Unfall im Homeoffice: Zahlt die Versicherung?

    18.08.2020
  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
Mann liegt mit Gipsbein auf Sofa
© George Rudy/www.shutterstock.com

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind während ihrer Arbeitszeit durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Kommt es bei der Arbeit oder auf dem direkten Weg dahin zu einem Unglück, zahlt die Versicherung je nach Ausmaß der Verletzung Behandlungskosten, Verletztengeld oder die Unfallrente. Aber was im Büro gilt, ist nicht automatisch auch im Homeoffice gültig. Hier greift die Unfallversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen.


Seit Beginn der Corona-Pandemie hat das Arbeiten im Homeoffice einen regelrechten Aufschwung erlebt. Flexible Arbeitsmodelle sind entstanden, die viele Beschäftigte und Unternehmen auch in Zukunft beibehalten wollen. Wichtig ist es dann aber, sich über den Versicherungsschutz zu informieren.

Unfallversicherung für Arbeitnehmer: Viele Grauzonen

Die Unfallversicherung soll Beschäftigte vor Arbeitsunfällen schützen. Doch was genau ein Arbeitsunfall ist, hängt von der Definition ab. Meistens geht es hierbei um die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben. Schon im gewöhnlichen Büroalltag verschwimmen diese häufig, sodass der Versicherungsschutz nicht immer gewährleistet ist. Zwei Beispiele verdeutlichen das:

  • Ein Arbeitnehmer fährt mit dem Auto ins Büro. Solange er nicht vom direkten Weg abweicht, ist er über die Unfallversicherung geschützt. Legt er aber einen Umweg ein, zum Beispiel um die Kinder bei der Schule abzusetzen, erhält er im Falle eines Unfalls keine Leistungen aus der Versicherung. Gleiches gilt für den Heimweg nach Feierabend.
  • Eine Arbeitnehmerin nutzt ihre Mittagspause, um sich bei einem Spaziergang die Beine zu vertreten. Sie stürzt und verletzt sich schwer. Da die Pausenzeit allerdings nicht mitversichert ist, erhält die Arbeitnehmerin keine Leistungen aus der Unfallversicherung.

Eingeschränkter Versicherungsschutz im Homeoffice

Die Grauzonen verstärken sich, wenn Beschäftigte von zu Hause aus arbeiten. Im Homeoffice werden die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben genauso deutlich gezogen, wie zum Beispiel auf der Autofahrt ins Büro. Unfälle im Homeoffice gelten nur als Arbeitsunfälle, wenn sie unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Zum Beispiel:

  • Eine Arbeitnehmerin im Homeoffice verlässt ihren Schreibtisch, um sich einen Kaffee aus der Küche zu holen. Währenddessen besteht für sie kein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Gleiches gilt, wenn sie zum Beispiel auf die Toilette muss.
  • Anders verhält es sich, wenn die Arbeitnehmerin sich in der Küche befindet und plötzlich das Telefon beruflich klingelt. Sollte sie zum Arbeitsplatz zurückeilen und sich dabei z.B. durch einen Sturz verletzen, springt die Unfallversicherung ein.

Grundsätzlich gilt: Im heimischen Büro sind Beschäftigte in der Regel versichert. Auch Wege, die sie aus beruflichen Gründen zu Hause zurücklegen müssen, können versichert sein. Alle Tätigkeiten und Wege, die nicht mit dem Beruf zu tun haben, sind auch nicht versichert.

Das Bundessozialgericht hat dazu ein Urteil gefällt (B 2 U 5/15 R). Demnach seien die Risiken in einer privaten Wohnung nicht vom Unternehmen zu verantworten. Der Wohnbereich sei den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen besser bekannt als anderen. Die Risiken könnten sie deshalb am besten beherrschen und seien selbst dafür verantwortlich.

Behandlungskosten von Krankenversicherung abgedeckt

Dass die Unfallversicherung in gewissen Fällen nicht einspringt, bedeutet jedoch nicht, dass Beschäftigte ihre Behandlungskosten plötzlich selbst tragen müssen. Hierfür springt in jedem Fall die gesetzliche oder private Krankenversicherung ein.

Sollte es sich um einen Unfall handeln, den die gesetzliche Unfallversicherung nicht abdeckt, erhalten Versicherte allerdings keine wichtigen Folgeleistungen. Ist die Verletzung zum Beispiel so schwer, dass Betroffene gar nicht mehr oder für einen längeren Zeitraum nicht arbeiten können, zahlt die Unfallversicherung unter Umständen einen Einkommensausgleich oder die Unfallrente. Diese Leistungen würden dann wegfallen.

Langfristig im Homeoffice? Versicherungsschutz erweitern

Viele Beschäftigte, die aufgrund der Coronakrise erstmals in den Genuss von Homeoffice gekommen sind, möchten auch in Zukunft weiterhin von zu Hause arbeiten. Damit das nicht zum Nachteil für sie wird, sollten sie ihren Versicherungsschutz prüfen und ggf. erweitern. Eine private Unfallversicherung kann sich anbieten. Sie deckt Unfälle in allen Bereichen des Lebens ab – also auch bei der Hausarbeit, beim Heimwerken oder beim Sport.

Auch wichtig: Wer zu Hause arbeitet und dafür Arbeitsgeräte von der Firma gestellt bekommt, sollte außerdem eine Haftpflichtversicherung abschließen bzw. die bestehende Police prüfen und erweitern. Oft sind Arbeitsgeräte nur dann versichert, wenn das Homeoffice angeordnet wurde. Wer also Kaffee über den Firmenlaptop kippt und nicht entsprechend versichert ist, muss unter Umständen die Kosten tragen.

Dieser Artikel hat Ihnen gefallen?

Dann freuen wir uns über eine Bewertung!

Ø 5 / 5 Sternen aus 7 Meinungen

Gut gezielte Tipps, die nicht jeder kennt!

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter