Letzte Hoffnung Cannabis: Aber was sagt die Krankenkasse?

    06.04.2018
  • Lesezeit ca. 1:30 Minute
Cannabisblatt
© Wild0ne/pixabay.com

Schwer krank und keine Behandlung will richtig anschlagen. Das ist das Schicksal vieler Patienten. Kein Wunder also, dass das Interesse an Cannabis auf Rezept deutlich steigt. Doch übernimmt die Krankenkasse überhaupt die anfallenden Kosten?


Viele schwer erkrankte Patienten leiden unter chronischen Schmerzen, die sich mit klassischen Behandlungsmethoden nicht therapieren lassen. Für manche Erkrankte sind Medikamente auf Cannabis-Basis die letzte Hoffnung. Schlagen übliche Therapien nicht an, kann der Arzt ein entsprechendes Rezept ausstellen. Das ist dank eines neuen Gesetzes seit März 2017 möglich. Doch nicht in jedem Fall werden Anträge auf Kostenübernahme von der Krankenkasse bewilligt.

Das Gesetz sieht monatliche Behandlungskosten von durchschnittlich 540 Euro vor. Je nach Dosierung können diese auch weitaus höher ausfallen.

Anzahl der Anträge übersteigt Erwartungen

Dass das neue Gesetz gewisse Folgen nach sich ziehen würde, war abzusehen. Die Prognose lag bei 700 Patienten pro Jahr, die sich Cannabis auf Kosten der Krankenkasse verschreiben lassen. Doch weit gefehlt: 13.000 Anträge gingen laut einer Umfrage der Rheinischen Post bei Barmer, TK und AOK in weniger als einem Jahr ein. Allein die AOK erhielt bis Dezember 2017 mehr als 7.000 Anträge.

Entscheidung liegt beim Arzt

Bevor Patienten sich an ihre Krankenkassen wenden, sollten sie Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt halten. Dieser entscheidet zunächst, ob Arzneimittel auf Cannabis-Basis in Frage kommen und verordnet werden. Erst wenn dies geklärt ist, richten sich Versicherte an die Krankenkasse, um die Kostenübernahme zu klären.

Es kommt auf den Einzelfall an

Die Krankenkassen prüfen nach Antragstellung jeden Einzelfall. Zur Beurteilung werden Arztberichte, bisher eingesetzte Arzneimittel, Krankenhausberichte und weitere Unterlagen benötigt. Für die Prüfung müssen Krankenkassen gewisse Fristen von drei bis fünf Wochen einhalten. Bei ambulanter Schmerztherapie müssen sie bereits nach drei Tagen reagieren. Werden die Fristen versäumt, muss die Krankenkasse die Kosten der Cannabis-Verordnung übernehmen. Dies gilt sogar, wenn der Patient die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt.

Kassen zahlen nicht immer

Ungefähr 64 Prozent der gestellten Anträge wurden von den befragten Krankenkassen bewilligt. Verweigert die Krankenkasse die Kostenübernahme, muss der Patient selbst für das medizinische Marihuana aufkommen. In der Regel werden die Kosten für schwer kranke Patienten erstattet, bei denen keine Alternative zur Schmerzlinderung vorherrscht. Besonders für Krebspatienten und Menschen mit Aids oder Multipler Sklerose kommt dies in Frage. Abgelehnt wird fast jeder dritte Antrag. Als Begründung geben die Krankenkassen meist an, dass die jeweilige Krankheit nicht schwerwiegend ist.

Cannabis-Anbau wird verstärkt

Dass aber 64 Prozent der Anträge bewilligt werden, zeigt die Wichtigkeit des noch jungen Gesetzes. Aktuell wird Cannabis besonders aus den Niederlanden und aus Kanada importiert. Aufgrund der hohen Nachfrage will die Bundesregierung voraussichtlich ab 2019 auch in Deutschland Cannabis anbauen, um die Logistik zu vereinfachen.

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