Pflegereform: Viele Vorteile – Pflegelücke bleibt

    09.03.2017
  • Lesezeit ca. 2 Minuten
Renter
© FERNANDO BLANCO CALZADA/www.shutterstock.com

Zum Jahresbeginn trat die Pflegereform 2017 in Kraft. Für viele Pflegebedürftige und Demenzkranke bringt die Reform Verbesserungen mit sich. Doch es gibt auch Verlierer und der Eigenanteil bleibt trotzdem bestehen. Wer profitiert, wer schlechter gestellt wurde, was sich genau geändert hat und wie die Pflegelücke geschlossen werden kann, erfahren Sie hier.


Aus Pflegestufen wurden Pflegegrade

Seit 2017 gibt es keine drei Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade. Dadurch können auch Bedürftige, die zuvor Pflegestufe 1 nicht erreicht hätten, nun profitieren und leichter den Pflegegrad 1 erreichen. Bereits anerkannte Pflegebedürftige wurden zum Jahresbeginn automatisch in den nächsthöheren Pflegegrad eingestuft. So erhält ein Pflegebedürftiger zum Beispiel bei Pflegestufe 2 den Pflegegrad 3. Für anerkannt Pflegebedürftige mit Demenz erfolgte eine Eingruppierung im zwei Stufen höheren Pflegegrad – zum Bespiel von Pflegestufe 2 in Pflegegrad 4. Bei stationärer Pflege in einem Heim ist der Eigenanteil in der Regel je Einrichtung in den Pflegegraden 2 bis 5 vereinheitlicht worden. Dadurch soll ein Wechsel in einen höheren Pflegegrad keinen finanziellen Nachteil für den Pflegebedürftigen mit sich bringen. Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5 bis zu 2.005 Euro monatlich – weitere Kosten müssen privat finanziert werden.

Neue Beurteilung der Pflegebedürftigkeit

Nur wer als „pflegebedürftig“ gilt, erhält Anspruch auf volle Leistungen der Pflegeversicherung. Bis Ende 2016 wurden meistens nur Menschen als pflegebedürftig eingestuft, die unter körperlichen Einschränkungen litten. Demenzkranke waren oft außen vor. Mit der Reform kommt es darauf an, wie selbständig ein Mensch seinen Alltag bestreiten kann. Bei der Vergabe von Pflegegraden kommt es nun nicht mehr darauf an, ob die Einschränkungen aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen kommen. Bei der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit wurde bisher von Gutachtern eingeschätzt, wie viel Zeit für die tägliche Pflege benötigt wird. Das hat sich mit der Pflegereform geändert: Nun zählt der Gesamteindruck. Anhand von 60 Kriterien aus sechs Lebensbereichen wird ermittelt, wie viel Hilfe benötigt wird. Dabei werden Punkte vergeben. Je mehr Punkte am Ende erreicht werden, desto höher fällt der Pflegegrad aus.

Pflegereform bringt auch Nachteile

In den niedrigen Pflegegraden gibt es weniger Zuschuss für die stationäre Versorgung. Die Sätze in diesen Bereichen wurden verringert und damit steigt der Eigenanteil, der privat aufgebracht werden muss. Auch für Menschen mit rein körperlichen Beeinträchtigungen wird es ab sofort schwerer, die Voraussetzungen für einen höheren Pflegegrad zu erfüllen.

Eigenanteil mit privater Absicherung verringern

Trotz der Pflegereform, die zahlreiche Vorteile für viele Bedürftige mit sich gebracht hat, bleibt trotzdem ein Eigenanteil vorhanden. Dieser kann bei stationärer Pflege je nach Heim und Bundesland bei 2.000 Euro oder mehr liegen. Eine private Absicherung mit einer Pflegezusatzversicherung kann die finanzielle Lücke im Pflegefall schließen. Vermögen und laufende Einnahmen werden dadurch geschont und auch Angehörige geschützt. Denn diese müssten unter Umständen für die anfallenden Pflegekosten aufkommen.

Diese News hat Ihnen gefallen?

Dann freuen wir uns über eine Bewertung!

Ø 5 / 5 Sternen aus 3 Meinungen

Gut gezielte Tipps, die nicht jeder kennt!

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter