Das "E-Health-Gesetz" nimmt die Video-Sprechstunde in die vertragsärztliche Versorgung auf. In bestimmten Fällen ist eine Video-Sprechstunde somit möglich und wird von den Krankenkassen erstattet.
Wann ist die Video-Sprechstunde möglich?
Die Video-Sprechstunde ist nur möglich, wenn es sich bei der Sprechstunde um eine Verlaufskontrolle einer Behandlung oder vorangegangenen Operation handelt. Sie müssen daher bereits bei dem Arzt in Behandlung sein. Geht es also um die Kontrolle einer Wunde, Ihrer Stimme oder um eine Besprechung z. B. bezüglich der Medikation ist eine Video-Sprechstunde möglich und erspart Ihnen die Anfahrt und Zeit in der Praxis. Fachärzte wie Augenärzte, Orthopäden, Chirurgen, Dermatologen und Hausärzte haben die Option, die Video-Sprechstunde anzubieten.
Wann ist die Video-Sprechstunde nicht möglich?
Dem Arzt einen Ausschlag per Video-Sprechstunde zu zeigen und sich den Arztbesuch zu sparen, ist jedoch nicht möglich, denn es dürfen keine Diagnosen per Video-Sprechstunde gestellt werden. Es handelt sich nur um die Möglichkeit, eine Genesung zu kontrollieren. Nutzen Sie dennoch die Video-Sprechstunde, erhalten Sie nur Antworten auf allgemein medizinische Fragen, jedoch keine individuelle Diagnose oder Behandlung. Zudem müssen Sie diese Video-Sprechstunden selbst zahlen.
Weiterhin lassen sich natürlich nicht alle Dinge per Video kontrollieren: Muss der Arzt Ihnen Blut abnehmen, Ihre Lunge abhorchen, Körperteile abtasten oder medizinische Geräte nutzen, ist ein Besuch in der Praxis unumgänglich.
Sicherheit und Datenschutz
Bei einer Video-Sprechstunde haben Sie eine direkte Verbindung zu Ihrem Arzt; somit ist kein Dritter (Anbieter, Server o. ä.) zwischengeschaltet. Ihre Sprechstunde wird somit weder aufgezeichnet noch mitgehört.
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