Grundrente: Wer sie bekommt und wie hoch sie ist

    15.11.2019
  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
Glückliche Senioren
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Lange hat die Große Koalition über die Umsetzung der Grundrente diskutiert. Jetzt ist das Thema endlich in trockenen Tüchern. Zum 1. Januar soll die Grundrente eingeführt werden, um Geringverdiener mit einem Zuschlag im Alter zu unterstützen. Aber wer bekommt ihn und welche Voraussetzungen gelten dafür?


Von der Grundrente werden in erster Linie Arbeitnehmer mit sehr geringem Lohn und/oder Teilzeitbeschäftigte profitieren. Insgesamt sollen durch den Beschluss bis zu 1,5 Millionen Menschen eine höhere Rente erhalten.

Besonders Frauen profitieren

Vor allem ein Großteil der Frauen hat deshalb Grund zur Freude. Denn die meisten Frauen erhalten deutlich weniger Rente als Männer. Einerseits, weil sie im Schnitt weniger Gehalt bekommen. Andererseits, weil sie für die Familie im Job kürzertreten.

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Nicht nur für die Kindererziehung, sondern auch für die Pflege von Eltern und Schwiegereltern nehmen Frauen eher berufliche Auszeiten als Männer. Das wirkt sich maßgeblich auf ihre späteren Rentenbezüge aus.

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Wer bekommt die Grundrente?

In Deutschland gibt es aktuell über 21 Millionen Rentner. Nicht alle haben einen Anspruch auf die neue Grundrente. Um sie zu erhalten, müssen zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Ausreichend viele Beitragsjahre
  • Ein Einkommen unter der Einkommensgrenze

35 Beitragsjahre in der Deutschen Rentenversicherung sind Pflicht, um in den Genuss der Grundrente kommen zu können. Wer über diesen Zeitraum Beiträge gezahlt hat und dennoch keine ausreichende Rente erwirtschaften konnte, soll Unterstützung bekommen. Zu den Beitragsjahren werden nicht nur versicherungspflichtige Beschäftigungen gezählt, sondern auch Erziehungs- und Pflegezeiten.

Außerdem kommt es auf das vorhandene Einkommen an. Deshalb findet vor der Auszahlung der Grundrente zunächst eine ausführliche Einkommensprüfung statt. Nur wer unter der Einkommensgrenze von 1.250 Euro (bzw. 1.950 Euro bei Verheirateten oder Lebenspartnern) liegt, kann die Grundrente erhalten. Jegliches Einkommen fließt in die Berechnung ein – neben der eigenen Rente also auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Vorhandenes Vermögen spielt hingegen keine Rolle.

Muss die Grundrente beantragt werden?

Ein Antrag soll für die Grundrente nicht nötig sein. Wer einen Anspruch auf die Rente hat, soll sie automatisch erhalten. Dazu ist ein Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzämtern vorgesehen, der zunächst noch entwickelt und ausgebaut werden muss.

Wie wird die Grundrente finanziert?

Medienberichten zufolge wird die Grundrente allein im ersten Jahr 1 bis 1,5 Milliarden Euro kosten. Die GroKo plant, sie hauptsächlich mit Steuereinnahmen zu finanzieren. Allerdings von einer Steuer, die es heute noch gar nicht gibt – die Finanztransaktionssteuer. Auch diese soll deshalb pünktlich zum 1. Januar 2012 eingeführt werden.

Wie wird die Grundrente berechnet?

Die gesetzliche Rente berechnet sich aus den sogenannten Entgeltpunkten, auch Rentenpunkten genannt. Aktuell entspricht ein Entgeltpunkt einer monatlichen Rente von 33,05 Euro im Westen und 31,89 Euro im Osten.

Ein Durchschnittsverdiener bekommt pro Arbeitsjahr einen Rentenpunkt gutgeschrieben. Wer aber weniger verdient, der bekommt die Rentenpunkt nur anteilig. Ein Arbeitnehmer, der zum Beispiel 50 Prozent weniger Gehalt bekommt als der Durchschnittsverdiener, erhält pro Arbeitsjahr auch nur einen halben Rentenpunkt.

Mit der Grundrente sollen die Rentenpunkte in bestimmten Fällen aufgewertet werden. Wenn ein Arbeitnehmer in 35 Beitragsjahren durchschnittlich nur zwischen 0,4 und 0,8 Punkte pro Jahr gesammelt hat, werden diese durch die Grundrente erhöht – und zwar auf maximal 0,8.

RTL.de hat dazu ein Rechenbeispiel veröffentlicht: „Eine Friseurin mit 40 Jahren Lohn auf einem Niveau von 40 Prozent des Durchschnitts kommt im Schnitt auf 0,4 Entgeltpunkte pro Jahr. Die monatliche Rente beträgt 528,80 Euro. Der nach dem Verfahren berrechnete Grundrenten-Zuschlag liegt bei 404,86 Euro. Insgesamt kommt die Frau dann also auf 933,66 Euro Rente. In vielen Fällen dürfte der Zuschlag aber deutlich darunter liegen.“

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