinstehende und 21.816 Euro für Paare. Übertreffen Sie allein mit dem individuell steuerpflichtigen Teil Ihrer Rente diese Beträge, sind Sie

  • zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung sowie
  • zu Steuerzahlungen verpflichtet, falls Sie keine Ausgaben oder Pauschbeträge geltend machen können, die Sie wieder hinter den Grundfreibetrag zurückfallen lassen.

Weil dieser prozentuale Ansatz für Laien kaum nachvollziehbar ist, erstellt der Bundesverband Lohnsteuerhilfe e.V. regelmäßig eine Berechnung, bis zu welcher Höhe Renten effektiv steuerfrei bleiben – aus dieser Ermittlung stammen auch die hier genannten Beispiele.

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