2018 steigt die Rente um 3,0 Prozent
Grund zur Freude für die einen, eine Hiobsbotschaft für die anderen. Denn voraussichtlich 54.000 Rentner überschreiten somit erstmals das steuerfreie Existenzminimum, das für Paare bei 18.000 Euro und für Alleinstehende bei 9.000 Euro jährlich liegen wird. Dadurch steigt die Zahl an steuerpflichtigen Rentnern in Deutschland auf insgesamt 4,4 Millionen. Für den Staat ergeben sich daraus 300 Millionen Euro Steuermehreinnahmen.
Wie viel Prozent der Altersbezüge steuerpflichtig sind, hängt vom Rentenbeginn ab. Rentner, die 2005 oder früher in den Ruhestand gegangen sind, müssen für 50 Prozent der Altersbezüge Steuern zahlen. Für diejenigen, die 2018 in Rente gehen, sind bereits 76 Prozent der Bezüge steuerpflichtig. Ab 2040 werden gesetzliche Renten vollständig besteuert.
Durch diese Änderungen kann es besonders in Sachen Steuererklärung zu enormer Überforderung kommen. Viele Rentner müssen nun im hohen Alter erstmals eine Steuererklärung abgeben und stehen damit vor einer großen Herausforderung. Und auch in finanzieller Hinsicht kann die Lage heikel werden.
Speziell für Rentner gibt es Steuertipps, um Geld zu sparen
So lassen sich zum Beispiel Kapitaleinkünfte von der Steuer freistellen. Dazu wird ein Freistellungsauftrag bei der Bank eingereicht. Diese zieht dann keine Abgeltungssteuer mehr für Kapitalerträge ab. Werden Nebeneinkünfte durch Mieten, Zinsen o.ä. erzielt, können diese durch den Altersentlastungsbetrag begünstigt werden.
Rentner, die aus gesundheitlichen Gründen eine Haushaltshilfe beschäftigen, können 20 Prozent der anfallenden Kosten in der Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Haushaltshilfe in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist. Findet das Arbeitsverhältnis auf geringfügiger Basis statt, können im Jahr höchstens 510 Euro geltend gemacht werden. Auch andere medizinische Kosten für Brillen, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte können sich steuermindernd auswirken.
Kosten für Handwerker lassen sich unter bestimmten Umständen absetzen, genau wie Werbungskosten, falls noch einer Beschäftigung nachgegangen wird. Werbungskosten müssen im Jahr allerdings mehr als 920 Euro betragen. Spenden und Kirchensteuern werden als Sonderausgaben angesehen und senken die Steuer ebenfalls. Auch Kranken-, Pflege-, oder Unfallversicherung können geltend gemacht werden. Hilfe und weitere Tipps zur Steuererklärung erhalten Sie bei einem Steuerberater.
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