Das Prinzip hat in der Landwirtschaft Tradition: Ein Nachfolger erhält den Betrieb und zahlt dafür einen monatlichen Betrag an seinen Vorgänger. Abgesehen davon ist die Leibrente allerdings wenig verbreitet. Dabei hat sie einige Vorteile zu bieten. Senioren können bis an ihr Lebensende zu Hause wohnen bleiben und erhalten gleichzeitig Geld für ihr Haus. Auf diese Weise lässt sich die Rente spürbar aufstocken und es ist bereits geregelt, was nach dem Ableben mit der Immobilie passiert.
Die Leibrente ist also eine mögliche Ergänzung zur gesetzlichen Rente, die sich besonders für Rentner eignet, die
- eine eigene, abgezahlte Immobilie besitzen,
- zu Hause wohnen bleiben wollen,
- keine Erben für das Haus haben
- und ihre finanzielle Lage verbessern wollen.
Lebenslanges Wohnrecht und sichere Rente
Für den Verkauf erhalten Senioren bis zu ihrem Lebensende festgelegte monatliche Zahlungen. Manchmal findet die Ratenzahlung auch in Kombination mit einer größeren Einmalzahlung statt. Der Käufer räumt dem Verkäufer ein lebenslanges Wohnrecht ein. Sowohl das Wohnrecht als auch die monatlichen Rentenzahlungen sind dem Verkäufer sicher, weil beides normalerweise in das Grundbuch eingetragen wird.
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Wie hoch ist die Rente?
Die Leibrente bewegt sich in der Regel im dreistelligen Bereich, kann aber durchaus auch vierstellig ausfallen. Die genaue Höhe hängt vom Wert der Immobilie ab. Dieser wird von einem Gutachter ermittelt. Wenn der Käufer ihn bestellt, sollten Verkäufer die Bewertung unbedingt gegenprüfen lassen. Es bietet sich an, von vornherein einen unabhängigen Gutachter zu engagieren.
Außerdem spielt das Alter des Verkäufers eine Rolle. Grundsätzlich gilt: Je älter der Verkäufer, desto höher die monatlichen Zahlungen. Auch die durchschnittliche Lebenserwartung wird bei der Berechnung einbezogen. Bei Frauen liegt sie etwas höher, weshalb sich hier Nachteile ergeben können.
Wer zahlt Leibrenten?
Eine solche Vereinbarung kann sowohl unter Privatleuten als auch mit einem Unternehmen gemacht werden. Unter anderem bieten einige kirchliche Stiftungen oder Immobilien-Unternehmen (z.B. Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG) Leibrenten an. Diese Anbieter setzen meist ein Mindestalter zwischen 65 und 70 Jahren voraus.
Eine Leibrente kann auch innerhalb der Familie vereinbart werden. Aber Achtung: Hier gibt es oft eine Menge Streitpotenzial.
Die Wette auf den Tod
Die Lebenserwartung eines Menschen lässt sich zwar schätzen, aber nicht genau voraussagen. Wenn der ehemalige Besitzer wenige Jahre nach dem Verkauf stirbt, war der Zeitraum der monatlichen Zahlungen zu gering, um den Wert der Immobilie auszugleichen. Der Käufer hat dann ein Schnäppchen gemacht und seine „Wette auf den Tod“ ist aufgegangen.
Um das zu vermeiden, sollte eine Mindestlaufzeit von beispielsweise zehn Jahren vereinbart werden. Verstirbt der Verkäufer in dieser Zeit, muss die Leibrente weiterhin gezahlt werden – und zwar an den Erben des Verkäufers.
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Achtung: Keine vertraglichen Standards
Wie genau die Details aussehen sollen, müssen Käufer und Verkäufer selbst festlegen. Es gibt keine allgemein gültigen Standards. Beide Seiten sollten sich Gedanken über alle möglichen Szenarien machen.
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- Was passiert nach dem Tod eines Ehepartners? Darf die Witwe oder der Witwer im Haus wohnen bleiben?
- Was passiert bei einem Umzug ins Alten- oder Pflegeheim? Wird die Leibrente weiterhin gezahlt? Oder erhält der Verkäufer eine Auszahlung des Restwertes? Darf der neue Eigentümer das Haus vermieten?
Solche und ähnliche Fragen sollten vor Vertragsabschluss geklärt und schriftlich festgehalten werden. Am besten lassen Sie sich von einem Notar beraten.
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