Im Alltag sind wir alle von früh bis spät gewissen Gefahren ausgesetzt. Ob auf dem Weg zur Arbeit, zu Hause beim Rasen mähen oder auch im Urlaub – praktisch immer und überall können Unfälle geschehen. Und ob als Verursacher oder Leidtragender eines entstandenen Schadens – ausreichend abgesichert sollten Sie im Fall der Fälle jederzeit sein. Das gilt vor allem im Zusammenhang mit der Ausübung sportlicher Hobbys, die statistisch betrachtet die meisten Gefahren mit sich bringen.
Sportliche Hobbys statistisch besonders gefährlich
Statistiken belegen, dass die meisten Unfälle im Hausbereich und in der Freizeit passieren. Die Ausübung sportlicher Hobbys gilt damit unter Versicherern als besonders gefährlich. Glaubt man den Zahlen des „Verbraucher-Forum, Versicherungsmakler e.K.“, machen Unfälle im Zusammenhang mit Sport (27,2 Prozent) und Bewegung (26,3 Prozent) zusammen mehr als die Hälfte aller Zwischenfälle in der Freizeit aus.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht in ihrer Unfallstatistik 2015 ähnliche Zahlen:
Tödliche Unfälle
Unfallkategorie | Anzahl | Anzahl in Prozent |
Arbeit | 480 | 1,95 % |
Verkehr | 3.633 | 14,78 % |
Schule | 21 | 0,09 % |
Hausbereich | 9.816 | 39,94 % |
Freizeit | 10.628 | 43,24 % |
Quelle: BAuA
Unfallverletzte
Unfallkategorie | Anzahl | Anzahl in Prozent |
Arbeit | 0,99 Mio. | 10,17 % |
Verkehr | 0,39 Mio. | 4,01 % |
Schule | 1,30 Mio. | 13,36 % |
Hausbereich | 3,15 Mio. | 32,37 % |
Freizeit | 3,89 Mio. | 39,98 % |
Quelle: BAuA
Unfallschutz für Sportler besonders wichtig
Die Statistik zeigt, dass die meisten Unfälle in der Freizeit passieren. Vor allem sportlich aktive Menschen sollten sich deshalb zusätzlich absichern. Zwar zahlen Arbeitnehmer in die gesetzliche Unfallversicherung ein. Doch diese schützt nur während der Arbeitszeit bzw. auf dem direkten Arbeitsweg. Unfälle in der Freizeit sind damit nicht abgedeckt. Die private Unfallversicherung fängt diese Versicherungslücke auf. Im Fall der Fälle wird eine Einmalzahlung geleistet, deren Umfang sich am entstandenen Schaden und der vereinbarten Invaliditätssumme orientiert. Ärzten ordnen entstandene Schäden anhand der sogenannten Gliedertaxe ein und beziffern den Schaden auf diese Weise prozentual. Aus diesem Prozentsatz aus der vereinbarten Invaliditätsleistung ergibt sich schließlich Ihre Versicherungsleistung.
Ein Beispiel:
Sie haben im Rahmen Ihrer privaten Unfallversicherung eine Invaliditätssumme in Höhe von 250.000 Euro festgelegt. Im Skiurlaub kommt es zu einem schlimmen Unfall. Die Folge ist der Sehkraftverlust auf einem Auge. Laut Gliedertaxe entspricht dies einem Schaden in Höhe von 50 Prozent. Daraus ergibt sich eine Entschädigungsleistung von 125.000 Euro.
250.000 Euro x 50/100 = 125.000 Euro
Je nach Versicherungsumfang können zusätzlich zum Beispiel Unfallrente, Krankenhaustagegeld oder auch Todesfallsummen innerhalb der privaten Unfallversicherung vereinbart sein. Auch kann die Invaliditätsleistung bei umfangreichen Schäden sprunghaft höher sein – im Rahmen einer sogenannten Progression. In vielen Verträgen greift diese Regelung aber erst bei Vollinvalidität nach Unfall.
Wichtig: Schäden im Zusammenhang mit gängigen Hobbys sind praktisch immer im Rahmen einer privaten Unfallversicherung abgedeckt. Sollten Sie jedoch einer sehr riskanten sportlichen Tätigkeit nachgehen, ist eine genaue Überprüfung der Versicherungsbedingungen zu empfehlen. Denn häufig existieren entsprechende Ausschlüsse. Diese führen dazu, dass Vorfälle im Zusammenhang mit dem entsprechenden Hobby erst gar nicht versichert sind. Allerdings ist es grundsätzlich möglich, einen Einschluss gegen Aufschlag im Beitrag zu vereinbaren. Viele Versicherer prüfen diese Möglichkeit im Rahmen von Versicherungsanträgen individuell – je nach Art Ihres Hobbys. Geben Sie Ihr Hobby bei Antragstellung aber in jedem Fall an, da Ihnen sonst der Verlust des Versicherungsschutzes droht.
Zu den „riskanten Sportarten“ gehören für die meisten Versicherer zum Beispiel:
- Fallschirmspringen
- Motorsport
- Drachenfliegen
- Reitsport
- Ski Alpin (Skirennen)
- Freiklettern
- Wingsuit-Fliegen
- Eistauchen
Als Berufssportler benötigen Sie übrigens praktisch immer eine Spezialpolice. Denn diesen Personenkreis sichern Versicherer im Rahmen einer privaten Unfallpolice auch nicht gegen erhöhte Risikoprämie ab.
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Über Berufsunfähigkeitsschutz und Grundfähigkeitsschutz
Als Ergänzung bzw. Alternative können Sie auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Grundfähigkeitsversicherung abschließen. Deren Leistungen sind natürlich nicht an aufgrund von Unfällen entstandene Schäden gekoppelt. Sie schützen also beispielsweise auch im Falle einer schweren Krankheit. Allerdings beschränken sich die Leistungen von Berufsunfähigkeitsversicherung und Grundfähigkeitsversicherung auf monatliche Rentenzahlungen. Zudem sind diese Policen deutlich kostenintensiver als die private Unfallversicherung, da sie eben nicht nur Unfallschäden abdecken.
Viele Policen der Berufsunfähigkeitsversicherung leisten, wenn Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit für sechs Monate oder länger zu mindestens 50 Prozent nicht mehr nachgehen können. Die Grundfähigkeitsversicherung hingegen zahlt beim Verlust spezieller Fähigkeiten, die berufliche Tätigkeiten erschweren oder gar unmöglich machen. Dazu gehören etwa Sprechen, Sehen oder die Fähigkeit, Treppen zu steigen. Versicherungs- und Leistungsumfang sind jeweils vertraglich festgelegt und entscheidend für die Höhe des zu zahlenden Beitrags.
Lesen Sie auch: 6 Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Haftpflichtschutz nie vernachlässigen
Über eine private Haftpflichtversicherung sollten Sie immer verfügen. Unabhängig von Art und Umfang sportlicher Tätigkeiten. Denn sowohl im Alltag als auch im Sport können Sie unbeabsichtigt Schäden verursachen, die womöglich schwerwiegende finanzielle Folgen für Sie haben. Und für den Ausgleich berechtigter Schadenersatzforderungen gegen Sie haften Sie laut BGB in vollem Umfang. Einerseits mit vorhandenem Vermögen, andererseits auch mit zukünftigem (unpfändbaren) Einkommen. Entsprechend wichtig ist eine solche Police.
Grundsätzlich schützen gute Haftpflichtversicherungen in fast allen Lebenslagen. Als Hobbysportler sollten Sie dennoch den Leistungsumfang Ihrer privaten Haftpflichtpolice genau überprüfen. Fahren Sie etwa beim Üben mit dem Skateboard versehentlich den Spiegel eines parkenden Autos ab, ist der Schutz in aller Regel gegeben. Anders jedoch kann es sein, wenn Sie leidenschaftlich gern Drohnen steuern und dabei einen Schaden verursachen. In diesem Fall kann „Kleingedrucktes“ existieren, das eine Leistung ausschließt.
Weitverbreitete sportliche Aktivitäten sind jedoch im Regelfall ausreichend gedeckt. Stoßen Sie beim Fußball spielen etwa mit dem Kopf des Gegenspielers zusammen, statt den Ball zu treffen, besteht auch bei schweren Verletzungen des Gegners Schutz. Und selbst nach Verletzungen nach groben Fouls springen gute Haftpflichtpolicen in aller Regel ein, sofern kein Vorsatz Ihrerseits zu unterstellen ist.
An Schutz der Sportgeräte denken
Je nachdem, welchem sportlichen Hobby Sie nachgehen, können die dafür erforderlichen Sportgeräte sehr wertvoll sein. Ist dies der Fall, sollten Sie die Geräte entsprechend schützen – vor allem vor Diebstahl. Unter Umständen sind diese innerhalb der klassischen Hausratversicherung mitversichert. Zumindest für die (begrenzte) Zeit des Urlaubs auch außerhalb der Wohnung. Das gilt etwa für das Surfbrett im Urlaub. Allerdings greift die Hausratpolice meistens nur dann, wenn Ihr Sportgerät aus einem verschlossenen Raum gestohlen wurde. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag Camping und Co.: Versicherungsschutz auf Reisen
Fahrräder müssen übrigens häufig extra versichert werden. Entweder per Zusatzpolice innerhalb der Hausratversicherung oder aber mittels separater Fahrradversicherung. Ein solcher Schutz ist erfahrungsgemäß relativ kostenintensiv, kann sich im Zweifel jedoch trotzdem für Sie lohnen.
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